Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#93568
Wer freiwillig auf dem Anhänger eines Traktors mitfährt, kann bei einem Unfall nur im Ausnahmefall Schadenersatz vom Fahrer verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden.

Während einer so genannten Gefälligkeitsfahrt haftet der Fahrer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nach dem Urteil auch dann, wenn die Art des Transports zwar verboten war, aber alle Beteiligten einverstanden gewesen sind. (Az.: 14 U 120/04).

Das Gericht hob mit seinem in der Zeitschrift 'OLG-Report' veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Fulda auf und wies die Klage einer Krankenkasse ab. Die Krankenkasse hatte den Fahrer eines Traktors wegen der Behandlungskosten eines Versicherten in Anspruch nehmen wollen. Auf dem Weg zu einer Feier hatte der Fahrer auf seinem Anhänger mehrere Personen mitgenommen. Auf der Rückfahrt kippte der Anhänger in einer Kurve um, mehrere Personen verletzten sich.

Anders als das Landgericht sah das OLG für die Schadenersatzforderung der Krankenkasse keine rechtliche Grundlage. Die Betroffenen seien freiwillig auf der Ladefläche mitgefahren und hätten sich der erhöhten Verletzungsgefahr bewusst sein müssen. Wie bei gefährlichen Sportarten gelte, dass bei Verletzungen eine Haftung anderer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Frage komme.
#93569
... ulalla....
das ist ne heftige Entscheidung. Unter dem Gesichtspunkt der Begündung finde ich das schon haarsträubend.
Denn:
1. kippt ein Hänger in der Kurve nicht einfach um, es sei denn man fährt zu schnell.
2. Die Benutzung von Kraftfahrzeugen ist für meine Begriffe als allgemein Gefährlich einzustufen. Denn nur in einem Krieg gibt es mehr Tote und Verletzte als im Strassenverkehr. - Im Umkehrschluss würde das bedeuten dass bei Mitbenutzung von Fahrzeugen als Beifahrer hat man generell schlechte Karten.

Aber so sind nun mal unsere Rechtsfinder.

Haarespalten bis zum geht nicht mehr. Ich glaub mittlerweile nennt man das auch Quarsarspalten.

Aber dieses Beispiel ist auch ein weiterer Hinweis der Gigantischen Geld hin und herschieberei. Wir haben eine Krankenversicherung. Wir haben Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen. Wir haben KFZ Haftpflichitversicherungen. Und aller beschäftigen sie die Rechtsschutzversicherungen um festzustellen wer am Ende die Zeche zahlen darf......
Sowas nennt man glaube ich Dienstleistungsgesellschaft :?

Gruß
Bernd
Anbauböcke aus 406er

Hallo Ebi, bei uns hier im Biete-Bereich ist eine[…]

Hallo die Bedingungen im Kleinanzeigenmarkt sind […]

Druckluftverlust

Hallo Zolt,ich sehe es wie Jochen. Ich würde […]

Heizungsaanschlüsse OM 352

Hallo Andreas Wenn die Heizug nicht gebraucht wird[…]