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Muss man einen Rückfahrscheinwerfer haben?

Verfasst: 21.08.2005, 20:08
von Unimog-Heizer
Hallo Mog´ler!

Ich muss Nächste woche mit meinem mog (U 1000, BM424, BJ80)zum Tüv.
Meinem Bekannten ist diese woche aufgefallen, dass ich keinen Rückfahrscheinwerfer habe. :shock: :oops:
Deshalb meine Frage, Braucht man diesen überhaupt zwingend, oder ist es da wie bei der Nebelschlussleuchte; also wenn dran muss funktionieren, wenn nicht dran egal... :?:
(Traktoren haben ja auch nicht alle einen Rückfahrscheinwerfer)

Falls Relevant: Zugelassen als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen.

Moggruß
Timo

Verfasst: 21.08.2005, 20:20
von Forsttrac
Ich würde Nein sagen...

Is aber einen gute frage,... mich verunsichert das Baujahr?!

Verfasst: 21.08.2005, 20:29
von Unimog-Heizer
Hallo Forsttrac!?!

So aus´m Bauch raus würde ich auch nein sagen.. :roll:
Ich würde aber auch gerne wissen wie´s wirklich aussieht.

Habe auch schon nach freiem kabel gesucht, aber nix gefunden.
:?

Gruß
Timo

Verfasst: 21.08.2005, 20:32
von Stefan.H
Moin,
bei Bj.80 noch nicht.
Gruß Stefan

Verfasst: 21.08.2005, 20:40
von u32411
Hallo,
Bei Fahrzeugen die original keine Rückfahrleuchte haben muß auch keine dran.
Das ist wie mit Sicherheitsgurten, sonst müßten wir alle in unseren Mogs Gurte nachrüsten.
Mfg
Daniel

Verfasst: 21.08.2005, 20:40
von Unimog-Heizer
Hallo Stefan!
Danke für die schnelle antwort :!:

Ab welchem Baujahr braucht man denn einen :?:

Gruß
Timo

Verfasst: 21.08.2005, 20:40
von u32411
Hallo,
Bei Fahrzeugen die original keine Rückfahrleuchte haben muß auch keine dran.
Das ist wie mit Sicherheitsgurten, sonst müßten wir alle in unseren Mogs Gurte nachrüsten.
Mfg
Daniel

Verfasst: 21.08.2005, 20:46
von Unimog-Heizer
Danke für die antworten :!:
*enudlichnachtswiederschlafenkann!*
Das ist hier glaube ich wirklich das schnellste Forum Weltweit!!! :party:

Gruß
Timo

Verfasst: 22.08.2005, 01:23
von MagMog
guude,
habe dieses gefunden:

Rückfahrscheinwerfer

Zweck Ein Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die dazu dient, die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug auszuleuchten und anderen Verkehrsteilnehmern eine beabsichtigte oder stattfindende Rückwärtsfahrt anzuzeigen.
Vorhandensein vorgeschrieben an Kfz. die nach dem 01.01.1987 erstmals zugelassen wurden.
zulässig an Anhängern.
Anzahl 1 oder 2
Farbe weiß
Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn
Sichtbarkeit 15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 Scheinwerfern
Ausrichtung nach hinten
Schaltung Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und bei gleichzeitig eingeschalteter Zündung leuchten können
Kontrolle Einschalt- oder Funktionskontrolle zulässig
Sonstiges Grenzwerte für die Ausrichtung des Abblendlichts sind für das Fahrzeug sowohl bei Leergewicht als auch bei Beladung vorgegeben, u. U. macht die Forderung zur Einhaltung dieser Werte eine Leuchtweitenregelung erforderlich
Quelle StVZO § 52a

ich habe Rückfahrscheinwerfer vor allem nachgerüstet, um dem nachfolgenden verkehr klar zu machen, was ich vorhabe und erst in 2. linie um im dunkeln mehr zu sehen.

guden noch, justus.

Verfasst: 22.08.2005, 07:24
von Nieswurz
Moin,

@ MagMog

wie hast Du Deinen Rückfahrscheinwerfer denn geschaltet?

Michaelb

Verfasst: 22.08.2005, 09:06
von Unimog-Heizer
Hallo Justus/Michael

Das mit dem schalten des Rückfahrscheinwerfers würde mich
auch mal interessieren.
Im zweifelsfalle müsste man wohl einen schalter nachrüsten?
(Ich denke da in etwa an einen Industrie-Endschalter unter der Hütte am V-R-Hebel :idea: )

Gruß
Timo

Verfasst: 22.08.2005, 09:21
von Nieswurz
Moin,

so denke ich dies auch, jedoch zieht man den Hebel ja hoch, so daß der Schalter Kontakt liefern muß, wenn er nicht mehr am Hebel anliegt. Dann leuchtet es aber auch bei der Mittelstellung. Dies würde (gesponnen) bedeutetn, daß der Rückfahrscheinwerfer leuchtet, wenn ich mit Kriechgang vorwärts fahre.

Gott bin ich heute wieder pingelig....

Michael

Verfasst: 22.08.2005, 09:39
von Unimog-Heizer
Hallo Michael!

Ich hab keine ahnung, wie´s bei deinem Mog ist, aber ich habe einen separaten hebel für Vorwärts/Rückwärts.
Da wär das mit dem schalter eigentlich kein problem....
Wobei man mit so einem schalter auch eine bewegung nach oben erfassen könnte, ist halt eine einbaufrage.

Gruß
Timo

Verfasst: 22.08.2005, 09:41
von ulli
Moins,
locker bleiben :lol:
mein 404 hat bisher 2 Bauräte und 4 Hauptuntersuchungen (TÜV, GTÜ) ohne Beanstandung des Rückfahrscheinwerfers überstanden. Auf der Mittelkonsole (oberhalb der Motorabdeckung) gibt es einen Ein-/Ausschalter mit Kontrollleuchte. Mein Rückfahrscheinwerfer wird also manuell, unabhängig vom Getriebe geschaltet.
Im Zweifelsfall ist es halt ein Arbeitsscheinwerfer zur Beleuchtung des An-/Abhängevorgangs bei Nacht :lol:

Gesetzeskonforme Lösung: Bremslichtschalter der Hinterradbremse eines (älteren) Motorrades mit einer Feder für den Längenausgleich des Hebelweges. kostet z.B. von Yamaha für die alten XS Modelle (Feder ist enthalten) ca. 5 Euro und ne halbe Stunde Arbeit.
Wird vor dem Schalthebel mit Winkelblech montiert, Zugeinrichtung an den Schalthebel und die Länge so einstellen, dass die Feder im Leerlauf noch nicht anzieht.

Gruß Ulli

Verfasst: 22.08.2005, 10:02
von Nieswurz
@ Timo

Den Hebel habe ich auch, aber er ist nicht Vorwärts/Rückwärts, sondern Vorwärts/neutral/Rückwärts.

Auf Neutral sollst Du z.B. während des abschleppens schalten. Ferner kannst Du beim 404/411 nur in der Neutralstellung Kriechgänge einschalten.

Michael