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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#745
Endlich geschafft einen Betrag zu schreiben.

Nachdem mir meine Freundin am letzten Wochenende einen 421 geschenkt hat :heartpump:(<- für beide!) bin ich jetzt stolzer Unimogbesitzer. :P

Nun bin auf der Suche dieses Gerät einigermaßen erträglich zuzulassen.

Da ich seit Jahren diesem Forum folge, habe ich mit bekommen, dass diese Frage mehr als einmal gestellt wurde. Sorry, aber ich brauche Eure Tipps.

Soviel, das Ding war mit einer grünen Nummer angemeldet. Ich habe leider keine Landwirtschaft, lediglich 2 ha Land. Der Mog hat 52 Ps.
Ich habe schon überlegt, ihn abzulasten, weiß aber nicht in welchem Umfang sich eine solche Ablastung auswirkt (neue Federn......)

Sagt mir bitte, was Ihr zu diesem Thema wißt.

Nebenbei, was brauche ich um vorne eine Zapfwelle nachzurüsten und wo bekomme ich das ? Ist doch möglich? (Ist eine landwirtschaftliche Ausstattung, hinten hat er eine...)

Danke; Lars
#2576
Endlich geschafft einen Betrag zu schreiben.

Nachdem mir meine Freundin am letzten Wochenende einen 421 geschenkt hat :heartpump:(<- für beide!) bin ich jetzt stolzer Unimogbesitzer. :P

Nun bin auf der Suche dieses Gerät einigermaßen erträglich zuzulassen.

Da ich seit Jahren diesem Forum folge, habe ich mit bekommen, dass diese Frage mehr als einmal gestellt wurde. Sorry, aber ich brauche Eure Tipps.

Soviel, das Ding war mit einer grünen Nummer angemeldet. Ich habe leider keine Landwirtschaft, lediglich 2 ha Land. Der Mog hat 52 Ps.
Ich habe schon überlegt, ihn abzulasten, weiß aber nicht in welchem Umfang sich eine solche Ablastung auswirkt (neue Federn......)

Sagt mir bitte, was Ihr zu diesem Thema wißt.

Nebenbei, was brauche ich um vorne eine Zapfwelle nachzurüsten und wo bekomme ich das ? Ist doch möglich? (Ist eine landwirtschaftliche Ausstattung, hinten hat er eine...)

Danke; Lars
#9425
Lars,
erst mal 2x herzlichen Glückwunsch!
Zuerst zu deiner tollen Freundin, und dann zu dem tollen Geschenk.

\"Ablasten\" hat nix mit Abspecken oder Gewichtverlust zu tun, sondern ist zuerst ein Verwaltungsvorgang, der das zulässige Gesamtgewicht nach oben begrenzt.
Vorteile: Man kann auf manchen Strassen fahren, die für grössere Nfz wegen Gewicht gesperrt sind. Und die Versicherung wird günstiger.
Nachteil: Beladung und Anhängelast sind begrenzt.

In deinem Fall , U412 für kleinen landw. Einsatz, sehe ich das Ablasten als nicht sinnvoll an.
Ist nur interessant für WoMos, oder für Alt-Führerschein-3 Besitzer, die dann auch Nfz fahren können, die normalerweise FSch-2 benötigen.
Und das ist nur was für die Älteren, die noch den alten FSch haben: FSchKl3 geht nämlich bis 7,5 t Zulässiges Gesamtgewicht.

Zur Zapfwelle vorne nur soviel: Teile sind verfügbar, Nachrüsten ist nicht schwierig. Aber was willst du damit antreiben?

Gruss -Martin.Glaeser- aus www.Erlangen.de
#9532
hallo 421 er Mogler. die Sache mit dem ablasten wird vermutlich sowieso nur für einen 421 interresant sein, alle anderen Mogs sind entweder drunter (411) oder drüber. Wenn es nicht stimmt bitte korrigieren. Jedenfalls habe ich meinen $21 von zGG 3,9 to auf 3,5 to ablasten lassen und ab diesem Datum brauche ich nur noch alle 2 Jahre zum Tüv. Es gibt jedoch Leute die behaupten bei einer \"grünen\" Nummer muß man sowieso nur alle 2 Jahre zur HU..?

@Daniel
Das andere Thema ob überhaupt \"grünes\" Kennzeichen verhält sich so. Da Du ja 2 ha Land als dein Eigentum bezeichnest ist es absolut kein Problem ein \"grünes\" Kennzeichen zu erhalten. Bei mir jedenfalls ging es ähnlich.
Du mußt zunächst einen beglaubigten Katasterauszug vom Grundbuchamt Dir besorgen (Kosten .. ein Paar Euro ?), dann solltest Du glaubhaft versichern das Du dieses Stück Land bewirtschaften möchtest.
Ich habe auf meinem Stück Land Obstbäume gepflanzt und halte mit dem Mog die Fläche sauber. Aber auch zur Kartoffelernte etc..kann man einen Mog sehr gut verwenden. Über die Vielseitigkeit eines Unimogs brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

Jedenfalls läuft mein Mog mit \"grüner\" Nummer obwohl ich kein Landwirt im klassichen Sinn bin.
[img=350x250]http://www.unimog-point.de/userpics/135.jpg[/img]

Viel Erfolg und viel Spass mit Deinem Mog !


