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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#380237
Hallo
kann mir jemand helfen?
mit dem CE 79 darf mann 1 Anhängerachse ( oder tandem) führen. laut den beiträgen ( suchmaschine) beträgt das max gewicht von einer achse 11 to. ich hab jetzt einen kran gefunden , Potain Igo MC 13 , der hat aber aber
12, 860 to. mit einer Achse hat
http://www.noe-bm.de/download/Gebraucht ... nliste.pdf
darf ich den jetzt noch mit 7,5 to zugmaschine anhängen oder nicht , da ja eine gesamtgewicht von 18,5 to. besteht . Unter
http://www.noe-bm.de/download/Kurzzeitb ... go%20M.pdf
steht das es möglich ist ? aber warum !
mfg
michael
#380240
Hallo,

beim CE(79) gibt es keine Beschränkung des Anhängergewichtes, das ergibt sich lediglich aus anderen Vorschriften, z.B. der StVZO, hier vor allem durch die maximal erlaubten Achslasten. Die spielen aber für die Führerscheineinstufung erstmal keine Rolle. Wenn also nun ein Sonderfahrzeug, z.B. ein Kran, eine Ausnahmeregelung für die höhere Achslast hat, so darf er gefahren werden.

Gruß,
Michael
#380255
Moin Michael,
Hinweise:
mit Fahrerlaubnisklasse drei (alt) dürfen Zugfahrzeuge bis 7,5 t und einem einachsigen Anhänger oder einem
zulassungsfreien Anhänger (Zugkombinationen bis max. 18,5 t; befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr) gefahren
werden.
Außer "Zugfahrzeuge bis 7,5t" (zGM) und der Altergrenze "50. Lebensjahr" ist eigentlich alles falsch.

Korrekt wäre: es darf eine max. 3achsige Kombination mit Zugfahrzeug <= 7,5to zGM gefahren werden.
- an ein 3achsiges Zugfahrzeug darf, wenn der Achsabstand der Doppelachse nicht < 1m ist, gar kein Anhänger angehängt werden, auch wenn es die weitere Voraussetzung zGM <=7,5to erfüllt.

CE79 besagt nur, dass 3achsige Kombinationen mit einem Gesamtzuggewicht von mehr als 12to gefahren werden dürfen, wenn das Zugfahrzeug max. 7,5to zGM hat.

Der Kartenführerschein sieht auch keinen Eintrag für eine Begrenzung auf 18,5to vor.

Es ist so, wie Michael W. schon geschrieben hat, im Regelfall ist zwar gem. STVZO für 3achsige Kombinationen bei 18,5to Schluss, wenn aber dein Kran - der vermutlich nicht als Anhänger, sondern als fahrbare Arbeitsmaschine deklariert ist - eine höhere Achslast als die 11to gem. STVZO hat, dann ist das ok und du darfst ihn mit CE79 fahren.

Gruß Ulli
#380265
Hallo,
ist eigentlich alles falsch
große, selbstbewusste Worte!
ein 3achsiges Zugfahrzeug
wo war danach gefragt? :shock:
beim CE(79) gibt es keine Beschränkung des Anhängergewichtes
bitte um Erklärung - der CE79 wird soweit mir bekannt, nur vergeben als "Ersatz" beim Umschreiben des alten 3ers - und da findet sich immer wieder genau das http://www.führerscheinklassen.info/
ergibt sich lediglich aus anderen Vorschriften
is letztlich für den Nutzer wurscht wodurch, die Grenzen sind interessant!?!
Eine Verlängerung dieser Klasse ist nach Ablauf von 2 Jahren nicht mehr möglich.
da wird derzeit offenbar gelockert, besonders nachdem die Feuerwehren etc. langsam zu spüren kriegen, wie sich die neuen Führerscheine auswirken.

Mittlerweile ist auch immer wieder im Netz zu finden (TÜVler sprechen schon länger davon), das ab nächstem Jahr die Begrenzung des Anhängergewichts auf das Leergewicht des Zugfahrzeuges (Betreff umgeschriebener 3er bei zweiachs-Anhänger) fallen soll.


mfG
Axel
#380270
Moggälä hat geschrieben:Hallo,
ist eigentlich alles falsch
große, selbstbewusste Worte!
ein 3achsiges Zugfahrzeug
wo war danach gefragt? :shock:
beim CE(79) gibt es keine Beschränkung des Anhängergewichtes
bitte um Erklärung - der CE79 wird soweit mir bekannt, nur vergeben als "Ersatz" beim Umschreiben des alten 3ers - und da findet sich immer wieder genau das http://www.führerscheinklassen.info/
ergibt sich lediglich aus anderen Vorschriften
is letztlich für den Nutzer wurscht wodurch, die Grenzen sind interessant!?!
Ach Axel,

dann nochmal nur für dich :lol:

