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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#104470
Hallo Gemeinde,

ich bin zwar Rassefremd (Land Rover Defender) aber anscheinend habe ich hier die richtigen Fachleute. In den alten Beiträgen war nicht so ganz treffsicheres, weshalb ich Euch hier direkt nach meinem Problem frage.

Ich habe einen Defender mit eingetragener Anhängevorrichtung für 3,5 to gebremst. Das Fahrzeug hat KEINE grüne Nummer und soll auch so bleiben.

Für unsere Holztransporte (besser: Brennholztransporte, also kein Langholz) möchte ich mir einen landwirtschaftlichen Anhänger leihen - vielleicht auch später mal kaufen. Dieser kann ruhig eine grüne Nummer haben, da wir einen eigenen forstwirtschaftlichen Betrieb haben - dort aber möglichst keine grünnummerierten Fahrzeuge drüber laufen lassen wollen - eben höchstens mal den Anhänger.

Wir haben hier alle den klassichen 30 Jahre alten Führerschein Klasse III.

So - darf ich jetzt einen Hänger anhängen und transportieren? Wegen meiner nur mit 25km/h? Gelbe Rundumleuchte erforderlich? 25km/h Schilder am Hänger, das das Zugfahrzeug doch über 100 fahren kann?

Welche Erfordernisse hat der Hänger zu erfüllen?

Ich weiss - Fragen über Fragen - aber im Ergebnis wollen wir eben nur jeweils ein paar Festmeter Brennholz transportieren, mit unserem Fahrzeug.

Danke...HaJo
#104473
Hallo Hajo,

Erst einmal herzlich willkommen im Forum. Ich denke wir sind allen Fahrzeugen, auch wenn es ein Defender ist :D :D , offen.
Der klassische Führerschein 3 erlaubt an Zugfahrzeugen wie dem Defender nur Einachs-Anhänger in Deinem Fall mit einem zGG von 3.5t. Dies ist soweit ich weis unabhängig ob LOF oder nicht.
Mit dem Führerschein darf man auch Traktoren (LOF-Zugmaschinen) fahren und Mehrachs-Anhänger anhängen, dann ist aber die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges begrenzt. Hier weis ich nicht genau ob 25km/h oder 40km/h.
Die neuen Führerscheine bieten nun eine Anhänger Führerschein (E). Dieser ist nicht mehr beschränkt auf Einachs-Anhänger. Ob aber eine direkte Umschreibung möglich ist, kann ich im Moment nicht beantworten.

Gruss aus dem Kinzigtal,
Jürgen
#104496
Die Farbe vom Nummernschild ist völlig egal. Es geht darum, ob der Hänger eine eigene Zulassung hat oder zulassungsfrei nach STVZO ist.

Bei eigener Zulassung: Wenn es an den Defender passt (Kupplung und Gewicht) und nur eine (Zwillings-)Achse hat, geht das mit Klasse drei.

Ohne eigene Zulassung: Das wird nix, denn der Anhänger muss u.a. hinter einer LoF-Zugmaschine hängen. Ich glaube nicht, dass dein Defender darunter fällt (steht im Fahrzeugschein).

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