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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#474014
Mein 406 121 ist als Zugmaschine mit der grossen Rockinger ( 20 T) ausgeliefert worden und ist fast vollständig original erhalten, hat vor eine zapfwelle und hinten keine sowie das kleine Getriebe.
Jetzt möchte ich nach der H Abnahme den Mog auch zu lassen und bin mir nicht sicher als was.
Soll ich ablasten auf 3,5 T wegen dem TÜV der sonst jedes jähr fällig ist.
Oder alles so lassen wie es ist. Darf ich den dann mit einem 3,5 t Hänger fahren da ich nur den alten Klasse 3 Lappen habe? Ich komme damit ja dann auf 9,5 T zzl. Gesamtgewicht
Nutzen möchte ich den Mog rein privat bzw. ein Verkauf steh auch im Raum. Der zukünftige Käufer müsste dann ja eventuell alles wieder ändern.
Danke für die antworten
#474015
Also Rüdi, zur Gretchenfrage gehört bestimmt nicht, was der zukünftige Käufer möglicherweise wieder anders haben wöllte, könnte, möchte.

Denn Gretchen hat gar keine Ahnung vom Unimog. Sie will nur zu des Pudels Kern durchdringen.
#474020
Hallo,
Soll ich ablasten auf 3,5 T wegen dem TÜV der sonst jedes jähr fällig ist.
Dazu muss der Unimog aber weniger als 3,5t auf die Waage bringen, das wird bei einem 406er je nach Baujahr und Ausstattung sehr schwer. Zuladen darfst du dann im Prinzip gar nichts mehr, selbst bei Anhängern (v.a. Einachsern), die ein wenig Stützlast auf die Waage bringen, ist dein Fahrzeug schnell überladen (formell gesehen). Anbaugeräte darfst du dann auch nicht mehr anbauen, im Prinzip darfst du nur noch genauso fahren, wie er ist.
Die Frage ist schon, ob man dir die Ablastung überhaupt einträgt. Dies alles nur, um mit Führerschein Klasse B fahren zu dürfen bzw. nur noch alle 2 Jahre zum TÜV zu müssen, wäre mir zu viel Einschränkung. Vor allem das TÜV-Argument wäre für mich das allerletzte, da die paar Euro TÜV-Gebühren im Vergleich zu anderen Kosten des Unimog eher als "Peanuts" zu bezeichnen sind.
Oder alles so lassen wie es ist. Darf ich den dann mit einem 3,5 t Hänger fahren da ich nur den alten Klasse 3 Lappen habe? Ich komme damit ja dann auf 9,5 T zzl. Gesamtgewicht
Mit Klasse 3 hast du (inzwischen auch ohne Umschreibung in den Kartenschein) erstmal das gleiche, was auch ein Inhaber der neuen Klasse C1 und C1E hat. Also Zugfahrzeug bis 7,5t zul. Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis zu einer zul. Zuggesamtmasse von 12t. Also kein Problem mit einem 3,5t-Anhänger.

