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Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 17.04.2013, 14:37
von MagMog
guude,

lkw bis 3,5t dürfen in einigen bundesländern (gilt nicht bundesweit!!!) anhänger, die sport- und freizeitzwecken (wohn-, segelflug-, hunde-, boots-, bienenstock,- motorrad-,...anhänger) dienen, auch sonntags herumkariolen.
hier eine liste:

Bundesland

Baden-Württemberg

Ja, Aktenzeichen 74-3851.5-04/240
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Bayern
Ja, Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (Stand: 10.06.2008)
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Berlin
Ja, interne Anweisung
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Bremen
Ja, Erlass StVO 1/2008
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Brandenburg
Ja, interne Anweisung
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Hamburg
Nein
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Hessen
Nein
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Mecklenburg-Vorpommern
Ja, Geschäftszeichen: VIII 510 – 621-24-5-4-8
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Niedersachsen
Ja, Az.: 43-30055/0002
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Nordrhein-Westfalen
Ja, Aktenzeichen: III B 2-22-30/3.0
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Rheinland-Pfalz
Nein
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Saarland
Ja, interne Anweisung
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Sachsen
Nein
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Sachsen-Anhalt
Nein
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Schleswig-Holstein
Ja, Geschäftszeichen: VII 423 – 621.122.5; 621.154.20; 621.154.21-3
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Thüringen
Nein
------
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Wir danken für Anregungen und Hinweise!
quelle:
http://www.avd.de/startseite/recht-wiss ... -gespanne/


gut mog! Justus.

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 17.04.2013, 18:21
von Lothar Ziegler
Hallo Justus,
gilt das auch für Zugmaschinen? die meisten Mogs sind als Zugmaschinen oder als landwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen.
Gruß Lothar

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 17.04.2013, 18:24
von divefreak
Dann sind sie keine LKW mehr!

Und einFahrzeug das kein LKW ist kann mit Anhänger auch nicht zum Lastzug werden...

Einer der Gründe meinen Mog als SO-KFZWerkstattwagen zuzulassen

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 18.04.2013, 00:09
von ret
Einer der Gründe meinen Mog als SO-KFZWerkstattwagen zuzulassen
Moin René,

soll ich mal raten, welches der Hauptgrund ist? :lol:

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 18.04.2013, 07:05
von divefreak
machmal.....

Wichtig ist für mich der Anhängerbetrieb auch am WE

Und meine Boote, selbst mein Jetski fallen eigentlich nicht mehr unter "Sportgerät" 8)

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 24.06.2013, 12:08
von schraubärle
Hallo zusammen,

sorry, der Beitrag irritiert mich ein wenig. Darum stelle ich die Frage noch mal aus meiner Perspektive.
Mein 406 ist als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen zugelassen. Außerdem habe ich einen Kipper, 5,7 to, ebenfalls mit schwarzer Nummer zugelassen. Darf ich mit dem Gespann sonntags fahren und Brennholz zu meiner Mutter transportieren?

Gruß Ingo

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 24.06.2013, 12:26
von Helmut Schmitz
Hallo

dann ließ mal die Überschrift, da steht LKW.
Auch in der StVO ist von solchen Zugmaschinen und Sonntagsfahrverbot keine Rede.

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 24.06.2013, 16:46
von festus
Hallo Ingo,
aber ärgern werden dich die Behörden ab 2014 trotzdem. Oder du musst vermeiden den Transport für Holz zu deiner Mutter so zu erklären. 8)
Ab 2014 ist der Gütertransport nur noch mit der Berufskraftfahrerqualifikation möglich. Wie das dann umgesetzt wird, bin ich mal gespannt.
Aber immerhin, dürftest du am Sonntag fahren.. :ironie

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 24.06.2013, 18:22
von Lothar Ziegler
Hallo Festus,
ich glaube das gilt nur für gewerblich. Wie sieht das mit Bauern aus?
Gruß Lothar

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 24.06.2013, 19:08
von festus
Hallo Lothar,

ich zitiere mal aus folgendem BAG-Link,
http://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/ ... l#faq45812

Eine Privatfahrt ist dann auszuschließen, wenn die Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Gewinnerzielungsabsicht ist die Absicht, einen nennenswerten Überschuss über die Selbstkosten zu erwirtschaften. Unerheblich ist dabei, ob dieses Ziel erreicht wird.

Es liest sich in manchen Gesetzen ziemlich locker, alles möglich. Aber :idee Irgendwo steht ein Satz, der das überlesen sehr teuer macht.
Ich denke mal, wenn die Rennleitung und Co das durchziehen, rollt der Rubel.. :roll: :fluch

Über Bauern steht auch was drinn. Aber wie gesagt, man muss alles lesen. Eines hebt das andere auf. Nur Nachbarschaftshilfe, ohne Gewinn?? Und ein Transport der nicht nachweislich für dich selbst ist! dann tritt obiges in Kraft.

Re: Freizeitanhänger Sonntag LKW

Verfasst: 25.06.2013, 07:49
von Nieswurz
Weiß doch jeder, dass landwirtschaftliche Betriebe niemals mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.

So wie die immer stönen und klagen...

:sorry :D