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H-Zulassung für Wohnmobil

Verfasst: 11.01.2006, 13:30
von KaijasDaddy
Ich habe hier im Forum gelesen, dass als WoMo umgebriefte Unimogs kein H-Kennzeichen bekommen? Stimmt das?

Gruß
Stefan

Verfasst: 11.01.2006, 13:50
von ulli
Moin Stefan,

im Prinzip JA

Die Umwittmung zum WoMo muss gem. Anforderungskatalog nachweislich mindestens 20 Jahre zurückliegen - das ist in den seltensten Fällen beweisbar.

Gruß Ulli

Verfasst: 11.01.2006, 14:21
von KaijasDaddy
Hallo Uli,

mein Moggerla wurde wahrscheinlich 1992 umgebrieft. Weiter kann ich es nicht zurückverfolgen da hier ein neuer Brief ausgestellt wurde.
Ist eine neue Umbriefung in LKW-Kasten möglich? Mein Aufbau stammt genau wie mein Mog aus dem Jahr 76 und dürft als orginal sein.

Gruß
Stefan

Verfasst: 11.01.2006, 14:29
von ulli
Moin Stefan,
wenn du den Koffer "entkernst" (zumindest für die TÜV-Vorführung), ist die "Rückwittmung" zum LKW geschlossener Kasten kein Problem. Dann kannst du auch das H-Kennzeichen bekommen, wenn die sonstigen Anforderungen erfüllt sind.
Du verlierst allerdings ein paar Vorzüge, die das WoMo hatte
- Sonntags-/Ferienfahrverbot für LKW mit Anhänger
- Personentransport im Koffer
- LKW-Spur im grenzüberschreitenden Verkehr
- Fährtarif LKW (üblicherweise Faktor 3)
- und noch ein paar ...

Gruß Ulli

Verfasst: 22.01.2006, 11:05
von Bernd-Schömann
Hallöle,
zu den bereits von Ulli geschilderten Problem kommt noch die Tatsache dass solltest du doch ein H Kennzeichen erhalten, die Versicherungen in aller Regel Wohnmobile nicht als Oldtimer versichern. Ich kenn nur eine Gesellschaft die bisher auch Wohnmobile als Oldtimer versichert. Der Preis ist aber so uninteressant dass man besser ohnhin die normale Versicherung nimmt.
gruß
Bernd