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kleingewerbe nach § 19
Verfasst: 06.04.2012, 20:29
von deutz447
hallo ich nab mal ne frage,
habe kleingewerbe nach §19 angemeldet und zum mulchen mit ausleger mulcher und unimog.
meine frage:
darf ich auch rechnungen über meine dienstleistung von was anderen
in rechnung stellen.
gruss andreas
Verfasst: 06.04.2012, 20:46
von OPTI-MOG
Hallo Andreas,
Gewerbeordnungen mit einem §19 gibt es in Österreich und Deutschland. In Deutschland ist §19 entfallen.
In Liechtenstein gibt es wohl noch ein Gewerbegesetz mit einem §19.
Das Beste wird sowieso sein, Du guckst mal in das zutreffende Gesetz selbst hinein.

Verfasst: 08.04.2012, 08:46
von Helmut Schmitz
Hallo
Rechnungen interessiert das FA.
Die kannst du ausstellen mit deiner Steuer ID.
Du darfst keine MwSt ausweisen.
Die Rechnungen bzw die Einkünfte musst du in deiner Steuerklärung ausweisen.
Dabei wirst du automatisch entsprechnd der Höhe deiner Nebeneinkünfte (wie bei Mieteinnahmene auch) zur Einkommensteuervorrauszahlung im nächsten Jahr veranlagt.
Meine Informationen sind für dich steuerrechtlich nicht bindend. Für offizielle Auskünfte musst du einen Steuerberater oder das FA befragen.
Verfasst: 10.04.2012, 07:48
von klausn21
Servus
Soweit ich das noch aus meiner Kleingewerbe-Zeit weiß, darfst du nur Arbeiten ausführen, die auf deiner Gewerbeanmeldung stehen und welche nicht durch durch einen eingetragenen Handwerksberuf geschützt sind........die Information ist allerdings schon einpaar Jahre alt. Gewerbeamt, Handwerkskammer und/oder Finanzamt sind da der richtige Ansprechpartner.
Da Ausbildungsberufe dem Kultus unterstehen und dies Ländersache ist, kann es bei euch auch anders geregelt sein.
Verfasst: 10.04.2012, 23:18
von tommya8
Hallo Andreas,
ob du auf deinen Rechnungen die MwSt. ausweisen darfst kommt darauf an was du bei der Gewerbeanmeldung angegeben hast.
Da gibt es einen Punkt "Kleinunternehmerregelung".
Die kannst du in Anspruch nehmen wenn du unter einer bestimmten Grenze (ich glaub das waren 16.000€) bleibst.
Dann darfst du keine MwSt angeben, also auch nicht ans FA abführen.
Im Gegenzug bekommst du aber auch die Stuer für Dinge die du für das Gewerbe gekauft hast nicht vom Finanzamt.
Wenn du da drüber kommst musst du die MwSt angeben und an das Finanzamt abführen (das erste Jahr monatlich, danach Quartalsweise).
Das war der Stand vor ca. 3 Jahren (als ich mein Kleingewerbe angemeldet habe, deshalb alle Angaben ohne Gewähr).
Was du alles in Rechnung stellen darfst kann dier hier vermutl. keiner genau sagen.
Das beste ist wenn du dein Gewerbe ummeldest in Garten und Mulcharbeiten, außerdem Dienstleistungen aller Art.
Bei mir: PC Hard / Software, Elektronikentwicklungen und Dienstleistungen aller art.
Mit dem Titel kannst du (fast) alles machen und eine Rechnung dafür schreiben.
Gruß Thomas