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Fahrzeugschein

Verfasst: 18.12.2003, 11:08
von Michel421
Hallo zusammen,

mal ne Frage zum Fahrzeugschein des Mogs. Ist es eigentlich zulässig, eine Kopie des Fahrzeugscheins mizuführen, anstatt des Originaldokuments ??? Oft ists ja so, das, wenn man kontrolliert wird, grade die Hände bis zu den Ellenbogen schwarz hat vom Schrauben. Dann den Orignalschein rauskramen und vorzeigen ..... Da kann sich ja jeder ausrechnen wie lange der lesbar ist. Nun habe ich eine Kopie davon gemacht und einlaminiert. Diese wollte ich dann mitführen.
Was sagt ihr dazu ?


Michel 421

Fahrzeugschein

Verfasst: 18.12.2003, 12:22
von thorsten.schlote
Unzulässig würde ich sagen.

Aber ich verschiebe dich jetzt mal zum Bernd ins Zulassungsforum.
Da ist das Thema an der richtigen Stelle.

Thorsten

[Editiert am 18/12/2003 von thorsten.schlote]

Fahrzeugschein

Verfasst: 18.12.2003, 12:25
von Nieswurz
Moin,

soweit ich weiß, ist muss diese nicht anerkannt werden und wird auch nicht. Der Fahrzeugschein ist im Prinzip selber ja eine beglaubigte Kopie des Briefes.
Was man durch Scannen und Kopieren alles manipulieren kann, kannst Du Dir nun denken. Und die Ausrede mit den öligen Fingern zieht nicht, wenn Du die Kopie einlaminieren kannst, kannste auch das Original einlaminieren und alle 2 Jahre aufschneiden.

Es gibt da auch so praktische Mappen für den Fahrzeugschein, dann hinterlassen Deine Dreckpfoten bestenfalls 2 schwarze Streifen, an den Stellen, die nicht geschützt werden.

Michael

Fahrzeugschein

Verfasst: 18.12.2003, 12:30
von Michel421
Hi,

habs mir ja fast gedacht. Wollte es ja nur mal Wissen. Werde das Teil in so ne Mappe stecken und gut. Trotzdem danke für eure Meinungen.

Michel421

Fahrzeugschein

Verfasst: 21.12.2003, 12:05
von Bernd-Schömann
HI,
also Nieswurz hat es schon richtig erklärt.
Der Fahrzeugschein ist eine amtlich beglaubigte Kopie die wenn man das Fahrzeug nutzt, mit sich zu führen ist. Eien \"Kopie von der Kopie\" und zumal noch nicht beglaubigt, ist nicht zulässig.
Gruß
Bernd Schömann