[Editiert am 7/10/2002 von thompf]
#9601
hallo,

also zusammengefaßt:
421 (leer ca. 2,5-2,8 to) ablasten auf 3.5to bringt folgende vorteile:
- nur noch alle 2 jahre tüv (der 421er hat hydraulische bremsen
mit druckluft-bremskraftverstärker, also keine \"druckluftbremse\").
- auch mit neuer pappe fahrbar
- auch auf manchen straßen mit beschränkung noch fahrbar

nachteile:
- weniger zuladung, weniger anhängelast (vorsicht bei maschinenanbau). dürfte aber wurscht sein, wenn man auf feldwegen oder acker fährt ! die belastbarkeit des FZ bleibt ja erhalten !
- einmal kosten für abnahme beim tüv

tip am rande: wenn man die bremsenprüfung beim tüv ganz umgehen will: die geschwindgkeit auf unter 40km/h drosseln lassen :-)

umbauten beim ABlasten sind normalerweise nicht notwendig, eher schon beim AUFlasten (abhängig von den vorschriften des herstellers, z.b einbau stärkerer federn, stabis, reifen, etc.)

mein 421er ist übrigens mit 4.5to eingetragen !


grüne nummer (steuerbefreiung):
wurde hier auch schon öfter diskutiert, ist wohl abhängig vom bundesland und dann auch noch vom finanzamt/steuerbezirk.
in BaWü/WN reicht es, eine flurstücksnummer anzugeben und einen fragebogen auszufüllen, was man mit dem land genau anstellt. die bewilligung war aber kein problem. letztens hatte mal einer hier geschrieben (ich glaube aus rheinland-pfalz ?), er müßte mindestens 20ha land unter eigener bewirtschaftung haben, um die steuerbefreiung zu erhalten.

achtung:
grüne nummer
- nur für landwirtschafliche zwecke zulässig.
- also keine fahrten zum unimogtreff, etc, sonst steuerhinterziehung mit entsprechenden folgen. man kann aber monatsweise steuer entrichten und ist dann davon ausgenommen !
- sonntagsfahrverbot (ausnahme: regional/saisonal erlaubte fahrten zu landwirtschaflichen zwecken)
- beliebige anhänger und arbeitsmaschinen OHNE zulassung dürfen gezogen werden, aber nur bis max 25km/h und max anhängelast.
- man unterliegt evtl. den bestimmungen der berufsgenossenschaft ! (überrollbügel, etc !)
schwarze nummer
- alles erlaubt.
- anhänger müssen zugelassen sein (?), soweit ich informiert bin. wurde hier aber auch scon mal erwähnt.
- evtl. gedöhns mit fahrtenschreiber
h-nummer
- nur für \"erhaltungswürdige fahrzeuge\" über 30j
- nicht für gewerblichen einsatz
- evtl. noch weitere einschränkungen (nachlesen/fragen !)

bis dann !

Andreas
#9623
Hallo Mogler!
Bei meinem 406er ist grüne Nummer drauf. Bei der Zulassungsstelle nur gesagt :\"Ich will die grüne Nummer haben\". Hatte eine bestätigung über meine genaue Waldfläche dabei, die aber nicht benötigt wurde. Ich hab nur ein Infoblatt erhalten wo das draufstand was Andreas schon geschrieben hatte. :D
Bei mir sind 7.500 KG Zul. Gewicht eingetragen allerdings nur bei Anbaugeräten und 20 km/h. ;) Und auch nur 39 km/h (6.Gang gesperrt)
Hinweis: Bei grüner Nummer unbedingt daran halten. Bei uns in der nähe gab es eine Anzeige weil einer mit seinem Tracktor seiner älteren Nachbarin den Schnee wegräumte. Und im Bay. Wald liegt viiiieeel Schnee. :mad2:
#9632
hallo chico und die anderen,

ja, die zulassungsstelle ist auch nicht das problem, die erteilt grüne nummern immer, wenn man es ihnen sagt. die eigentliche sache ist das finanzamt, welches die steuer einzieht. denen muß man erklären, WARUM man glaubt, keine fkz-steuer zahlen zu müssen... d.h. die fordern eine erklärung an (zumindest lief das bei uns so). irgendwo muß es dafür auch eine gesetzesgrundlage geben, die man vorab einsehen kann (merkblatt).

Andreas

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