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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#521524
Hallo Michael,

ja, die Abzocke nimmt immer üblere Formen an! Bei Groß- bzw. Vollerwerbsbetrieben mag das ganze im bereits vorhandenen Papierkrieg mit untergehen, als Kleiner ist man mal wieder der Gelackmeierte.
Punkt ist - als das vor zwei Jahren mit der auf AB 7,5to runtergesetzten LKW-Maut anging, hab ich meinen gleich mal Registrieren und befreien lassen (können). Hab einen 406 mit 7500kg zulGes - Ablasten ist Quatsch, dann könnt ich nicht mal den PKW-Anhänger dranhängen um meinen Mulchmäher zum Wald mitzunehmen. Drosseln ist ebenfalls unsinnig aus Gründen der Entfernung und Routenführung.
Anfang des Jahres dann diese Hiobsbotschaft mit der erneuten Maut-Ausdehnung um Faktor X. Nachdem bei Kollegen bereits negative Informationen eingegangen war, hab ich mich auch an die Verlängerung meiner Befreiung gemacht. Es wurden diesmal Bilder des Fahrzeugs und die Schlüsselnummer verlangt und dann kam die Verlängerung, wieder für zwei Jahre. Und mit dem Hinweis, nächste Verlängerung zeitlich ein Viertel Jahr vor Ablauf der Befreiung zu beantragen...

Irgendwann hab ich den Punkt gelesen, das bei Gespannen die Mautfrage am Zugfahrzeug hängt - Zugmaschine befreit, dann Gespann befreit. Leider finde ich dies nicht mehr - ob Entfallen oder Wunschdenken ...

Viel Glück!

mfG
Axel
#521533
HAllo Tobias und Axel

Zu Tobias: ich schlafe lieber im Bett als auf der Bundesstrasse.... ;-)

Zu Axel: Das mit der BEfreiung hab ich auch gefragt aber laut BAG und Toll Collect geht da nix bei mir.... Schade wäre eine gute Idee gewesen... Jetzt geht es vornehmlich mal um meinen "Nei-schlof-Anhänger" ein Bw 1to neue GEneration mit über die Fixierungspunkte für Rüstsätze verlastetem Shelter FM1 mit zwei Betten drin... Ist das ein Transport? Dann Maut ja ist es keiner dann auch keine Maut... Ist halt interessant wenn man auf Treffen will und ich hab da kein Problem die Paar Euro Steuer für einen Monat zu bezahlen (im Jahr sind es 285 also besser als die Grüne Nummer weg)

Hab ne Mail an das Referat 41 geschrieben und die Antwort: Leider müssen sie sich gedulden da auf Grund der Änderungen sehr viele Fragen zu beantworten sind....

Jetzt wird am Dienstag erstmal der Karren um 10kg abgelastet... auch eine Odysee da die Zulassungsstelle um zei Ziffen zu ändern ein Gutachten vom Tüv braucht...

*Kopfschüttel*

Grüße Michael
#521536
Hallo Michael,

da wären doch langsam ein paar genaue Randbedingungen interessant - warum se dir gesagt haben "nix gibt's"?
- Typ/Baureihe
- Schlüsselnummer
- Einsatzprofil
- Betriebs-Art/Größe
damit man hier auch einen Vergleich ziehen kann (gern auch per PN).

Der Haken mit dem Haken ist halt der - den Mog allein kann man für einiges verwenden. Grad wenn's in den Wald geht, braucht man aber schnell mal nen größeren oder kleineren Anhänger. Und da is ja offenbar Wurscht, ob du nen LKW-Anhänger dran hängst oder nen zulassungsfreien mit Folgenummer (Gummiwagen, Rückewagen, etc) - die wollen die kassieren.

mfG
Axel
#521562
Hallo zusammen,

wenn ich jetzt mal zusammenfasse, dann habe ich folgendes verstanden:
- Unter 7,5 t ist alles gut
- wenn H-Kennzeichen, dann ist auch alles ok
- und für den Anhänger ist die (Nicht-) Befreiung der Zugmaschine ausschlaggebend (=>@ Axel: Wäre interessant, wenn es dafür noch eine Quelle gebe)

Das H-Kennzeichen dürfte doch für viele hier eine erreichbare Alternative sein.
#521566
Michael,
hast du schon mal das tatsächliche Gewicht von deinem Anhänger gewogen? Vielleicht bringt eine Ablastung des gesamten Gespanns den Erfolg. Dann hast du die Mautthematik zumindest für Treffen gelöst. Beim Fruchtfahren wirst du nicht drumrum kommen.
Ich habe meinen Mog auf 5400 kg und meiner Anhänger auf 1800 kg abgelastet. Zugegebener Maßen ist das schon längere Zeit her, aber per Zufall passt es jetzt auch zur neuen Mautsituation. Manchmal hat man doch Glück.
Gruß Tobias
#521574
Hallo Axel und Tobias

Hab das mit denen mit der Befreiung ingesamt eineinhalb Stunden durch diskutiert... da kam gar nix bei raus... Betrieb ist das Problem dass ich beim Umsatz unter der Grenze von 2400.- für Verheiratete liege und somit keinen Betrieb anmelden muss da ich unter Kleingewerbe laufe.... (so die Aussage vom Hauptzollamt Karlsruhe)
Bezüglich dem Thema Ablasten: macht auch keinen Sinn da der Mog (1400 427) recht schwer ist und ich beim Anhänger nicht unter 2,4to komme... somit dürfte ich das ganze Jahr nichts mehr laden....
Ich werde jetzt einfach mein Helfersyndrom unterdrücken und mit dem Mog nicht ber der Ernte helfen... und zum Treffen kann man ja das ein oder andere mal dann auch ein paar EUro Maut bezahlen (so denn die ANtwort kommt dass der Anhänger als Transport zählt was wie schon geschrieben bei der BAG Referat 41 angefragt wurde)...

