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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#21615
Hallo,

bei mir ist das Leergewicht 5050 kg laut Bundeswehr Bescheinigung :exclam: :exclam:

Der tatsachliche Leergewicht im original zustand betragt bei mir aber nur 4630 kg mit 60 Liter Diesel im Tank und original Reifen 12.5R20MPT12PR + Reservereifen.
Typ: U 1300 L , 435 115, Baujahr: 85

Grüße Tony.


[Editiert am 6/10/2003 von Tony_Fuss]
#19279
Hallo Mogfreaks, Hallo Markus,

bin voreinigen Tagen über diese Seiten gestolpert und finde sie echt klasse.
Darum hab ich mich heute auch angemeldet. Mich bewegen ebenfalls schon seit
einem längeren Zeitpunkt die gleichen Fragen. War am Wochenende kurz bei Unicat, die haben dort, glaube ich, ein 1700 L stehen (schon mit Durchgang aber ohne Aufbau).
Ist auf jedenfall gebraucht. Könnte aber auch ein Größerer als der 1700 sein.
Fahr doch mal hin und schau ihn Dir an, ist doch nicht weit weg. Dettenheim / Rußheim bei KA. Oder hast du jetzt schon Einen? Wen ja was für Einer ist es jetzt geworden. Würde auch mal kurz über den Berg kommen um das Geschoss anzusehen.
Von Angelbachtal nach Helmscht das ist ja nicht weit.
Jetzt noch eine andere Frage, weißt du oder irgendjemand, wie man das mit der Zulassung regeln kann wenn man einen abnehmbaren NATO-Koffer aufsetzt, zählt
das Fahrzeug dann trotz abnehmbar Versicherunds- und Steuertechnisch als Wohnmobil. Wer hat Erfahrungen mit solchen Koffer die als Wohnung ausgebaut wurden. (Platzmäßig,Toilette,Zusatztanks,Herd,usw.)
Also bis denn
Gruß Jens
#19211
Moin Jens,

na, mit Unicat als Anbieter hast Du Dir ja schon sowas wie die \"Oberliga\" des Wohnmobilbaus angeschaut, zumindest preislich ;)

Die Zulassung mit abnehmbarem Wohncontainer ist machbar. Der Mog muss dann die Vorgaben eines \"LKW mit Wechselaufbau\" erfüllen. D.h. soweit ich weiss, dass der Aufbau \"mit Bordmitteln\" abnehmbar sein muss, also ohne grosse Schraubereien.

Wir haben das durch Container-Locks, also ISO-Schnellverschlüsse, die auf der Pritsche sitzen gelöst.

Unser 1300L ist als \"LKW m. Wechselaufbau\" mit dem Zusatz \"wenn mit Wohnkoffer, dann gilt So.Kfz Wohnmobil\" zugelassen.

Da wir den Mog rein privat nutzen, konnten wir ihn als \"Pickup bis 7,5t mit Wohnkabine\" versichern, hat den Vorteil, dass auch die abgesetzte Wohnkabine mitversichert ist.

Steuertechnisch ist er dann allerdings ein LKW mit 7,5t, was irgendwas um die 500-600 Euro/Jahr sein müssten.




Tom
#15090
Mahlzeit Leute

Besten Dank für Deine Antwort Tom. War heute morgen schon beim TÜV und hab den
Jungs dort mal einige Fragen gestellt, zwecks Umbaumöglichkeit mit abnehmbarem Koffer. Doch Die weigern sich soetwas als So.-Kfz. Womo einzutragen. Laut Aussage muß der Koffer geschraubt oder verschweißt mit dem Pritschenrahmen sein. Abnehmbare Wohnkabinen gibt es für Die nicht. D.h. ich könnt den Mog nur als LKW zulassen, aber dann wäre die Versicherung wieder sauteuer, und es würde trotz Womokoffer das Sonntagsfahrverbot gelten.
Tom bitte sag mir mal bei welcher Versicherung du das mit dem Pickup gemacht hast,
denn auch mein Versicherungsmensch sagt entweder LKW oder Womo wegen des Gewichtes würde das mit dem Pickup nicht funktioniern.
Aber vielleicht ist das von TÜV zu TÜV verschieden.
Würde mir auch gerne mal ein paar Bilder von ausgebauten Natokoffern anschauen.
Wer hat Bilder?

