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Freigabe für 406er Reifen Reifen 365/80 R20 (14.5 R20)
Verfasst: 23.03.2009, 19:54
von Klaus
Hallo zusammen,
hat jemand eine Freigabe von Daimler für die Reifengröße Reifen 365/80 R20 für einen 406er von Daimler???? Oder Bescheinigung???
Hab die Reifen drauf und der TÜV macht mir einen Strich durch die Rechnung.
Gruß
Klaus
Verfasst: 23.03.2009, 20:19
von Tobs406
Hi Klaus,
nimm mal deine Bedienungsanleitung mit zum TÜV.
Da sind die vom Hersteller freigegebenen Reifengrößen drin gelistet (ziemlich weit hinten).
365/80 R 20 ist ja die entsprechende Bezeichnung der Radialreifen zur alten 14.5 R 20.
Zudem sollte der Herr TÜV doch wissen, daß seit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung nur noch eine Reifengröße der freigegebenen Serienbereifungen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Du darfst aber ohne weitere Eintragung alle freigegebenen Reifenkombinationen fahren!
Erst eine davon abweichende Individualbereifung muß abgenommen und eingetragen werden.
Außerdem sollte der Herr TÜV in seinen Unterlagen (die er ja im Laptop immer dabei hat) nachschauen können was für dein Fzg freigegeben ist und was nicht.
Oh man, da hast aber auch wieder ein Prüfer erwischt :schwindelig*
Grüße
Tobias
Verfasst: 23.03.2009, 20:25
von Matthias1807
So sehe ich das auch...Die haben sich wohl "Werner Beinhart" zu oft angesehen und wollen es Dir nun dicke geben....

Verfasst: 23.03.2009, 20:51
von Klaus
Hmm,
genau, den richtigen Prüfer.
Nicht ganz richtig, es gibt ja ein Beiblatt von Daimler, allerdings mit den alten Reifengrößen, die habe ich ja, aber man braucht auch für diese eine Freigabe hat er mir gesagt. Er hat die Größe umgerechnet und ist auch auf die 14,5x20 gekommen, bringt mir aber nichts, er will eine Freigabe von Daimler für die Radialreifen haben.
Die Angaben auf dem Reifen passen alle, soweit ok, aber er will die Freigabe
Hat keiner solch eine???
Im Tabellenbuch und in der Bedienungsanleitung gibt es die nicht/ noch nicht.
Verfasst: 23.03.2009, 23:12
von Tobs406
oh mei oh mei!
dann zeig ihm das hier:
Verfasst: 23.03.2009, 23:47
von leistens406
Hallo Klaus!
Wo warst du zur Abnahme? Ich vermute mal bei einer TÜV-Prüfstelle?
Wenn ja, vergiss das und fahre zu einer Landmaschinen-Werkstatt, wenn die den TÜV, DEKRA, GTÜ oder was auch immer im Haus haben.
Diese Prüfer kennen sich besser mit der Materie aus. Nimm deine BA mit und markiere mit einem Textmarker die Reifengrößen, die du eingetragen haben möchtest. Du wirst sehen, das geht ohne Probleme über die Bühne.
Ich habe das auch so gemacht und bei mir stehen sie alle drin:
12.5,20 14.5,20 16/70-20 405/70-20
ohne Beiblatt, Freigabe oder sonstigen Papierkram!
Gruß
Stefan
Verfasst: 24.03.2009, 14:32
von Klaus
Hallo Tobs,
den schein hab ich auch, aber da steht die Reifengröße doch auch nicht drin. 14,5 ist bei mir auch eingetragen aber halt nicht die 365er oder 385er. das ist das ganze Problem.
Wie hat er das beim Bauerntüv gemacht, hat der dir etwas in den Prüfbericht geschrieben?????
Gruß
Klaus
Verfasst: 24.03.2009, 18:31
von Tobs406
Hallo Klaus,
das was dein TÜV-Prüfer da verlangt ist doch absoluter Quatsch
Das ist ein und derselbe Reifen. Ob da jetzt die alte oder neue Bezeichnung drauf steht.
Das kann JEDER Sachverständige umschlüsseln und abgleichen. Dazu braucht es auch keine extra Freigabe nur weil die Bezeichnung irgenwann mal geändert wurde.
Geh zur TÜV-Station, verlange den Chef dort und sag ihm was der Prüfer für Unsinnigkeiten verlangt. Du kannst dich auch an die Qualitätssicherung der Prüforganisation wenden.
Auf jeden Fall liegt der Prüfer GROB DANEBEN mit seiner nicht begründbaren Forderung.
Grüße
Tobias
Verfasst: 25.03.2009, 13:10
von Klaus
Hallo zusammen,
nun ja, ich habe jetzt ein TÜV Prüfer gefunden der Selber Unimogfahrer ist. Der schickt mir jetzt ein Schrieb für die Reifengrößen und auch die Umtragung von Zugmaschine auf Land und Forstwirtschaftliche Zugmaschine. Dann geht alles auf einmal.
Die alten waren halt Diagonal und die neuen sind jetzt radial Reifen. Daimler will 100Euro + Mwst für dieses Schreiben, nicht schlecht. 55 Cent Porto und 2 Klicks und dann 119Euro suppi.
