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Verfasst: 01.09.2012, 14:32
von MagMog
Jim_69 hat geschrieben:"Hallo Moggler
Hab hier im Forum schon stundenlang gelesen, und muß jetzt doch mal eine Frage los werden.
Ich habe den Führerschein Klasse 3 ( rosa ) und darf damit LKW bis 7,5 t bewegen. Wenn ich mir nun einen Unimog der BR 427 zulege ( 7,5 t ), ihn mit einer schwarzen Nummer versehe, und ihn als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene(Ackerschlepper) zulasse, darf ich diesen Unimog dann noch mit meinem 3er Füherschein fahren, oder nicht.
Keine H-Zulassung, da das Fahrzeug zu jung ist.
Und ich möchte an den Unimog noch einen Wohnanhänger dran hängen."
Helmut schrieb doch knapp über Dir:
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo
Beim alten Fsk3 galt die 7,5to-Regel plus Anhängelast.
Als weiteres Limit ist die Achszahl 3, wobei ein Achsabstand bis 1m bei Tandemachser als 1-Achser gilt.
Lassen wir mal die lof-Geschichte außen vor, die betrifft ja nur wenige, so ist der limitierende Faktor der Dc-Wert für SDAH. Die normale Unimog-Kupplung endet da bei 9to. (...............)
ob H-zugelassen oder nicht ist in der FS-frage völlig unerheblich, H ändert am notwendigen führerschein nicht.
gut mog! justus.
Verfasst: 08.09.2012, 14:32
von Jim_69
Hallo
Es geht mir ja auch nicht um die schwarze oder grüne Nummer, oder um die H-Zulassung, sondern um die Zulassung des Fahrzeugs als LKW oder LoF-Zugmaschine, und mit welchem Führerschein ich dann noch fahren darf. Hier der Einfachheit halber noch mal der ganze Text, da meine Frage ja auf Seite1 dieses Themas steht....
Ich habe den Führerschein Klasse 3 ( rosa ) und darf damit LKW bis 7,5 t bewegen. Wenn ich mir nun einen Unimog der BR 427 zulege ( 7,5 t ), ihn mit einer schwarzen Nummer versehe, und ihn als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene(Ackerschlepper) zulasse, darf ich diesen Unimog dann noch mit meinem 3er Füherschein fahren, oder nicht.
Keine H-Zulassung, da das Fahrzeug zu jung ist.
Und ich möchte an den Unimog noch einen Wohnanhänger dran hängen.
Ich hab also nicht vor, das Fahrzeug Land- oder Forstwirtschaftlich zu nutzen.
Es handelt sich bei diesem Fahrzeug ja dann um eine Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene(Ackerschlepper) die
a.) schneller als 60 km/h fährt und
b.) nicht für Lof-Zwecke benutzt wird
Also die neue Führescheinklasse L und T fällt dann schon mal weg.
Brauch ich dann also einen LKW Führeschein??
Oder muß ich den Mog dann als LKW kleiner 7,5 t zulassen??
Gruß Wolfgang
Verfasst: 08.09.2012, 15:11
von Thomas-424
Hallo Wolfgang!
Es wurde schon hundertmal beantwortet.
FS Kl.3 und das was danach folgte (C1 und CE 79) gilt für Kraftfahrzeuge bis 7.5 tonnen!
Ob PKW oder LKW oder Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine spielt keine Rolle.
Gruß
Thomas
Verfasst: 09.09.2012, 13:17
von Jim_69
Hallo
Dann hab ich wohl nicht richtig gelesen. Trotzdem danke für die Antwort. Jetzt weiß ich bescheid.
Gruß Wolfgang