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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#371945
hallo Lutze...

wenn ich Deinen Beitrag richtig vertsehe heisst das, dass mein Junior mit seinem BE dann nicht meinen T5 mit Autotrailer hintendrann mehr fahren darf?
Zur genaueren Einschränkung: T5 2t leer, Autotrailer zGG 2,8t heisst bei voller Ausladung des KFZ uber 5t zGG....
mein Junior hat den B und macht jetzt noch den E dazu, damit ich Ihn auch mal mit dem Gespann zum Kunden schicken kann.

kann ich mir das jetzt abschmincken?
danke und gruß
alex
#371955
Hallo Alex,

bei Euch ist noch alles im grünen Bereich.

Der Anhänger wird "voraussichtlicht mit der neuen FeV 2013) bei der Kl. BE auf 3,5 beschränkt.
Klartext:
BE aktuell: Kfz. bis 3,5 t zGM + Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung
(Beschränkung nur durch StVZO, techn. Vorgaben)
geplant BE 2013: Kfz. bis 3,5 t zGM + Anhänger bis 3,5 t zGM

Wahrscheinlich kommt aber auch ein Bestandsschutz für Altinhaber der Kl. BE.

Glückauf

Lutz

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