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Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 09:47
von Greenhorn
Morgen allerseits

Als ich mich gestern mit nem Bekannten über landwirtschaftliche Fahrzeuge und den T-Führerschein unterhalten habe kamen wir zu einem Problem.

Ab wann ist ein Fahrzeug ein T-Fahrzeug?

Nach meinem Kenntnisstand muss man:

-1Hektar lanwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Fläche haben.

- Das dadurch erhaltene grüne Nummernschild anmontieren

- Nur 60 fahren können, entweder bauartbedingt oder durch drosseln.

Oder habe ich etwas vergessen? Weil das könnte man ja theoretisch auch mit einem normalen Auto machen und dann mit 16 mit 40km/h durch die Gegend fahren.

Oder am Ende sogar mit einem Motorrad und dann mit T statt A bewegen. (was natürlich kein Mensch machen würde da ein Motorrad mit 60 Sachen eine Lachnummer wäre)

Aber wäre sowas theoretisch machbar?

Oder gibt es noch andere Kriterien, also Vierradantrieb,Dieselmotor oder sowas?

Gruß
Greenhorn

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 10:39
von OliverStollenwerk
Hallo !

Obs ein T-Fahrzeug ist oder nicht liegt ja letztendlich nur an der Geschwindigkeit, wenn ich da recht informiert bin in zusammenhang mit landwirtschaftlichem Betrieb. Das eigentliche Problem ist aber was man als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb als landw. Fahrzeug anerkannt bekommt. Bei Schleppern, Unimogs etc. ist das alles noch nicht so schwierig, wenns aber drum geht einen LKW als Zugmaschine auf landw. zuzulassen, dann wird die Sache schwierig, möglich ist aber auch das. Mit PKW´s funktioniert das meines erachtens nicht, da wird dir das Finanzamt nen Strich durch die Rechnung machen. Und die Sache mit dem 1 ha Land wird auch von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt...leider...

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 10:39
von OliverStollenwerk
Hallo !

Obs ein T-Fahrzeug ist oder nicht liegt ja letztendlich nur an der Geschwindigkeit, wenn ich da recht informiert bin in zusammenhang mit landwirtschaftlichem Betrieb. Das eigentliche Problem ist aber was man als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb als landw. Fahrzeug anerkannt bekommt. Bei Schleppern, Unimogs etc. ist das alles noch nicht so schwierig, wenns aber drum geht einen LKW als Zugmaschine auf landw. zuzulassen, dann wird die Sache schwierig, möglich ist aber auch das. Mit PKW´s funktioniert das meines erachtens nicht, da wird dir das Finanzamt nen Strich durch die Rechnung machen. Und die Sache mit dem 1 ha Land wird auch von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt...leider...

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 15:53
von Greenhorn
OK das leuchtet soweit ein, also Nix mit Motorrad gut so. Das hätte man sonst auch schon als deutschen reglementierungsgag einstufen können.

Aber jetzt mal ein Extrembeispiel: Ein Bauer im osten Deutschlands ist sehr billig an sowas: Bild

rangekommen und will das Teil als Zugmaschine benutzen. Er denkt sich also \"was einen Panzer ziehen konnte zieht auch meine Anhänger\" aber spielt das grüne Nummernschild mit?

Ich find\' sowas irgendwie interessant ;D

Gruß
Greenhorn

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 15:53
von Greenhorn
OK das leuchtet soweit ein, also Nix mit Motorrad gut so. Das hätte man sonst auch schon als deutschen reglementierungsgag einstufen können.

Aber jetzt mal ein Extrembeispiel: Ein Bauer im osten Deutschlands ist sehr billig an sowas: Bild

rangekommen und will das Teil als Zugmaschine benutzen. Er denkt sich also \"was einen Panzer ziehen konnte zieht auch meine Anhänger\" aber spielt das grüne Nummernschild mit?

Ich find\' sowas irgendwie interessant ;D

Gruß
Greenhorn

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 17:02
von Stamm_kunde
Moin,

vor 10- 15 Jahren war jedenfalls vieles möglich.

Mein Onkel hatte seien Viehtransporter auf grüner Nummer laufen.