Bist du noch keine 50 und hast nicht auf den Kartenschein umschreiben lassen, darfst du unter Beachtung der Achsbeschränkung des Zuges (Zug mit max. 3 Achsen, Tandemachsen unter 1m Achsabstand zählen als 1 Achse, zulassungsfreie Anhänger werden nicht eingerechnet) führerscheinrechtlich auch im Gewicht unbeschränkte Anhänger ziehen. Da kommt man üblicherweise mit zugelassenem Tandemanhänger auf über 18t erlaubtes Zuggesamtgewicht bei der alten Klasse 3. Hast du den Führerschein schon umschreiben lassen, muss bei Umschreibung die Klasse CE mit Beschränkung 79 (...) beantragt und eingetragen worden sein. Bist du älter als 50, muss dieser Teil wie die volle Klasse C bzw. CE mit Hilfe ärztlicher/augenärztlicher Untersuchung neu beantragt werden.
Nutzen möchte ich den Mog rein privat bzw. ein Verkauf steh auch im Raum. Der zukünftige Käufer müsste dann ja eventuell alles wieder ändern.
Auch wenn du privat was auf den Mog laden willst, brauchst du das passende zul. Gesamtgewicht. Ablastung würde dir da auch nicht helfen. Was ein zukünftiger Besitzer will, kannst du sowieso nicht wissen. Für mich wäre ein auf 3,5t abgelasteter 406 kein Kaufgrund sondern eher ein Grund, beim Verkäufer zumindest wieder die Herstellung des Ursprungszustand vom Kaufpreis abzuziehen oder noch auf seine Kosten machen zu lassen. Wer nur Klasse B hat, ist vielleicht froh drum. Ich würde aber nicht mit solch einem "halblegalen" Fahrzeug ohne Zuladungsmöglichkeit rumfahren wollen. Manche sind sich dem Risiko auch gar nicht bewußt. Hier wurde vor einiger Zeit mal ein hergerichteter 406 mitsamt Schneepflug und Streuer angeboten, wobei die 3,5t-Zulassung in der Anzeige hervorgehoben wurde. Nur leider war schon das Gewicht mit (leerem) Streuer und Schneepflug schon deutlich über den 3,5t, was der Verkäufer aber mit dem Hinweis, dass da ja nirgends stünde, dass der auch mit Streuer und Schneepflug noch unter 3,5t hat, abwimmeln wollte. Ein Unwissender kauft das Ding und fällt dann aus allen Wolken, wenn er's merkt, schlimmer noch, wenn er's erst merkt, wenn es zu spät ist...

Gruß,
Michael
#474036
Danke Michael

für deine sehr ausführliche Betrachtungsweise.
Und damit ist für mich das Gespenst wie toll doch das ablasten beim MOG ist, endgültig getötet. Bild
Dies hilft mir auch sehr in meiner Entscheidung, und bestärkt mich darin alles so zu lassen wie es ist.
Danke auch für den Hinweis mit der Altersgrenze, ich bin vor ein paar Wochen darüber gestolpert. Ich wäre aus allen Wolken gefallen, wenn ich mit meinen geliehenen 7,5t in eine Kontrolle gekommen wäre und die Rennleitung mir dann erklärt hätte, mein führschein ist abgelaufen und ich darf nur noch 3,5t fahren. Ich bin jetzt 49.
Beim TÜV ging es mir nicht um die Gebühren sondern um den Aufwand, ich vergesse schon regelmäßig meine anderen Fahrzeuge( 2 jahres Rhythmus) wenn ich jährlich hin muss weis ich jetzt schon dass ich es wieder hin bekomme Monate/Jahre zu überziehen

Und Christoph deine Antwort war So was von ..........

Micheal hat es doch geschrieben das zukünftige Kaufinteresse doch mehr abgeschreckt werden als angelockt. Und man sich dann ggf. auch noch einen Haufen ärger einhandeln kann. Ich höre noch das dröhnen in meinen Ohren:
„ du musst den MOG ablasten“ alles Schmarrn!
:fluch
#474038
Hall Ruedi!
ruedi14 hat geschrieben: Ich wäre aus allen Wolken gefallen, wenn ich mit meinen geliehenen 7,5t in eine Kontrolle gekommen wäre und die Rennleitung mir dann erklärt hätte, mein führschein ist abgelaufen und ich darf nur noch 3,5t fahren. Ich bin jetzt 49.
Du hast es mit dem Führerschein noch nicht richtig verstanden. Auch über 50 darfst du Fahrzeuge bis 7,5t fahren, auch einen Anhänger darfst du dranhängen, der darf aber nur so schwer sein, daß die zulässige Gesamtmasse des Zuges 12t nicht überschreitet. Das entspricht der neuen Klasse C1E, die nicht verfällt.
Was verfällt ist die Klasse CE, auch mit der Kennziffer 79, was für den alten dreier bedeutet, Züge über 12t, aber max. drei Achsen.
Schau doch mal in der Wissensdatenbank, da ist alles Haarklein erklärt.

Gruß
Thomas
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