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Frage zu Reimport und Brieferstellung?

Verfasst: 16.10.2019, 19:50
von Holzwurm56
Hallo,
die Frage wurde bestimmt schon gestellt, aber ich habe noch keine richtige Antwort gefunden?
Ich suche einen Unimog 411. Einer wurde mir angeboten, der direkt in die Schweiz exportiert wurde und in Deutschland noch nie zugelassen war. Kann man den jetzt noch in Deutschland neu zulassen? Euro6 o. ä. Probleme? Wie kann man einen Ersatzbrief für ein Fahrzeug ohne Papiere bekommen?
Vielen Dank für jede Antwort
Hans

Re: Frage zu Reimport und Brieferstellung?

Verfasst: 16.10.2019, 20:54
von HaraldS50
War er denn in der Schweiz zugelassen? Dann braucht Du wohl ein Exportkennzeichen, oder er muss auf nen LKW zur Überführung.

Wenn noch nie zugelassen: §21 geht nur noch mit Ausnahmegenehmigung. Kämpfe auch grade um einen belgischen 1550. Der hat Euro-2 und selbst das geht nicht mehr seit 2018. Am besten: In der Schweiz zulassen und das Erstzulassungsdatum dort auf das Herstelldatum rückdatieren lassen. Dann ist es in D keine Erstzulassung mehr. Vollabnahme ist aber trotzdem fällig.

Ausnahmegenehmigung: Mußt Du in deinem Land zur zuständigen Stelle. Viel Spass. Da die Karre keine CoC haben dürfte mußt Du einiges an Dokumenten beischaffen. Am Besten gleich an das Unimog-Museum in Gagenau wenden.

technikberatung@unimog-museum.de

Auch zum Lesen: https://www.gtue.de/sixcms/media.php/77 ... tgeber.pdf

Re: Frage zu Reimport und Brieferstellung?

Verfasst: 15.06.2020, 17:21
von Ossiandi
Hallo, da es mir eventuell ähnlich ergeht, wollte ich mal nachfragen ob sich noch was ergeben hat in der Sache?

Gruß André

Re: Frage zu Reimport und Brieferstellung?

Verfasst: 16.06.2020, 21:12
von Michael_Weyrich
Hallo,

wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen war, gilt das dortige Erstzulassungsdatum. Vollabnahme machen lassen, dann sollte auch die Zulassung kein Problem darstellen. War das Fahrzeug noch nicht zugelassen, muss die Inverkehrbringung zum betreffenden Datum nachgewiesen werden. War das Fahrzeug in Verkehr gebracht, ist eine Zulassung möglich, die genauen Bedingungen dafür aber am besten vor dem Kauf bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erfragen. In Verkehr gebracht worden ist ein Fahrzeug z.B. wenn es ohne Zulassung auf einem Werksgelände benutzt wurde. Hat man oft bei Fahrzeugen, die bei großen Firmen nur auf dem Werksgelände genutzt wurden oder z.B. auf Flughäfen.

Gruß,
Michael