Ein Landwirt hatte seinen Nissan Patrol als landw. Zugmaschine angemeldet.

(Er musste nur nachweisen, dass sich ein Rockinger-Maul anbauen lässt. Er brauchte keins anzubauen)

In einer landw. Zeitung habe ich damals gelesen wie jemand einen Land Rover pick-up mit langem Radstand durch das Aufbauen eines Spritzmitteltanks mit der zugehöriger Spritze zur landw. Arbeitsmaschine umgerüstet hat.
Hierbei wurden zusätzlich Reifen mit landw. Profil aufgezogen sowie der 3. und 4. Gang gesperrt.

In der jüngeren Zeit habe ich häufiger von Quads gehört, die als landw. Zugmaschine zugelassen sind.
Ich weiss allerdings nicht mehr ob die Dinger auch eine grüne Nummer haben.

Gruß Martin

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 17:02
von Stamm_kunde
Moin,

vor 10- 15 Jahren war jedenfalls vieles möglich.

Mein Onkel hatte seien Viehtransporter auf grüner Nummer laufen.

Ein Landwirt hatte seinen Nissan Patrol als landw. Zugmaschine angemeldet.

(Er musste nur nachweisen, dass sich ein Rockinger-Maul anbauen lässt. Er brauchte keins anzubauen)

In einer landw. Zeitung habe ich damals gelesen wie jemand einen Land Rover pick-up mit langem Radstand durch das Aufbauen eines Spritzmitteltanks mit der zugehöriger Spritze zur landw. Arbeitsmaschine umgerüstet hat.
Hierbei wurden zusätzlich Reifen mit landw. Profil aufgezogen sowie der 3. und 4. Gang gesperrt.

In der jüngeren Zeit habe ich häufiger von Quads gehört, die als landw. Zugmaschine zugelassen sind.
Ich weiss allerdings nicht mehr ob die Dinger auch eine grüne Nummer haben.

Gruß Martin

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 20:53
von Helmut Schmitz
Das Fahrzeug dürfte wohl breiter als 2,50 m sein, daran wird die Zulassung scheitern. Aber du bist ja pfifig, vielleicht kannst du ja rechts und links was abflexen. :D :D

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 20:53
von Helmut Schmitz
Das Fahrzeug dürfte wohl breiter als 2,50 m sein, daran wird die Zulassung scheitern. Aber du bist ja pfifig, vielleicht kannst du ja rechts und links was abflexen. :D :D

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 21:59
von Greenhorn
Ah was nach 3-4 Absinth nimmt der Beamte die paar CM garnichtmehr wahr ;).

Aber mal im ernst: Soweit ich weiss gilt bei LW-Fahrzeugen, dass sie Überbreite haben dürfen oder?

Gruß
Greenhorn

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 11.09.2004, 21:59
von Greenhorn
Ah was nach 3-4 Absinth nimmt der Beamte die paar CM garnichtmehr wahr ;).

Aber mal im ernst: Soweit ich weiss gilt bei LW-Fahrzeugen, dass sie Überbreite haben dürfen oder?

Gruß
Greenhorn

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 12.09.2004, 13:05
von Helmut Schmitz
Nur die Anbaugeräte dürfen überbreite haben, für das Trägerfahrzeug gelten die normalen Bestimmungen.

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 12.09.2004, 13:05
von Helmut Schmitz
Nur die Anbaugeräte dürfen überbreite haben, für das Trägerfahrzeug gelten die normalen Bestimmungen.

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 12.09.2004, 13:38
von OliverStollenwerk
Gibt aber doch auch überbreite Auflieger...die dürfen ja auch fahren, zwar nur mit ausnahmegenehmigung, aber geht schon..genau wie ein Mähdrescher..iss auch breiter als 2.50m

Jedes Fahrzeug landwirtschaftlich zulassen?

Verfasst: 12.09.2004, 13:38
von OliverStollenwerk
Gibt aber doch auch überbreite Auflieger...die dürfen ja auch fahren, zwar nur mit ausnahmegenehmigung, aber geht schon..genau wie ein Mähdrescher..iss auch breiter als 2.50m