Sowohl die Klasse 3 als auch der CE79 erlauben Kombinationen mit max. 3 Achsen. Wenn aber das Zugfahrzeug bereits 3 Achsen hat und die Regelung "Tandemachsen mit Achsabstand < 1m gelten als eine Achse" aufgrund der Achsabstände nicht zum Tragen kommt, dann darf kein Anhänger mitgeführt werden - mit Anhänger hätte der Zug dann mind. 4 Achsen. Das oben zitierte Formular erweckt den Eindruck, das auf jeden Fall an ein Zugfahrzeug der Kl. C1 (zGM <= 7,5to) ein einachsiger Anhänger angehängt werden darf - das ist falsch.

Deine zitierte Seite der Führerscheinklassen irrt auch bezüglich des Gesamtzuggewichtes bei Klasse 3. Es hat in der Klasse 3, ebenso wie bei CE79 nie ein max. Gesamtzuggewicht gegeben. Die genannten 18,5to sind ein aus §34(4)3 STVZO errechneter Wert, der für "normale" Anhänger gilt.
Der TE spricht aber von einem Kran (fahrbare Arbeitsmaschine), für den die 11to-Regelung nicht gilt. Eine fahrbare Arbeitsmaschine ist kein Anhänger im Sinne des §34 STVZO und fällt damit nicht unter die Achslastbegrenzung.
Er darf ihn bei Besitz der Kl.3 bzw. CE79 an ein Zugfahrzeug der Klasse C1 anhängen, sofern die zul. Anhängelast nicht überschritten wird.

An einen LKW der Klasse C1 dürfte er ihn nicht anhängen, weil selbst bei durchgehender Bremsanlage gesetzlich nur das 1,5fache der zGM als Anhängelast erlaubt ist (max. 11,25to), an eine Zugmaschine (z.B. an einen 406 oder größer) sehr wohl.

Munter bleiben
Ulli
Zuletzt geändert von ulli am 01.05.2012, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
#380273
moggl48 hat geschrieben:Hallo zusammen,

@ Ulli, welches Kraftfahrzeug mit einer zGM. von nicht mehr als 7,5t hat denn drei Achsen? Und wozu? Sattelzüge dürfen ohnehin keine Anhänger mitführen.

Gruß Lothar
z.B. Pinzgauer 6x6, Volvo C303, auf 7,5to abgelastete 6x6 ...
Es gab/gibt doch wohl auch zumindest einen 416 6x6, wer war noch gleich der Hersteller? Irgendwas mit L...

Gruß Ulli

gerade hab ich ihn gefunden, der Lesa wars/ists :D

oder HIER
Zuletzt geändert von ulli am 01.05.2012, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
#380279
moggl48 hat geschrieben: abgelastet, das ist wohl etwas weit hergeholt.
Der Lesa war mit Sicherheit nicht für 7,5t max. gebaut.
nichts ist unmöglich.
Bei 5to Leergewicht und Verwendung als WoMo, das keine Nutzlast benötigt, kann man schon einen gut ausgestatteten Wohnkoffer draufsetzen, ohne an der 7,5to-Grenze zu schrammen.

Beim o.gen. Pinzgauer bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Achsabstand >= 1m ist, könnte also trotz Tandemachse als 2-Achser gelten.
Beim LESA bin ich mir allerdings sicher, dass der Abstand der Hinterachsen > 1m ist.

Vielleicht liest ja @lesamog mit und kann als Eigner dazu Auskunft geben. Ich vermute, sein Mog ist als WoMo auf 7,5to abgelastet.

Gruß Ulli
#380284
darfst du :D

Die zGM des Zugfahrzeugs (der Unimog) ist nicht > 7,5to und die Kombination hat nachzählbar nicht mehr als 3 Achsen.
Damit sind die fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen sowohl in der alten Kl. 3 als auch für CE79 eingehalten.

Weder in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) noch nach altem Führerscheinrecht gibt oder gab es die 18,5to-Begrenzung.

Gruß Ulli
#380291
Moin Ulli,

unter welchen Vorausetzungen, darf ich mit dieser Kombination über Deutschlands Straßen fahren? :lol:

.Bild


U 411 (ohne H) zugelassen und versichert, 1 + 2 Leitungs-Bremsanlage, umgeschriebenem (alten) 2er mit allen "Boni" und im 3Punkt aufgesatteltem u 2010, ebenso zugelassen und versichert.

Notfalls auch zusätzlich mit Gelenkwelle verbunden. 8)

Falls Du eine, mich zufriedenstellende Antwort, geben kannst, würde ich in der Zukunft eine Honorarforderung befürworten. :D
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