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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#281489
Hallo Forum,
mein U411 darf nun seit einem 3/4 Jahr auf die Straße. Nun versuche wir unser Anhänger-Projekt zu beenden. Wir haben einen alten LKW Anhänger erworben, der seine letzten Jahrzehnte in der Landwirtschaft genutzt wurde und damit auch keine Papiere mehr hat.
Auf dem Typenschild steht neben einer Fahrgestell- und einer Fabrikations-Nr. Firma Jenz Petershagen, Baujahr 1951, Gewicht 990kg Nettogewicht 1810kg und die Achslasten vorne und hinten je 1400 kg. Das Typenschild macht auch Angaben zur Bremse. Dort steht Auflauf - Grau.
Das sind die bekannten Daten. Die Auskunft bei der Herstellerfirma die noch gibt ,stellen inzwischen Hächsler her, ergab nichts und beim KBA gibt es auch keinen Eintrag. Das heist es gibt die mir schon von meiner Unimog- Zulassung bekannte Ochsentour mit dem Gutachten vom TÜV.
Jetzt zu meinen Fragen, da dieses Schätzchen sowohl eine Auflaufbremse wie auch eine Einleitungsbremse hat und weniger als 3,5 to wiegt mit welcher Höchstgeschwindigkeit darf der Anhänger zugelassen werden mit 40 km/h oder 25 km/h?
Bei der Unimog-Zulassung drohte mir der Baurat mit Rescherchekosten.
Wo würde der denn nachsehen, wenn schon das Firmenarchiv nicht mehr hergibt? Ich würde die mir gerne ersparen und natürlich auch mehr von dem Hänger wissen.
MfG Stephan
#281701
Hi Stephan,

mit Einleiter-Druckluftbremse gibt es keine Zulassung mehr. Du kannst den Anhänger bestenfalls zulassungsfrei (mit Wiederholungskennzeichen ...) im Rahmen von lof-Tätigkeiten betreiben.

Eine förmliche Zulassung auf 40 km/h mit Auflaufbremse setzt voraus das die Auflaufbremse auf beide Achsen wirkt. Das hatte 1951 aber so gut wie kein Anhänger.

An und für sich bräuchte auch ein zulassungsfreier Anhänger eine Betriebserlaubnis. Aber dein "Uralt"-Anhänger bildet da aber eine mittlerweile seltene Ausnahme, da er vor dem 01.07.60 in Betrieb gekommen ist.

Wenn du tatsächlich zulassen willst, dann viel Spaß bei der Beschaffung entsprechender Unterlagen für den TÜV (Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis) und Zulassungsstelle (Erteilung der Betriebserlaubnis und Ausfertigung von Zulassungsbescheinigung Teil I u. II).

Grüße

Tobias
#281711
Hallo Tobias,

das es für Einleiter gebremste Anhänger keine Zulassungen mehr gibt (mit Ausnahme Lof) habe ich schon öfters gelesen. Doch wo steht das :?:

In der StVZO §41 Abs. 17 steht:
Beim Mitführen von Anhängern mit Druckluftbremsanlage müssen die Vorratsbehälter des Anhängers auch während der Betätigung der Betriebsbremsanlage nachgefüllt werden können (Zweileitungsbremsanlage mit Steuerung durch Druckanstieg), wenn die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h beträgt.
Ich lese das so, wenn der Anhänger mit 25 km/h zugelassen wird sind auch Einleiterbremsen zulässig, auch ohne lof.
Wollbemerkt reguläre Zulassung mit 25er Schild, nicht zuverwechseln mit zul. freien Anh., die auch ein 25er Schild brauchen.

Glückauf

Lutz
#282003
Hallo Mogler,
nach Aukunft des Baurat ist eine Zulassung mit 25km/h möglich. Hauptproblem sind die Daten !! Da der Hersteller nicht weit von mir sitzt, bin ich persönlich dort vorbei gefahren. Die haben nicht mehrs und sind selber an dem Aussehen des Hängers interessiert.
Was also macht der TüV um sich die Daten zu beschaffen? Beim KBA gibt auch keine Daten zu dem Fahrzeug, also wenigsten nicht geklaut.
Frohes Fest Stephan
#282058
Hallo Stephan!
Habe über dein Problem mit dem Jenz-Anhänger gelesen, habe selbst einen Bauwagen mit Jenz-Fahrgestell, den hatte ich vor einem Jahr zum TÜV wegen Betriebserlaubnis erteilen lassen. Anhänger wiegen lassen, Maße und Gewichte notiert, Herstellerbescheinigung besorgt und ab zum Tüv. Ergebnis : Betriebserlaubnis erteilt. Der Prüfer hat auf dem Bremsenprüfstand die Feststellbremse gesucht, bekam von mir zur Antwort die hat es 1951 nicht gegeben und er war zufrieden damit.
Eine Vollabnahme ist nichts anderes, Achsen und Zuggabel sollten schon Typenschilder haben, Bremse und Beleuchtung wird geprüft. Man könnte auch einen Eigenbau davon machen, aber dann gelten die Vorschriften von heute und nicht von 1951.
Aber sag mal wenn du die Firma Jenz besucht hast, kommst du vielleicht auch aus dem Kreis Minden-Lübbecke wie ich ?
Könnten uns ja mal treffen.

