Hallo zusammen!
Ein verlorener Brief ist im Normallfall kein großese Problem.
Ab zur Zulassungsstelle, wie schon geschrieben wurde, und einen neuen beantragen. Wird aber nicht ganz billig - logisch: ist ja eine deutsche Behörde!
In Flensburg wird eine Auskunft eingeholt, ob das Fz. geklaut wurde, danach gibts den Brief.
Die Zulassung mit 07er-Kennzeichen wird
stark unterschiedlich behandelt. Ich musste mit dem Mog zum
Dienststellenleiter und den Wagen vorführen! Führungszeugnis ist obligatorisch.
Achtung: nicht das kleine nehmen, sondern das, welches zur Zulassungsstelle geschickt wird.
Es kann eine \"Feststellung der Verkehrssicherheit\" verlangt werden, also eine abgespeckte HU nach §49 (?) StVZO. Das ist keine volle HU! Wenn der Mog keine Vollabnahme hatte (§ 21 StVZO) dann spielt das keine Rolle.
Falls noch Fragen bzgl. dem 07er-Kennzeichen aufkommen, kann ich gerne weiterhelfen. Bin in der Beziehung arg behördengeschädigt und kenne somit einiges!
Auch für die Versicherung habe ich einen guten Tip!
Gruß, Andre.... und jetzt gehe ich weiter feiern!
