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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#403539
Hallo Leute,
ich habe durch Zufall, und weil ich selbst von betroffen bin, die freudige Nachricht von einem TÜV Beamten bekommen, das ab Januar 2013 die Gewichtsregelung (Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers muß unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegen) wegfällt!!

Leider konnte ich die neue Regelung noch nicht bei den Online Gesetzestexten finden, aber beim Landkreis München habe ich folgendes gefunden:

Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E: Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Der ganze Text:
http://www.landkreis-muenchen.de/auto-v ... n-ab-2013/

Viel Spaß beim lesen!

Steigen jetzt die Preise für Deichselanhänger :lol:

Gruß Jens
#403551
Hallo,
mit zusatz E darf man schon immer drehschemelhänger fahren, die alte einachs-beschränkung war nie beim E zusatz dabei.
ohne E auch mit drehschemel, halt nur bis 750 kg.
Der Unterschied ist, wie Jens schon geschrieben hat, der Wegfall der Gewichtsverhältnis-Regelung. Bei meinem Gespann hat das z.B. zur Folge, dass ich es jetzt mit C1E statt mit CE fahren darf:

U406, 5.800kg zul. Gesamtmasse
Müller-Mitteltal-2-Achser, 6.000kg zul. Gesamtmasse

vorher war CE nötig, da die 6.000kg zul. Gesamtmasse des MM-2-Achsers deutlich über der Leermasse des U406 von ca. 3.500kg lagen. Dank 2-Achser reichte auch nicht wie bei einem gleich schweren oder noch schwereren Tandemanhänger die alte Klasse 3 bzw. der beschränkte CE(79).

Gruß,
Michael
#403571
Hallo Zusammen,

es stehen einige Änderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung an und zwar zum 19. Jan. 2013, die auch einige hier aus der UCom betreffen werden.

Ich werde dann auch das Thema in der Unimog-Wissensdatenbank aktualliersen Fahrerlaubnis - Führerschein. Zur Zeit ist es ja noch nicht Verabschiedet und es können noch Änderungen kommen, also noch ein wenig Geduld :D

Vorab ein paar der Änderungen die kommen sollen (ohne Gewähr)

- der Führerschein (also das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis) wird nur noch 15 Jahre Gültigkeit haben (ähnlich Personal-Ausweis), spätestens 2033 (also in 20 Jahren "Altinhaberregelung") müssen alle Führerscheine getauscht werden

- Trikes fallen dann unter Kl. A, nicht mehr B (Besitzstandsregelung aus B und 3 mit Schlüsselzahlen - wir bekommen dann alle die Kl. A, allerdings nur auf Trikes beschränkt)

- Kl. M und S werden zu AM

- Kl. BE hier wird der Anhänger auf 3,5 t zGM beschränkt

- Kl. C1E die Regelung zGM Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug fällt weg, Zuggesamtmasse bleibt bei 12 t.

- Kl. L (bereits umgesetzt) lof-Zugmaschine bbH von 32 auf 40 km/h hochgesetzt (Achtung die Besitzstandsregelung Schlüsselnummer 174 ist noch nicht betroffen)

Weitere Info dazu findet Ihr in diesem VerkehrsportalThema


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Aktuell gibt es auch noch eine Gesetzeslücke für den auf 3,5 t Abgelasteten Unimog 421.
Mit 52 PS Motorleistung hat er ca. 17,5 t Zuggesamtmasse (3,5 t Unimog + 14 t Anhänger)

z. Zt. mit Kl. BE fahrbar (Kfz. bis 3,5 t zGM + Anhänger, nicht weiter beschänkt)

bei der kommenden Kl. BE wird der Anhänger auf 3,5 t zGM Beschränkt, also kann man die Anhängelast nicht mehr voll ausschöpfen

die neue C1E (Kfz. mit mehr als 3,5 t zGM + Anhänger + Zuggesamtmasse 12 t, auch für Kfz aus Kl. B, also <= 3,5 t zGM)
Also kann wieder nicht die komplette Anhängelast ausgeschöpft werden.

Und jetzt kommt das Kurriose: Kl. CE gilt nur für Kfz. mit zGM von mehr als 3,5 t + Anhänger - da fällt der abgelastet U421 nicht rein, da zu leicht.
Mal sehen ob dieser "Fehler" noch erkannt wird, ansonsten gibt es eine Fahrzeugkombination, für die es keine Fahrerlaubnisklasse gibt.

Glückauf
Lutz
#403600
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
mit zusatz E darf man schon immer drehschemelhänger fahren, die alte einachs-beschränkung war nie beim E zusatz dabei.
ohne E auch mit drehschemel, halt nur bis 750 kg.
Der Unterschied ist, wie Jens schon geschrieben hat, der Wegfall der Gewichtsverhältnis-Regelung. Bei meinem Gespann hat das z.B. zur Folge, dass ich es jetzt mit C1E statt mit CE fahren darf:

U406, 5.800kg zul. Gesamtmasse
Müller-Mitteltal-2-Achser, 6.000kg zul. Gesamtmasse

vorher war CE nötig, da die 6.000kg zul. Gesamtmasse des MM-2-Achsers deutlich über der Leermasse des U406 von ca. 3.500kg lagen. Dank 2-Achser reichte auch nicht wie bei einem gleich schweren oder noch schwereren Tandemanhänger die alte Klasse 3 bzw. der beschränkte CE(79).

Gruß,
Michael

guude,

das ist bekannt.
ich bezog mich auf die sensationelle neuentdeckung, dass er meint, erst durch die neuordnung drehschemelhänger ziehen zu dürfen.
er darf es seit er einen führerschein mit klassifizierungen mit buchstaben hat, soweit anhänger mit eingeschlossen sind.

tschö! justus.
#403625
Hallo Leute, hallo Justus
tut mir leid, das kam wohl falsch rüber :oops:

Natürlich weiß ich das ich Drehschemelanhänger fahren darf! 8)
Allerdings finde es es sensationell das die Gewichtsbeschränkung wegfällt, ich meinen Müller Mitteltal UKA nicht ablasten lassen muß!

Da mein 403 ein Leergewicht von ca 3,5 Tonnen hat und die meisten bezahlbaren Anhänger leer schon 2 Tonnen wiegen, wird die legale Ausnutzung der Nutzlast nach Ablasten schnell uninteressant!

Eigentlich sollte mein Anhänger dieses Jahr abgelastet werden, das kann ich mir nun sparen (ist eh noch nicht ganz fertig)

In diesem Sinne 8)

Gruß Jens

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