- 15.03.2003, 12:34
#1922
:casstet: Liebe Unimog-Gemeinde!
Als Besitzer eines U406 Bj. 81 habe ich folgendes Problem: Mit meinem guten alten Führerschein (klasse 3) darf ich an den Unimog laut Papieren (Zugmaschine) einen 18t-Anhänger hinhängen. Der \"alte\" Führerschein erlaubt das auch lt. Aussage der KFZ-Zulassungsstelle. Beim neuen Führerschein gibt es dafür aber keine Klasse, hier wird das Gesamtgewicht des Zuges auf 12 t beschränkt, bzw, darf das Gesamtgewicht des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen. Andererseits gilt das Recht auf Besitzstand-Wahrung, d.h. mit dem neuen Führerschein darf man nicht schlechter gestellt werden als mit dem alten. Mit diesem Problem dürfte ich ja wohl nicht der Einzige sein, oder? Vielen Dank im Voraus für eine kompetente Antwort!
Als Besitzer eines U406 Bj. 81 habe ich folgendes Problem: Mit meinem guten alten Führerschein (klasse 3) darf ich an den Unimog laut Papieren (Zugmaschine) einen 18t-Anhänger hinhängen. Der \"alte\" Führerschein erlaubt das auch lt. Aussage der KFZ-Zulassungsstelle. Beim neuen Führerschein gibt es dafür aber keine Klasse, hier wird das Gesamtgewicht des Zuges auf 12 t beschränkt, bzw, darf das Gesamtgewicht des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen. Andererseits gilt das Recht auf Besitzstand-Wahrung, d.h. mit dem neuen Führerschein darf man nicht schlechter gestellt werden als mit dem alten. Mit diesem Problem dürfte ich ja wohl nicht der Einzige sein, oder? Vielen Dank im Voraus für eine kompetente Antwort!