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#56061
Hallo,

ich überlege aktuell eine Halterung für's Jagdgewehr (Repetierer mit Zielfernrohr) in das feste Fahrerhaus meines 406er zu basteln.
Hat diesbezüglich von euch schon mal jemand was gemacht; oder gibt es da womöglich etwas fertiges aus BW beständen :?:
Was ich hierzu bisher so im Jagdbedarfshandel gefunden habe war entweder eher was für die Jagdgalesche der "Edeljäger"... oder für den Einbau im Mog schlichtweg nicht zu gebrauchen.

Gruß.
Ansgar
#56066
Moin, moin,

wir haben auch überlegt, einen Waffenhalter bei uns in den Mog zu bauen. Dies haben wir dann aber mit dem neuen Waffengesetz wieder verworfen, da man auch als Jäger eine Büchse nicht mehr unverpackt transportieren darf.

Abgesehen davon fahren wir nicht mehr mit dem Mog zum Ansitz, da die Tiere ganz schnell spitz gekriegt haben, das wenn der Mog kommt, es ganz fürchterlich kracht...
Jetzt fahren wir nur noch zur Drückjagd mit dem Mog, damit nicht so viele Autos durch den Wald fahren.
#56069
:sorry: mo.haaga das eine Jagdwaffe nur noch "verpackt" zum Revier befördert werden darf ist nicht richtig. Nach neuem Waffengesetz darf sie allerdings erst an der Reviergrenze geladen werden=> Hiermit wird der Forderung der UVV Rechnung getragen, bzw. gemäß Waffenrecht ein direkter Zugriff auf eine geladene Waffe auserhalb des Reviers unterbunden:!:
#56073
Hallo Ihr alten nicht mehr zu Fuß geher

Die Ausführung von ansgarbarth ist leider falsch.
Daß die Waffe nicht zugriffsbereit sein darf außerhalb des Reviers ist eigentlich (sollte zumindest) klar.

Nach den neuen Waffengesetz ist der "sichtbare" Transport nicht mehr erlaubt. Dies bedeutet das führen der Waffe in einer Waffentasche oder ähnlichem ist Vorschrift.
Es gibt hierzu auch ein Urteil des BGH.
Ein Jäger hatte während der Fahrt sein Gewehr (entladen und gesichert) in Fahrzeug von außen sichtbar liegen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer fühlte sich angegriffen und erstattete Anzeige. Die Aussage des Jägers das sein Fahrzeug in seinen Augen Sein befriedetes Eigentum sei liesen die Richter ebenso gelten wie die Schutzbehauptung der Gewehrtransport in sein Revier sei wegen der größe der Waffe nicht anders zu machen.


Nach dem geplanten EU Jagdrecht (bereits in Griechenland geltend) ist zusätzlich der Abzug durch geeignete Vorrichtungen zu sichern zB Schloß

Noch ne Private Anmerkung
Denke daß kein wirklicher Jäger es nötig hat sein Gewehr im Fahrzeug der Öffentlichkeit zeigen zu müssen. Man kann sein Gewehr jederzeit sauber verpackt hinter den Sitz verstauen. Ohne Rambo......

Mazn
#56077
o.k, o.k wollen wir doch die Kirche im Dorf lassen und zu meiner eigentlichen Frage zurück kommen. :sorry: das ich mich selbst auf diese Diskussion eingelassen habe.
Die Rechtsmaierei überlassen wir lieber denen die sich anders nicht mitzuteilen wissen. :crazy1:

Nicht zuletzt geht es in meinem Fall darum mit dem Mog einen Fahrweg von kaum 5 Minuten ins Revier zurück zu legen. Dabei möchte ich (vor allem auch wenn eine zweite Person mit an Bord ist) die Waffe so sichern können, dass noch Platz zum sitzen ist und parallel das gute Stück keinen Schaden nimmt.

Gruß.
Ansgar
#56213
Moin, moin,

als wir noch üerlegt haben einen Waffenhalteer im Mog zu montieren, gingen unsere Überlegungen auch dahin so ein Teil selbst zu bauen. Dabei hatte ich an eine Schaftaufnahme gedacht, in die man die Kappe reinstellt. Diese befestigt man dann auf dem Boden neben der Schaltkulisse, entweder links oder rechts daneben. Eine zweite Halterung wird in der Rückwand der Kabine in die Holme zwischen den Fenstern eingeschraubt. Dieses Teil muß im Prinzip wie ein U aussehen, und man muß es vorneherum verschließen können.
Ich denke dies kann man auch für ein Futteral bauen (ich gehe einfach mal davon aus, das Du deine Büchse im Futteral transportierst). Wir haben wie gesagt diese Idee nicht umgesetzt, aber ich glaube es wäre gar kein so großer Akt. Ach ja, bei der Laufaufnahme hatten wir an eine Kunststoffhalterung aus dem Waffenschrank gedacht.

P.S.: Mein voriger Kommentar sollte übrigens keine Zurechtweisung darstellen, sondern nur ein Hinweis darauf, daß man seine Waffe nur nicht zugriffsbereit transportieren darf. Sollte dies aber anders rübergekommen sein, so tut mir das Leid
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