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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#1515
Hallo liebe Moggler,

in den nächsten Wochen werde ich meine neue Anschaffung, einen 406er abholen. Mit diesem Fahrzeug möchte ich zulassungsfreie Hänger auf dem Hof meines Freundes ziehen.
Ich weis das ist ein altes (scheiß) Thema, aber ich bin mir immer noch nicht sicher was ich max. dranhängen darf.
Auf dem Hof gibt es luftgebremste und auflaufgebremste Hänger, aber alle Zulassungsfrei.

Könnt Ihr mir helfen?

Gruß Bruno
#3346
Hallo liebe Moggler,

in den nächsten Wochen werde ich meine neue Anschaffung, einen 406er abholen. Mit diesem Fahrzeug möchte ich zulassungsfreie Hänger auf dem Hof meines Freundes ziehen.
Ich weis das ist ein altes (scheiß) Thema, aber ich bin mir immer noch nicht sicher was ich max. dranhängen darf.
Auf dem Hof gibt es luftgebremste und auflaufgebremste Hänger, aber alle Zulassungsfrei.

Könnt Ihr mir helfen?

Gruß Bruno
#13413
Hallo Bruno,
bei schwarzem Kz. darfst du keine zulassungsfreien Anhänger anhängen (Steuerhinterziehung).
Mit Klasse 3 darf 1 Einachser(oder Tandemachser bei Achsabstand < 1m) mit eigener Zulassung angehängt werden.
Das ist zunächst mal die Rechtslage, natürlich gibt es da eine Grauzone, insbesondere, was das Mitführen von zulassungsfreien Anhängern angeht. In der Kombination schwarzes Kennzeichen und FS 3 geht allerdings fast nix.
Gruß Ulli
#13448
Hallo Bruno
Nun weist Du weshalb ich die Farbe des Kennzeichens wissen wolte.Ich würde Dir
emfehlen den Unimog auf den Nahmen deines Freundes anzumelden, dann sparst
Du dir die Steuern und die Versicherung ist auch noch billiger.Und Du darfst alle
Anhänger anhängen allerdings nur 25 km/h schnell fahren(mit einem guten Rückspiegel
auch etwas mehr)
Gruß Horst
#13451
Moment,
mit einem grünen Kennzeichen darf ich zwar alle Anhänger ziehen. Ziehe ich aber ein gewerblichen Anhänger mit gewerblicher Ladung und werde kontrolliert, wirst Du wohl wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Natürlich nur dann, wenn keine land u. forstw. Waren damit transportiert werden!!! Dies kann bei einem Unfall natürlich auch zur Nichtzahlung der Versicherung führen, Steuernachzahlungen und Geldstrafe. Also, grünes Kennzeichen nur für den Transport von landw. Produkten oder Wagen die ebenfalls ein grünes Kennzeichen besitzen.
Zum anderen darf die Selbstfahrende Arbeitsmaschine nur dann ein Anhänger mitführen, wenn hierauf die für die \"Maschine\" benötigen Zubehörteile mitgeführt werden. Bei Bagger z.B. Schaufeln, wie beim Mähdrescher der Wagen mit Schneidwerk.
Ansonsten kein Versicherungsschutz wenn nicht begründet werden kann wozu der Anhänger.
Gruß
Bernd Thomes
#13479
Hallo
Wenn es eine Selbstfahrende Arbeitsmaschiene ist bekomt sie auch ein Grünes ( Steuerfreies ) kennzeichen. Dieses hat aber nichts mit Land und Forstwirtschaft zu tun.
Wenn du ein Schwartzes kennzeichen und die allte klasse 3 hast darfst du einen Zulassungsfreien Anhänger mitführen es muss aber ein Bauwagen /Baubude sein. Das muss auch in der Betriebserlaubnis eingetragen sein. Damit darfst du dann 25 kmh schnell fahren. Eine Achs oder gewichtsbegrenzung gibt es dafür nicht.
gruß
Sigi

Hallo! :D Da kann man nur GROSSEN RESPEKT zo[…]

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