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Verfasst: 07.03.2006, 06:02
von Charlymuckemann
Hallo
wer hat den nun Recht.
Man kann sich an den Anhänger ein Schild gleich wie am Zugfahrzeug anhängen, wenn denn der Anhänger nicht schneller als 25 km/h fährt (est ist aber kein muss). Anhänger die nicht schneller als 25 km/h genutzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichneit werden - also ein 25 km/h Schild haben.
Die Unterscheidung ob schwarz oder grün gibt es nicht.
So wie Bernd es hier geschrieben hat hört es sich an als wenn es kein Problem wäre auch ein schwarzes Kennzeichen gleich wie an der Zugmaschine zu fahren.
Matthias
Verfasst: 07.03.2006, 07:58
von ret411
Moin Mathias,
manche lof Zugmaschinen (Trecker) laufen auch mit schwarzer Nr., d.h. sie sind versteuert.
Hinter diesen Fahrzeugen darfst Du dann auch zulassungsfreie Anhänger bis 25Km/h mit schwarzem Folge-Kennzeichen, hängen, aber eben nur zweckgebunden (lof).
Als privater Zugmaschinenhalter darfst Du diese Anhänger nur dann ziehen, wenn Du im Auftrag für diesen lof Betrieb unterwegs bist.
Was viele hier nicht wissen, ist.
Ein lof Schlepper muß nicht ein grünes kennzeichen führen!!!!!!!
Das führt immer wieder zu Missverständnissen.
Verfasst: 07.03.2006, 08:30
von ulli
Moins,
vielleicht noch ein Hinweis zum 25km/h-Schild:
ein Anhänger ist nicht deshalb zulassungsfrei, weil 25km/h-Schilder dran gemacht werden, sondern weil er in lof-Betrieben für lof-Zwecke eingesetzt wird.
Wird er von lof-ZM gezogen, die bauartbedingt schneller als 25km/h fahren können, dann muss der Anhänger mit eben diesen Geschwindigkeitsschildern versehen werden.
Die Geschwindigkeitsschilder haben also nicht unbedingt etwas mit Zulassungsfreiheit zu tun, sie sind z.B. auch vorgeschrieben bei zulassungspflichtigen Anhängern, wenn deren Bremsanlage nicht auf alle Räder wirkt oder eine Einleitungsbremse verbaut ist.
@Matthias
solange du mit deinem Trecker nicht im Auftrag eines Landwirts für seine lof-Zwecke fährst, darfst du keinen zulassungsfreien Anhänger anhängen.
Ich weiss, dass in diesem Bereich viel Schindluder getrieben wird (Oldtimertrecker mit Bauwagen...), ist alles illegal und kann heftig Geld kosten, wenn es zur Anzeige gebracht wird.
Gruß Ulli
Verfasst: 07.03.2006, 08:35
von Charlymuckemann
Hallo
Vielen Dank
Jetzt habe auch ich es kapiert.
Manchmal dauert es halt ein bischen.
Kleine geht geht nicht frage
Verfasst: 16.04.2006, 14:07
von uwe404
Ich habe einen LOF Nebenerwerb, einen Traktor grünes Kennzeichen einen 404 Pritsche schwarzes kennzeichen LKW Zulassung. Was kann ich wie ziehen?
Traktor > Zweiachser Anhänger und Einachs-Anhänger
wie sieht das mit dem Unimog aus?
25 kmh schilder sind an den Anhängern dran.
Gruß Uwe
Verfasst: 16.04.2006, 14:27
von ret411
Moin Uwe
mit dem entsprechenden Führerschein darfst Du die Anhänger (mit vermutlich grünem Kennzeichen?) hinter dem Mog bis 25km/h und zu lof Zwecken ziehen.
Wegen der Stützlast solltest Du aber den 1achser als Ersten anbinden.
Verfasst: 16.04.2006, 15:00
von uwe404
Hallo Reiner,
genau, die haben das Kennzeichen des Traktors.
Gruß Uwe
Verfasst: 16.04.2006, 15:35
von Benz406
Leidiges Thema
- Anhänger vor Bj. 61 brauchen keine ABE
- Alles danach MUSS eine ABE führen egal ob
Zulassungsfrei oder nicht.
- Zulassugsfreie Anhänger für LOF MÜSSEn hinten 1
25 km/h führen sowie Beleutung und 1 Folgekennzeichen
von einem Zugfahrzeug aus dem Betrieb.
Schild darf NICHT selber gemalt sein.
- Nicht Zulassungsfreie Hänger die auf 25km/h zugelassen
sind MÜSSEN 3 25km/h Schilder führen (rechts,links,hinten)
- Schlepper und Mogs mit Grünen Kennzeichen dürfen an
Brauchtumsveranstaltungen teilnehmen ohne Steuerhinterziehung
zu begehen. Das gibt es beim Finazamt Schwarz auf Weiß.
Was die Versicherung dazu sagt ist natürlich ganz was anderes.
- Wird ein LOF Hänger (zulassungsfrei) z.B für Möbeltransport
benutzt, so riskiert der Fahrer 3 Punkte und 50 ¤ Strafe.
Wiederspruch ist zwecklos !!!!!!!
