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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#64671
hi ich mache jetzt die FS Klasse L für Ldw.-Fahrzeuge bis 32 Km/h, nun würde mich ma interessieren ob ich da mit auch einen Mog fahren darf hinter dem ein 25Km/h Anhänger angekuppelt ist, damit dürfte ich ja dann nur 25 fahren und bleibe somit unter meinen 32 Höchstgeschwindigkeit....

gruß florian
#64676
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
....

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

eine andere Leseweise ergibt sich folgendermaßen

Zugmaschinen,,......, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, ...., sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,

die juritische Frage lautet ist dieses und im Sinne ein Aufzählung oder im Sinne eine Verknüpfung der beiden Bedingungen zu lesen.
#64680
könnte ich das jetzt so deuten, daß ich 2 Hänger hinter meinen 404 packen kann, da einen Aufkleber 25 km/h aufklebe und dann geht es los?



nein, es ist ein logisches UND (Boolsche Algebra)

du darfst eine Zugmaschine mit bauartbedingter Vmax von 32km/h fahren, wenn Anhänger dahinter hängen, müssen sie 25km/h-Schilder haben und du darfst nicht scneller als 25km/h fahren.

Ganz abgesehen ist der 404 keine Zugmaschine und schon gar keine landwirtschaftliche :wink:
#64684
das bedeutet, ich darf den Hänger nicht mit dem mog (U411) ziehen, wenn dieser nicht gedrosselt ist... schade, dachte so könnte ich vieleicht doch noch mog fahren... :(

:trink2: gruß florian :trink1:
#64730
Moin zusammen,

Florian könnte ja seinen Mog noch drosseln, aber was machen wir mit Michael? :cry:

Ob er seinen Mog kürzen kann um Ihn als Zugmaschine zuzulassen, oder sollte er eine Melkmaschine einbauen um die Zulassung als lof Kfz zu erlangen? :D
Dann könnte er doch auch einen Dungstreuer und einen Wasserwagen anhängen wenn er in die Feldmark fährt :rofl: :rofl: :rofl: oder?

:sorry: Michael
#64893
Hallo Florian,
das wichtigste Wort im von Helmut zitierten Text ist die
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
die darf nicht höher als 32km/h betragen. Dies regelt schon ob Du überhaupt den Mog fahren darfst oder nicht egal ob mit oder ohne Anhänger. Diese Vmax muß im Fahrzeugschein/Brief EINGETRAGEN sein.

Dann kommen noch solche Dinge wie Verwendungszweck, und Fahrzeugart hinzu. Also land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschine,
d.h es muß zusätzlich noch Zugmaschine bzw. Zugmaschine/Ackerschlepper im Schein stehen.
Die steuerrechtlichen Aspekte lassen wir mal ganz außenvor.

In 2. Linie kommen dann die Anhänger.
Aus Helmuts Text geht es zwar nicht hervor, bin aber der Meinung daß 2 erlaubt sind.
Für den Führerschein (Fahrerlaubnis) zwar nicht wichtig, aber für die Straßenzulassung: es muß sich wieder um eine lof-Zugmaschine handeln, dann sind Anhänger bis 25km/h zulassungsfrei.
Also immer schön drauf achten daß man nicht schneller als 25 fährt (sich nicht dabei erwischen läßt), sonst ist nicht nur die Fläppe weg, sondern es kommen noch eine ganze Reihe weiterer Übertretungen hinzu.
Thorsten hat mal in einem Thread zitiert was da so alles zusammenkommen kann.

Hier hilft tatsächlich nur drosseln.

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo

Hallo! :D Da kann man nur GROSSEN RESPEKT zo[…]

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