Jetzt muss ich halt einen neuen Brief machen lassen. dafür ist die Versicherung sowie die HU dann auch billiger.
Gruß
Klaus
Verfasst: 23.11.2011, 22:52
von saturn100
Hallo,
also lese ich daraus meine alten 12,5-20 Diagonalreifen wären ähhm 335/80 - 20 und wenn ich jetzt 335/80 R 20 draufwill, muss ich bei Benz anfragen das die mir ein papier für 100euro zukommen lassen, das der tüv mir die eintragen darf und will`?
(12,5-20 könnte sein das ich mich bei der umrechnung vertue, aber mir gehts eigentlich nur um Eintragung von Radialreifen mit neuer Kennzeichnung, damit ich die alten Diagonalreifen loswerde!!)
Verfasst: 24.11.2011, 22:30
von mogecki
Hallo Leute,
schaut euch mal eure Reifen genau an. Da stehen meistens auch die alten Größen mit drauf, halt nur kleiner. Ansonsten ist es so wie Tobias schon geschrieben hat. Alle ab Werk für das jeweilige Fahrzeug freigegebenen Reifengrößen kann man fahren, auch ohne extra eine Eintragung machen zu lassen.
Grüße Eric.
Verfasst: 25.11.2011, 08:33
von Michael_Weyrich
Hallo,
zur Umrechnung von alt in neu:
10,5-20 bzw. 10,5R20 = 275/80-20 bzw. 275/80R20
12,5-20 bzw. 12,5R20 = 335/80-20 bzw. 335/80R20
14,5-20 bzw. 14,5R20 = 365/80-20 bzw. 365/80R20
375/75-20 bzw. 375/75R20 und 405/70-20 bzw. 405/70R20 sind nicht in diese alten Größen umrechenbar, sind aber auch möglich, der 405/70er war früher auch mal unter der Bezeichnung 16/70-20 zu haben.
Ob man Radial statt Diagonalreifen eintragen lassen muss, möchte ich mal bezweifeln, ebenso ob man die Nachfolgegrößen eintragen muss (zumindest nicht, wenn die Zollgröße auch noch mit draufsteht, hier allerdings nicht mit dem Zusatz "may replace", ansonsten sollte die Eintragung allerdings auch ohne zusätzliche Freigabebescheinigung möglich sein).
Das hier:
Alle ab Werk für das jeweilige Fahrzeug freigegebenen Reifengrößen kann man fahren, auch ohne extra eine Eintragung machen zu lassen.
stimmt so nicht ganz. Das betrifft Fahrzeuge, für die eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt, nicht jedoch irgendwelche Altfahrzeuge. Natürlich zählt eine Eintragung im Beiblatt (sofern vorhanden), ansonsten müssen aber abweichende Größen weiterhin eingetragen werden, wenn sie es noch nicht sind. Ein 1970er oder 1980er U406 hat eben keine EG/EU-Betriebserlaubnis.
Insbesondere betrifft dies auch nicht Fahrzeuge, die im Rahmen einer Einzelabnahme z.B.mit speziellen Aufbauten, abgenommen wurden.
Gruß,
Michael
Verfasst: 25.11.2011, 21:30
von unimog500
Hallo,
ich habe diesen Beitrag und auch schon andere zu diesem Thema nun mehrmals gelesen und blicke überhaupt nicht mehr durch.
In meinem Fzg-Schein/Brief sind nur 12,5-20 eingetragen.
In der BA sind zwar 14,5-20 aufgeführt, aber nur für landwirtschaftl. Einsatz.
Mein 406 ist aber eine kommunale Zugmaschine und kein lof-Fahrzeug.
Was ist damit? Muss ich die 14,5er eintragen lassen?
Darf ich die 14,5er auf die Felgen 11x20 aufziehen?
Gruß
Werner
Verfasst: 26.11.2011, 09:23
von Helmut Schmitz
Hallo
eingetragen werden müssen die Reifen wie Michael schreibt schon.
Die Bereifungsgröße 14,5R20 ist in der BA beschrieben und dürfte somit weniger Probleme geben, da sie durch diese Auflistung als zulässig beschrieben sind.
Problem gibt es häufig, da die neuen Bezeichnungen in mm statt Zoll angegeben sind. Es kann eine ofizielle Umrechnung der Größe vom Reifenhersteller vorgelget werden. Es ist jedoch erbärmlich, dass unsere aaS, nur die dürfen das nämlich, noch nicht einmal die entsprechenden Vorschiften kennen. Das würde ich dem Herrn vielleicht mal so leicht seitlich stechen.
Da wir in der EU sind, ist das alles offizell geregel
RECHTSAKTE VON ORGANEN, DIE DURCH INTERNATIONALE
ÜBEREINKÜNFTE GESCHAFFEN WURDEN im Anhang V auf Seite L183/62 ist die Größe für 12,5R20 und 14,5R20 übersetzt.
Da die Umrechnung 362mm angibt sind die Abweichungen in der Verordnung weiter oben definiert. Weiterhin sind auch die entsprechenden Diagonalreifen mit eingefasst.
Die Reifengröße 385/80R20 entspricht allerdings 15,5R20 und ist in der BA etc nicht aufgeführt. Hier muss eine Freigabe von Daimler her.