Hallo Michael Wobbel,
Bert hat ein wenig zu schnell gegockelt oder nicht alles gelesen.
Bezogen auf Deinen Mog gilt Michael Weyrichs Aussage, es ist erlaubt.
Die STVZO sagt in §36 Absatz 2a:
(2a) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein;
Da Dein Mog wohl kein Personenwagen ist und auch über 3,5to zGG hat gilt nur die neben den Achsbeschränkung. Also gleiche Reifenart / Achse.
Den möglicher weise unterschiedlich und damit problematischen Reifenumfang hat Michael schon aufgeführt.
Was soll der Vorteil bei einem Mog sein. Die Reifen haben deutlich unterschiedliche Traktion im Gelände. Das heißt Du erreichst damit weder optimale Traktion noch optimale Widerstandfähigkeit gegen Beschädigung der Flanken. Das heißt Du übernimmst die Nachteile beider Reifentypen ohne den Vorteil eines Types voll auszunutzen.