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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#39887
Hallo,
Doch Auto Führerschein reicht, wenn das zulässige Gesamtgesicht nicht über 3500 kg ist und dein Mog als landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen ist, nur Zugmaschine reicht glaube ich auch. bei T reicht Zugmaschine auf jeden fall. Dann muss dein Mog halt nur noch je nach Alter auf 40km oder 60km gedrosselt werden.
Klasse B reicht bis einschließlich 3.500kg zul. Gesamtgewicht unabhängig von der Zulassungsart. Hat überhaupt nix mit landwirtschaftlicher Zugmaschine oder ähnlichem zu tun. Mit Anhänger brauchst du dann BE, denn mit B alleine darf bei einem Zugfahrzeug mit einem zul. GG von 3.500kg nur noch ein 750kg-Anhänger dran, da ansonsten nach der anderen Regelung (Anhänger mit zul GG bis max. Leermasse des Zugfahrezuges, Zuggesamtgewicht jedoch max. 3.500kg) das zul. Gesamtgewicht des Zuges über 3.500kg wäre.

Klasse T ist ebenfalls möglich, sofern der 411er als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist und auch so eingesetzt wird. Der 411er liegt ja unter 60km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

Gruß,
Michael

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