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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#95988
Hallo
heute kommt der Tüver zu mir in die Scheune um ein Oldtimergutachten zu erstellen.
Ich weiß das schon viel darüber geschrieben wurde aber gibt es den nun irgendwo einen offiziellen Text (Gesetz oder so) was man nun mit einem H-Kennzeichen darf und was nicht?
Muß doch eigentlich klar geregelt sein in Deutschland oder etwa nicht?
Ich habe in einem anderen Beitrag ja schon mal geschrieben das bei uns im Moment ein Schutzman sein Unwesen treibt und Hauptsächlich MIßbrauch von grünen Nummern verfolgt.
Ich möchte ihm nämlich auch mit einem H-Kennzeichen kein Futter für seine Punktesammlung bieten.
#96010
Hallo Ulli

ich dachte eigentlich nicht an den Anforderungskatalog um ein H-Kennzeichen zu bekommen sondern daran was ich mit dem H-Kennzeichen alles machen darf und was nicht. Das muß doch auch irgendwo geregelt sein.

Hallo Justus

ich benutze den Mog nur Privat um für mich Holz aus dem Wald zu holen und zu spalten und sägen, manchmal auch für bekannte.
Oder für kleinere Transportaufgaben.
Ich würde auch gerne mal eine Anhänger mitführen aber das geht wohl nicht wenn der Anhänger eine grüne Nummer hat, aber das hatten wir ja auch schon mal.

Aber das alles muß doch irgend wo gesetzlich geregelt sein und auch in Schriftform existieren.
Ich würde den Text dann nämlich gerne bei mir im Fahrzeug mitführen und evtl. dem Schutzman zeigen können wenn er mir was will.
#96012
Schaut mal was ich gerade beim TÜV Rheinland gefunden habe:
http://www.de.tuv.com/de/produkte_und_l ... timer.html

Dort heißt es unter Oldtimer Kennzeichen (H-Kennzeichen)
....."Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen"............

Damit dürfte doch alles klar sein ..............Oder??

Wie seht Ihr das??
#96048
Hallo,

das heist, ich dürfte meinen Mog H Zulassen und gelegentlich ins geschäft Fahren oder im Wald Holz holen oder Hänger ziehen?
Wie aber siehts Versicherungstechnisch aus? Gibtes hier dann einschränkungen??
#96052
Hallo Jens-Alexander,

die H-Zulassung hat nur direkt mit der Steuer zu tun.
Die Nutzung ist uneingeschränkt möglich.
Der Versicherungsvertrag wird unabhängig davon "ausgehandelt". Allerdings gibt es eben die speziellen Oldie-Versicherungen, die bei der Prämienhöhe die Tatsache berücksichtigen, daß Dein H-Schätzchen bestimmt sorgsam behandelt und umsichtig eher selten gefahren wird und somit einem geringeren Risiko unterliegt. Aber auch dort wird der Oldie-Status unabhängig von der H-Zulassung oft nochmals geprüft oder zumindest wird eine Dokumentation verlangt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph
#96114
Hallo Christoph
die H-Zulassung hat nur direkt mit der Steuer zu tun.
Die Nutzung ist uneingeschränkt möglich.
Das ist genau das was ich meine.
Aber woher weißt du das, wo kann man das offiziel nachlesen.
Ich suche etwas, was ich dem Schutzman unter die Nase halten kann und sagen kann " Ätsch Bätsch und ich darf doch Holz für mich damit fahren."
OK, der TÜV Rheinland schreibt das man den Oldie uneingeschränkt einsetzen darf, aber reicht das dem Schutzman in NRW was der Tüv Rheinland auf seiner Internetseite schreibt?
#96119
Hallo Matthias,

Du musst Deinem Schutzmann gar nix beweisen oder ihm unter die Nase reiben.

Das weiß der auch so, das Du mit "schwarzer Nummer" gilt auch für schwarze H Nummer deinen Mog uneingeschränkt nutzen darfst.

Wenn dich das mitführen einer solchen Bescheinigung ruhiger schlafen lässt, dann lass dir so eine Bescheinigung von deiner Versicherung ausstellen.

Schaff was :wink:
Armin
#96152
guude,

ich habe hier mal ein paar fundstücke zum thema H und nutzung zusammengetragen. man mache sich sein eigenes bild.

"Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtech-nischen Kulturgutes eingesetz

Fahrzeuge, die zwar das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel oder gar gewerblich benutzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen (so die Begründung des Verordnungsgebers zur StVZO, VBl. 97, Seite 536). "

"Die Erfahrung zeigt, dass Straßenverkehrsämter hierüber oft nicht genau Bescheid wissen und für gewerblich genutzte Fahrzeuge trotzdem ein H-Kennzeichen erteilen - dann hat man Glück gehabt! Daraus kann man aber keinen Gleichheitsgrundsatz ableiten. Es gibt keine Gleichheit im "Unrecht".
In der Auto Motor Sport war kürzlich ein Bericht über einen Verleiher, der Urlaubsfahrten mit H-zugelassenen Alfas anbietet. Ist nicht legal."

"wenn Du wirklich nur hin und wieder was transportierst, ist das mit dem H-Kennzeichen ganz klar kein Problem, denn das Erhalten des Oldtimers überwiegt.
Was nicht geht, ist ein Taxi mit H-Kennzeichen, ein Mietwagen mit H-Kennzeichen, ein gewerblich genutzter Bus (Fahrgäste zahlen) mit H-Kennzeichen, ein LKW im Transporteinsatz einer Speditiion mit H-Kennzeichen.
Natürlich darf eine Firma ein Auto mit H-Kennzeichen auf sich zulassen - nur eben gewerblich nutzen darf sie es nicht."

"Wieder mal eine Grauzone, wo der eine froh ist, dass es sie gibt und der andere nach Vater Staat schreit, damit das endlich mal klar geregelt wird "

"Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).

Der Knackpunkt ist wohl die Einschränkung "vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes"."

"Es gibt Finanznämter, die die Auffassung vertreten, daß eine gewerbliche Nutzung (jedenfalls wenn das Fahrzeug als "Firmenwagen" steuerlich abgesetzt wird), der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" entgegenläuft und in der Folge die Steuerbegünstigung im Rahmen des H-Kennzeichens nicht anerkennen.

Allerdings wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter! "

bis es einige übertreiben und es alle schriftlich bekommen, daß nix mehr mit transportieren geht. guden noch, justus.
#96212
Hallo Charleymuckemann,

das was Justus schreibt, stimmt natürlich alles. Aber ich gehe mal davon aus, daß Du Deinen MOG nicht gewerblich, also weder als Taxi noch als Frachtexpress täglich benutzen wirst.

Und Pflege des Kulturgutes usw. betreibe ich auch noch, wenn ich statt meines PKW öfter mal - bei gutem Wetter - meinen MOG für die Fahrt zur Arbeit benutze.
Und meinen Sperrmüll kann ich auch jederzeit abtransportieren.
Und, und, und ...
In diesem Sinne gibt es wirklich keine Einschränkung.

Aber einen Freibrief wirst Du von Niemand bekommen. Das wäre gerade so, als würdest Du Dir Straffreiheit bestätigen lassen wollen, wenn Du Niemanden umbringst. (Sorry für das krasse Beispiel)

Mit freundlichen Grüßen

Christoph
#96634
MOin MOin,
es ist wie immer. Es gibt fest Regeln hierfür.
Ulli hat uns den Link zur Verfügung gestellt.
Das Problem das sich stellt, wie es weiter oben auch erwähnt wurde , dass z.B. Spediteuer mit H-Kennzeichen fahren und so....
Das hat was mit Ausnahmen zu tun (Ausnahmen sind Abweichungen von der Regel) Diese müssen aber genehmigt sein. Sowohl von der staatlichen Seite - also Steuern und Finanzamt und von Seiten der Versicherung.
Ausserdem unterliegen die Spediteure dem Gütertransport Gesetz und glaubt mir , kein Spediteur wird mit einem H-Kennezichen und gewerblichen Transport von Gütern weit kommen, wenn er keine Genehmigung hierfür hat. Die BAG würde dafür sorgen. Der käme sicherlich nicht weit.
Auch die Versichrung muss für eine solche "Werbeaktion" zustimmen. Und für mehr kann er da nicht hernehmen.
Die Kravag Versicherung hat z.B. so einen Zug. Bestehend aus einem Kaeble und Anhänger. Der wird auch vermietet für solche Zwecke. Und das kostet richtig Geld - Beim Finanzamt und auch bei der Versicherung wobei die Kravag sich ja selbst versichert.

Gruß
Bernd

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