- 02.05.2012, 09:17
#380374
Hallo,
Betrifft zwar nicht den Kran, aber den §:
nachdem ich den § 3 der FZV nochmal ganz dazu gelesen habe, verstehe ich nicht, wesshalb die unter "e" aufgeführten Anhänger im Reitsport, mit Sportbooten oder Segelflugzeugen seit einigen Jahren alle zugelassen sind
Habe ich da etwas übersehen Diese haben heute ein eigenes Kennzeichen mit Tüvplakette
Es geht nicht um die Steuerbefreiung - grünen Kennzeichen, sondern um die "Ausnahme der Notwendigkeit einer Zulassung"
Gruß Peter
Betrifft zwar nicht den Kran, aber den §:
nachdem ich den § 3 der FZV nochmal ganz dazu gelesen habe, verstehe ich nicht, wesshalb die unter "e" aufgeführten Anhänger im Reitsport, mit Sportbooten oder Segelflugzeugen seit einigen Jahren alle zugelassen sind
Habe ich da etwas übersehen Diese haben heute ein eigenes Kennzeichen mit Tüvplakette
Es geht nicht um die Steuerbefreiung - grünen Kennzeichen, sondern um die "Ausnahme der Notwendigkeit einer Zulassung"
Gruß Peter
Grüße aus Heitersheim im Markgräflerland