Also bin weiterhin für jeden Tipp dankbar.

Bis bald

Jens
#8210
Hallo Jens,

gib mir mal ne Faxnr., dann schick ich Dir ne Kopie vom Fz.-Schein und von der TÜV-Abnahme des Wechselaufbaus. Abgenommen wurde es beim TÜV Landshut.

Versicherung läuft über die Nürnberger, vermittelt hat das ESV in S-Vaihingen (www.esv-schwenger.de).

Dass Deine TÜV-Stelle keine abnehmbare Wohnkabine kennen will, ist mal wieder ein Beispliel für die selbstherrliche Ignoranz mancher Prüfstellen-Ingenieure. Frag sie doch mal, ob denn die vielen mit vier Handgriffen abnehmbaren Wohnkabinen für \"normale\" Pickups illegal sind (Tischer, Bimobil, Explorer,...) ??


Grüsse

Tom


P.S. Unser Shelter sieht so aus (Draufsicht mit \"runtergeklappten\" Seitenwänden):

Bild

[Editiert am 3/11/2003 von ThomasDeuble]
#8133
Moin,

ich denke da ist ein anderes Problem. Kann man ein Fahrzeug mit einer abnehmbaren Wohnkabine als Wohnmobil zulassen?

Wo sind da die Grenzen?

Ullis Wohn-LKW ist auch ein Wohnmobil, ein 404 Fuko. Mit dem richtigen Geschirr und dem richtigen Schlüssel um die 8 Schrauben zu lösen kann man den Koffer auch schnell abbauen, die Elektronik hat meines Wissens auch Schnellkupplungen....

Auf der anderen Seite, könne man bei einem Containerfahrzeug mit einem Wohncontainer wohl berechtigt auf Wiederstand stossen. Ist also von Hause aus wohl Definitionssache...

Warum kann ich keinen LKW mit Wohnanhänger als Wohnmobil anmelden, oder wie sieht es mit einer Sattelzugmaschine (es gibt ja auch Pickups mit Wohntrailern) aus?

Ulli: Wie ist denn hier die rechtliche Lage?

Michael

[Editiert am 3/11/2003 von Nieswurz]
#12624
@JensK.
Hallo Jens,
schau mal auf den Thread \"mit dem Unimog in die Wüste\" oder in die Gallerie Baureihe 435. Dort siehst du einen U1300L mit einem Shelter-Wechselkoffer. Wenn du noch weitere Fotos von dem Innenausbau oder Umbau brauchst, schicke mir bitte eine Mail. Antwort kann zwar etwas dauern, aber sie kommt :-)
Zulassung erfolgte als Sonder KFZ Wohnmobil, trotz Wechselkoffer mit BDF-Verschlüssen.

Gruß Günter
#8011
@ Günni und Thomas

Danke für den Tipp. Hab gleich mal reingeschaut. Echt nicht schlecht.
Hab das Bild aber schon in der Mogallery gesehen und hab Dir dann eine Mail mit Fragen über Fragen geschickt (über t-online). Was für einen Shelter-Koffer hast Du drauf . Der kommt mir irgendwie größer vor als der Eigentliche für den Mog.

Thomas ist das der gleiche wie Dein Shelter? Außerdem die mail ist angekommen.

Jens
#7831
@Michael

hat Thomas Deuble doch oben schon beschrieben
Unser Mog wurde bei seiner zivilen Wiedergeburt problemlos zum \"LKW m. Wechselaufbau, wenn mit Wohnkoffer, dann gilt So.Kfz. Wohnmobil\" abgenommen
Steuer ist unabhängig vom Verwendungszweck, da gilt die zulässige Gesamtmasse und Versicherung ist reine Verhandlungssache.


[Editiert am 3/11/2003 von ulli]

Hallo Rolf, ja so kenne ich das auch. In meinen […]

Hallo zusammen, ich bin auf der Such nach Bremsbel[…]

…übrigens hat wohl das Schicksal eure […]

weitere Fotos auf denen man es besser sehen kann. […]