Warten wir es ab!

Bin aber trotzdem weiter neugierig auf eure IDeen dazu und Eure Erfahrungen!

Grüßle Michael
#521595
Hallo Michael,

geh mal mit einem Befreiungsantrag direkt an toll collect ran - die kassieren ja ab. Der Zoll macht "nur" die KFZ-Steuer, bezweifle ob der zuständig ist. Und die BAG kann einem ja nicht mal über das Sonntagsfahrverbot eine Auskunft erteilen.
Bei mir ist kein Betrieb "angemeldet" - aber privat existiert ja langsam vor der Steuer gar nicht mehr, sobald Wald vorhanden, wird man schon allen für den Besitz abkassiert - "man könnte ja theoretisch gemäß Tabelle was erwirtschaften" usw. Jedenfalls bin ich dabei bestimmt auch unter dieser Grenze, verstehe aber den Zusammenhang mit der Maut nicht wirklich.

Die Beschreibungen von toll collect besagen: "
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BFStrMG
"
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html
LOF Zugmaschine Ackerschlepper: Zulassungsbescheinigung Teil I (klassischer Ackerschlepper (Traktor), kein Agro Truck), Eintragung unter Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87" oder „89" und unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „1000"; ab 2015: zusätzlich Fotos des Fahrzeugs / Alte Fahrzeugscheine: Eintragung mit Schlüssel-Nr. 8710

LOF Zugmaschine Geräteträger: Zulassungsbescheinigung Teil I (klassischer Geräteträger (z. B. Unimog), kein Agro Truck), Eintragung unter Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87" oder „89" und unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „2000", zusätzlich Fotos des Fahrzeugs / Alte Fahrzeugscheine: Eintragung mit Schlüssel-Nr. 8720

beides male unter der Vorraussetzung "Für alle Fälle:
Das Fahrzeug darf weder baulich für den Güterverkehr bestimmt sein noch hierfür verwendet werden (siehe Erläuterungen zu Möglichkeit 1)"

Das sollte doch aussagekräftig genug sein.

mfG
Axel

PS: zu der Frage der Fahrzeugkombination:
https://www.bvdp.de/bvdp/bvdp-details/d ... sstrassen/
Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend.
#521619
Moggälä hat geschrieben: PS: zu der Frage der Fahrzeugkombination:
https://www.bvdp.de/bvdp/bvdp-details/d ... sstrassen/
Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend.
Danke Axel,

dass schafft jetzt Klarheit.

Für mich und meinen U 1000 heißt das jetzt: Unimog durch H-Kennzeichen befreit von der Maut und durch dadurch sind Anhänger auch Mautfrei. Ergo, keine Änderung! :party
#521649
Hallo,

@Thorsten:
Wer fährt denn seinen Unimog schon freiwillig auf weiteren Strecken?
definiere "weitere Strecken"? Hätte ich nur 5km zum Wald, bräucht ich keinen Mog der 80km/h läuft - dann wäre er nur Spielzeug bzw. unsinnig.
Habe zum eigentlichen "Mog-Wald" 60km - egal ob über AB oder quer durch die Frankenmetropole. Und - ich muss da Arbeiten verrichten, nicht nur um den Wald zu pflegen sondern auch um vom Kreis auferlegte Pflicht-Arbeiten durchzuführen (sonst droht Ordnungsgeld).
Dann - wieso überhaupt "weit"? Die eine Hauptstraße bei uns im Ort ist die B2. Wenn ich auch nur auf die andere Seite des Tal's zum lokalen Wald will, muss ich da drüber. Hab ich ne Obu drin, damit "die Maut professionell und bequem" eingezogen wird, klingelt dauernd deren Abzock-Kasse. Letztlich ist das ganze ein weiterer Schritt des aktuellen Trends zur regelrechten Enteignung. Kassieren ohne wirkliche Gegenleistung.

Mich wundert, das dieses Thema bisher so wenige aufregt - es trifft wohl die meisten, die ihren Mog auch wirklich nutzen. Und da ist nicht gemeint, das man seinen Mog hat, um spazieren zu fahren sondern mit ihm eben arbeiten will, nicht nur kommerziell im großen Stil, sondern im kleinen - bis vor kurzem quasi als privat bezeichneten - Umfeld. Leider werden auch hier wieder "die Kleinen" geknebelt und "die Großen" können die Gebühren umlegen.
Was hat die Lkw-Maut bisher gebracht? Seit deren Einführung im Stil von toll-collect hat die Zahl der LKW nicht ab-, sondern gewaltig zugenommen - super!

Andere Methode - man merkt sich auf seinem Weg zum "eigenen" Besitz die Positionen der neuen Mautsäulen und umfährt diese. Wir hier kommen an der besagten B2 eigentlich nicht vorbei. Wenn ich die Umfahrung der Mautsäulen angehe und nur unkontrollierte Bereiche der B2 nutze - dann sind wir ja wohl schon bei Mautprellerei!?!?

Immer weiter so - das Vertrauen zu dieser Politik steigt damit enorm!...

Ich warte jetzt auf die üblichen glorreichen Beiträge wie "uns geht's doch gut, wir können's doch zahlen", "verkauf doch einfach den Wald" etc...


mfG
Axel

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