- 20.11.2004, 23:05
#44599
Hallo allesamt,
ich habe hier die Zulassungs und Führersschein Themen rauf und runter gelesen. Zusammenfassend kann ich für mich festhalten, verdammt kompliziert und wiedersprüchlich.
Ich will aber auf eine meines Erachtens nicht angesprochen, für mich bzw. für meien Sohn interresante Variante hinaus, hier weitere Fragen stellen.
Mein Sohn besitzt den Führerschein T, also für Achkerschlepper, oder landwirtschaftliche Zugmaschinen. Übrigens, er wird am Sonntag 17 Jahre alt.
Wenn ich alles richtig gelesen habe ist das die Codenummer 8710.
Nun darf er alle Trecker fahren die nicht schneller als 40kmh laufen. Ab 18Jahren auch die Schelleren.
Strittig ist im Moment zwischen mir und meinem Sohn, ob er auch Schlepper mit eingetragenen 50km/h fahren darf, wobei er behauptet er dürfe es, aber eben nicht schneller als 40km/h fahren.
Ich meine er dürfe es nicht, sondern nur jene fahren bei denen auch 40km/h eingetragen ist.
Das war also die erste Frage, nun zur zweiten.
Ich will einen Unimog in landwirtschaftlicher Ausführung erwerben.
(Übrigens, entsprechende Angebote eurerseits neheme ich gerne entgegen <406/411>)
Darf mein Sohn nun, derzeit ja unter 18 Jahre alt, mit seinem Führerschein T einen solchen Mog fahren oder nicht ??
Muss da nun 40km/h eingetragen sein oder nicht.
Muss das eine Landw. Zugmaschine sein, oder reicht eine Zugmaschine als Typeneintragung ??
Beim lesen der diversen Beiträge zu Führerschein und Zulasung ist mir hier aufgefallen, das von HU-Intervallen von 1 oder von 2 Jahren berichtet wurde.
Ich bin bis heute der Meinung, das alle sogenannten Trecker, also landw. Zugmaschinen, egal ob über oder unter 3,5t.zgesG. immer nur alle 2 Jahre zum Tüv müssen. Werde mich dazu in meinem landwirtschaftlich tätigem Bekanntenkreis erkundigen wie das nun wirklich ist bzw. angewendet wird und hier noch nachberichten.
Gruß
Hermann
ich habe hier die Zulassungs und Führersschein Themen rauf und runter gelesen. Zusammenfassend kann ich für mich festhalten, verdammt kompliziert und wiedersprüchlich.
Ich will aber auf eine meines Erachtens nicht angesprochen, für mich bzw. für meien Sohn interresante Variante hinaus, hier weitere Fragen stellen.
Mein Sohn besitzt den Führerschein T, also für Achkerschlepper, oder landwirtschaftliche Zugmaschinen. Übrigens, er wird am Sonntag 17 Jahre alt.
Wenn ich alles richtig gelesen habe ist das die Codenummer 8710.
Nun darf er alle Trecker fahren die nicht schneller als 40kmh laufen. Ab 18Jahren auch die Schelleren.
Strittig ist im Moment zwischen mir und meinem Sohn, ob er auch Schlepper mit eingetragenen 50km/h fahren darf, wobei er behauptet er dürfe es, aber eben nicht schneller als 40km/h fahren.
Ich meine er dürfe es nicht, sondern nur jene fahren bei denen auch 40km/h eingetragen ist.
Das war also die erste Frage, nun zur zweiten.
Ich will einen Unimog in landwirtschaftlicher Ausführung erwerben.
(Übrigens, entsprechende Angebote eurerseits neheme ich gerne entgegen <406/411>)
Darf mein Sohn nun, derzeit ja unter 18 Jahre alt, mit seinem Führerschein T einen solchen Mog fahren oder nicht ??
Muss da nun 40km/h eingetragen sein oder nicht.
Muss das eine Landw. Zugmaschine sein, oder reicht eine Zugmaschine als Typeneintragung ??
Beim lesen der diversen Beiträge zu Führerschein und Zulasung ist mir hier aufgefallen, das von HU-Intervallen von 1 oder von 2 Jahren berichtet wurde.
Ich bin bis heute der Meinung, das alle sogenannten Trecker, also landw. Zugmaschinen, egal ob über oder unter 3,5t.zgesG. immer nur alle 2 Jahre zum Tüv müssen. Werde mich dazu in meinem landwirtschaftlich tätigem Bekanntenkreis erkundigen wie das nun wirklich ist bzw. angewendet wird und hier noch nachberichten.
Gruß
Hermann