- 01.09.2012, 14:32
#391880
Helmut schrieb doch knapp über Dir:
gut mog! justus.
Jim_69 hat geschrieben:"Hallo Moggler
Hab hier im Forum schon stundenlang gelesen, und muß jetzt doch mal eine Frage los werden.
Ich habe den Führerschein Klasse 3 ( rosa ) und darf damit LKW bis 7,5 t bewegen. Wenn ich mir nun einen Unimog der BR 427 zulege ( 7,5 t ), ihn mit einer schwarzen Nummer versehe, und ihn als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene(Ackerschlepper) zulasse, darf ich diesen Unimog dann noch mit meinem 3er Füherschein fahren, oder nicht.
Keine H-Zulassung, da das Fahrzeug zu jung ist.
Und ich möchte an den Unimog noch einen Wohnanhänger dran hängen."
Helmut schrieb doch knapp über Dir:
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Halloob H-zugelassen oder nicht ist in der FS-frage völlig unerheblich, H ändert am notwendigen führerschein nicht.
Beim alten Fsk3 galt die 7,5to-Regel plus Anhängelast.
Als weiteres Limit ist die Achszahl 3, wobei ein Achsabstand bis 1m bei Tandemachser als 1-Achser gilt.
Lassen wir mal die lof-Geschichte außen vor, die betrifft ja nur wenige, so ist der limitierende Faktor der Dc-Wert für SDAH. Die normale Unimog-Kupplung endet da bei 9to. (...............)
gut mog! justus.