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farzuegbrief mit max geschwindigheit 40kmh

Verfasst: 07.05.2010, 21:04
von jurgen.damen
Beim welches unimog steth auf farzeugbrief max geschwindigheit : 40kmh
ist das einem landwirtschafts teug??

einchulduging fur meinem sprache, bin von belgien

Verfasst: 07.05.2010, 23:16
von Lutze
Hallo Jürgen,

ab Werk hatten/haben alle Unimog mehr als 40 km/h.

Die alten (Böhringer, 2010, 401, 411) haben 53 km/h.

Die Zulassung (Zugmaschine Ackerschlepper) spielt dabei keine Rolle.

Gruss
Lutz

Verfasst: 08.05.2010, 10:46
von Helmut Schmitz
Hallo
es gibt Fahrzeuge für die Schweiz, die ab Werk auf 40Km/h begrenzt waren. Hier wurden einfach einige Gänge im Getriebe gespert oder fehlen.
Es gab auch für den 406 das trac-Getriebe, wo die Straßengruppe im Getrieb fehlt. Das Fahrzeug läuft dann nur 25Km/h.
Sperrkugeln im UG2/30
Grundsätzlich sind aber alle Geschwindigkeitsreduzierungen Sonder-Ausstattung.

Verfasst: 08.05.2010, 12:02
von jurgen.damen
so, when man einem ackerslepper hat, lauft das immer mehr wie 40kmh und das is erlaubt vom tuv.

Wie siet zo einem farzeugbrief aus von einem ackerslepper???

einem bild bitte????

Verfasst: 08.05.2010, 22:56
von Uwe401
Hallo Jürgen,

ein Bild des (alten) Briefs meines 401 kann ich leider nicht einstellen, da ich keinen funktionstüchtigen Scanner habe.

Mein 401 war aber ab Auslieferung auf 32 km/h gedrosselt. Hierfür war der 6. Gang gesperrt und das Getriebe verplompt. Das habe erst ich nach 51 Jahren rückgängig gemacht. Die 32km/h waren sicher der Tatsache geschuldet, dass er Erstbesitzer nur den (alten) Führerschein der Klasse 5 hatte. Wenn Du etwas Geduld hast, versuche ich in den nächsten Tagen daran zu denken, den alten Brief mal im Büro zu scannen.

Gruß aus Salzgitter

Uwe401

Verfasst: 09.05.2010, 16:08
von Helmut Schmitz
Hallo
der Brief unterscheidet sich überhaupt nicht von einer normalen Zugmaschine. Nur eine Schlüssel-Nr ist anders.
Die zulässige Geschwindigkeit einer Zugmachine ist vom Gesetz nur durch das zulässige Gesamtgewicht begrenzt.
Eine anders Sache ist der Führerschein, je nach Füherschein darf man bei uns nur Fahrzeuge fahren, die eine bestimmte Grenz nicht überschreiten.