Dies Angaben stammen aus einem Info Abend im März 06
in Hohenweppel.
Die Angaben können beim TÜV Warburg, Finazamt Holzminden,
und der Zulassungsbehörde Höxter nachgefragt werden .
Die jeweiligen Ansprechpartner werde ich noch einfügen.
Ab dem 1.5 werden alles Infos von diesem Abend der Homepage der Altrktorendfreunde nachzulesen sein.
MfG
Sebastian
Hohenweppel diese Infos
Verfasst: 17.04.2006, 00:38
von ret411
Moin Uwe
Sebastian schrieb:
Leidiges Thema
Ich meine: Sehr komplexes Thema!
Anhänger vor Bj. 61 brauchen keine ABE
Richtig
Alles danach MUSS eine ABE führen egal ob
Zulassungsfrei oder nicht.
Auch richtig.
Zulassugsfreie Anhänger für LOF MÜSSEn hinten 1
25 km/h führen sowie Beleutung und 1 Folgekennzeichen
von einem Zugfahrzeug aus dem Betrieb.
Nicht ganz eindeutig.
Zulassungsfreie Anhänger gibt es nur für lof Zwecke.
Mit Deinem Mog,( mit schwarzem Kennzeichen), darfst Du auch für andere lof Betriebe mit deren Anhängern Transporte durchführen.
Wird ein LOF Hänger (zulassungsfrei) z.B für Möbeltransport
benutzt, so riskiert der Fahrer 3 Punkte und 50 ¤ Strafe.
Auch das stimmt, glaube ich, nicht so ganz :
Wenn der Landwirt einen neuen Helfer einstellt, und der seine Möbel transportieren will? zB.
Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Verfasst: 17.04.2006, 10:56
von Benz406
Wird ein LOF Hänger (zulassungsfrei) z.B für Möbeltransport
benutzt, so riskiert der Fahrer 3 Punkte und 50 ¤ Strafe.
Auch das stimmt, glaube ich, nicht so ganz :
Wenn der Landwirt einen neuen Helfer einstellt, und der seine Möbel transportieren will? zB.
Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.
- Auch der darv keine Möbel transportieren ! Es sei den
die Möbel sind für den Schweinestall !!
- In einem Pferdehänger mit grünen Kennzeichen
darf nicht einmal Futter für die Tiere Transportiert
werden !!! Hört sich verrückt an, aber genau so hat uns
Polizeikomissar Tonemann aus Warburg auf dem besagten
Infoabend aufgeklärt.
MfG
Sebastian
Verfasst: 17.04.2006, 22:26
von ret411
Moin Sebastian,
Du hast Recht, Möbeltransport ist ein wenig weit her geholt

Bauwagen???
Verfasst: 08.07.2006, 17:21
von MogSmoele
Hallo zsammen,
nachdem ich das ganze nicht ganz verstehe, hätt ich hier auch noch eine Frage dazu:
Ich bau mir gerade für Oldtimer- und Schleppertreffen einen einachsigen Bauwagen aus. Dieser wird an Schlepper angehängt, die schwarze Kennzeichen haben und somit voll versteuert sind, auch unser 411'er ist auf schwarzes Kennzeichen angemeldet, da wir keine LoF sind.
Wenn ich das ganze jetzt richtig verstehe, dann muss ich den Bauwagen dem TÜV vorführen und dann ordnungsgemäss versteuern und wie oder brauch ich den nicht anmelden. Da blick iich nicht durch.
Wär schön wenn sich damit jemand auskennt.
Gruss Christoph
Verfasst: 08.07.2006, 19:23
von ulli
Moin Christoph,
richtig, Folgekennzeichen geht nur bei lof-Zugmaschinen und Anhängern für lof-Zwecke.
Somit sind beide Bedingungen im Sinne des Folgekennzeichens nicht erfüllt.
Heisst also, Bauwagen (der ja nach dem Umbau eigentlich mehr ein Campingwagen ist) muss zugelassen werden, eigenes Kennzeichen, eigene Versicherung, Steuer und regelmäßig zum TÜV.
Anm.: ich weiss, dass gerade in der Trecker-Oldtimerszene die wildesten Zikus- und Bauwagen-Umbauten mit Folgekennzeichen hinter Bulldogs mit schwarzem Kennzeichen laufen, aber wenn es zu einem Unfall kommt, kriegen die die Arschkarte.
Beispiel: Lanz Glühkopf mit schwarzem Kennzeichen, Vmax ca. 36km/h, dahinter 2achsiger ehem. Zirkuswohnwagen (8m Aufbaulänge) mit "Folgekennzeichen" und 25km/h-Schild, Fahrer mit FS Kl. 3. (geht übrigens schon seit 6 Jahren gut)
-> welche Tatbestände sind erfüllt???
Gruß Ulli
Verfasst: 09.07.2006, 10:40
von Bernd-Schömann
Moin Ulli,
was gibt's denn als 1. Preis?
Also ich muss zugeben ich finde den Fehler nicht..
Gruß
Bernd
Verfasst: 09.07.2006, 10:49
von ulli
Bernd-Schömann hat geschrieben:
was gibt's denn als 1. Preis?
öffentliche Belobigung mit Vermerk in der Personalakte?
Gruß Ulli