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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#21731
Die Benutzung der Autobahn dürfte von deinem zulässigen Gesamtgewicht abhängen.
Die Benutzung der grünen Nummer von deinem (landwirtschaftlichen) Verwendungszweck.
Es gibt entgegen landläufiger Meinung kein Sonntagsfahrverbot für grüne Nummern.
Ernte ist Ernte und Aussaat ist Aussaat und die kann auch am Sonntag stattfinden.

Also, sach ich ma so.

Thorsten
#7451
Hallo,
also ich wär da etwas vorsichtig. Generell gibt es nix dran auszusetzen mit grüner Nummer nach Frankreich zu fahren. für die Autobahn muss das Fahrzeug eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h eingetragen haben. sofern dein Fahrzeug als landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen ist, gibt es ein Problem mit dem Aktionsradius - der ist nämlich normalerweise auf 75 KM beschränkt (ansonsten liegt evtl. ein Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz vor) Dei Stuerbefreiung die man /frau für ldw Zugmaschinen kriegt kommen nicht von ungefähr! Kritisch wird\'s wenn man vom BAG angehalten wird. Jedenfalls sollte man eine grüne Versicherungskarte dabeihaben (IVK = Internationale Versicherungskarte) diese bestätigt nämlich dem Prüfer der nicht aus Deutschland ist, dass für dieser Fahrzeug Versicherungsschutz besteht und zwar in das einreisende Land, und nur das interressiert letztendlich den Kontrolleur.
Jetzt kommt warscheinlich das nächste Problem: Der Versicherer. Der wird fragen wieso für eine LDW Zugmaschine eine grüne Karte gebraucht wird?!? Da fängt dann die Erklärungsnot an.
Aber versuchen kann man\'s ja mal.

Gruß
Bernd Schömann
#21748
Und wie ist das erst mit den forstwirtschaftlich arbeitenden Betrieben. Manche kommen ja noch aus Deuischland ,andere sogar aus Skandinavien. Bei uns wurde im Frühjahr die ganzen Ufer am Rhein baumpflegerisch bearbeited. Die Firma kam mit allem Hi-Tec Equipment angereist, mit Schubschiff und und mehr, aus Holland, und das ist mehr als 75 Km entfernt. Warum sollen wir als Deutsche dann nicht auch ins Ausland?.
Gruß Helmut
#21810
Kurz um ist zu sagen!
Wenn du in erfüllung Landwirtschaftlicher Aufgaben nach Frankreich fährst ist das ok mußt das halt richtig verkaufen! (Nicht gerade nen Kühlschrank oder.... Transportieren!)
Und im Zweifel bei einem Bauern da drüben ein zwei Rundballen Kaufen und mit zurück nehmen oder so dann wahrs du eben wegen der Günstigeren Preise da Futter holen!!!
Zieht natürlich nicht wenn mann irgendwo in südfrankreich rum fährt aber die Froschfresser interessiert das eh nicht wenn du ne Versicherungs karte hast!
Höchstens die Deutschen Grenzer evt. aber selbst das glaub ich nit!!

Gruß Maurice
#21991
Hallo Danke für eure antworten ! Ich Habe bei meiner versicherung nachgefragt zeks Lange Streken und die hat mir eine erlaubnis erteit ( LVM Versicherung) und sogar schriftlich zugeschikt!!! Bei der Polizei habe ich nachgefragt zweks Autobahbenutzung und da mein Mog mit 80kmh eigetragen ist gibt es da kein Problem und wegen Eu regelung auch in Frankreich Kein Problem in Zwischenzeit war ich in Frankreich ging ales Ohne Probleme bis auf das das mein kühler beim Geländefahren Kaputt ging und das Bedeutete Mog stehen lassen Kühler ausbauen und reparieren lassen und zwar in Deutschland danach mim PKw wider nach frankreich eibauen und dan ohne Probleme wider Heim!!

Hall Herbert, alles klar Herbert. Vielen Dank. Da[…]

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