Grüße
Ulli
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#282329
Hallo Unimogfreunde,

ich habe einen 406 1964er Baujahr und spiele mit dem Gedanken mir einen Anhänger zuzulegen. Da der Mog nur eine Einleiteranhängerbremsanlage hat sollte de Anhänger auch über eine verfügen.
Der 406 ist mit einem schwarzen Kennzeichen zugelassen, den Anhänger müsste ich also auch "normal" zulassen. In den vorangegangenen Beiträgen habe ich gelesen dass man Anhänger mit Einleiterbremse nur noch für LoF-Zwecke nutzen (also zulassen) kann. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen dass dann lediglich die 25km/h-Begrenzung gilt...
Hat jemand von Euch da Erfahrung in der Zulassung von alten, ehemaligen LoF-Anhängern?

Schöne Feiertage noch!
#282335
Moin Andreas,

das siehst du schon ganz richtig. Das 25km/h-Schild hat zunächst nichts mit der Land- oder Forstwirtschaft zu tun.
Es besagt lediglich, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit(bbH) des Anhängers 25km/h beträgt.

Die bbH von 25km/h kann mehrere Gründe haben:

- es handelt sich um einen zulassungsfreien lof-Anhänger
- bei der Betriebsbremse handelt es sich um eine Einleitungsbremse
- der Anhänger hat eine zGM > 3,5to und die Betriebsbremse wirkt nicht auf alle Räder - hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine Auflauf-, Einleitungs- oder Zweileitungsbremse handelt.

In den Fällen 2 und 3 kann es sich sehr wohl um zulassungspflichtige Anhänger (eigenes schwarzes Kennzeichen) handeln.

Gruß Ulli
#365837
Hallo zusammen,
ich nehme das Thema nochmals auf.

Mein Unimog 421 hat eine Einleiter-Anhängerbremse, ein schwarzes Nummernschild und ist als Zugfahrzeug (nicht landwirtschaftlich) zugelassen.
Mein kürzlich gekaufter Müller-Mitteltal UDBK Anhänger hat auch eine Einleiterbremse und 4,6t zGG und keinen Brief / Betriebserlaubnis.

Ich will ihn mit schwarzem Nummernschild und 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit zulassen. Also kein zulassungsfreier LoF-Hänger.
Geht das?

Gruß
Wolf-Dieter
#365847
Hallo Wolf-Dieter,
mit dem Müller- Mitteltal solltest du keine Probleme bei der Zulassung haben.

Müller Mitteltal ist auch den alten Unimog Anhängern noch sehr zugetan und hilft bei höflicher Anfrage auch sehr gern.
Schreibe Müller Mitteltal an mit Angabe der Fahrgestellnummer und den Daten vom Typenschild, du bekommst dort die Datenbestätigung, damit kannst du beim Strassenverkehrsamt den alten Brief anfordern.

Die Müller Anhänger waren meines Wissen nach alle zugelassen, also gab es auch eine Betriebserlaubniss/ Anhänger-Brief.

Die Bremsanlage lässt sich gegebenenfalls auch auf 2-Leiter System umrüsten falls du schneller als 25KM/h fahren möchtest.

Gruß
Jochen
#365852
Hallo Jochen,
die Datenkarte von MM hab ich.
Aber damit bekomme ich noch nicht automatisch einen Ersatzbrief. Erst nach der Begutachtung durch den TÜV kann man beim Landratsamt einen neuen Brief beantragen. So ist mein Wissensstand.

Mir geht es aber eher darum, ob ich einen Anhänger mit Einleiterbremsanlage und deshalb nur mit 25 km/h zul. bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit mit schwarzem Kennzeichen zugelassen bekomme.

Gruß
Wolf-Dieter
#365857
421treiber hat geschrieben: Mir geht es aber eher darum, ob ich einen Anhänger mit Einleiterbremsanlage und deshalb nur mit 25 km/h zul. bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit mit schwarzem Kennzeichen zugelassen bekomme.
absolut problemos, es gibt keine zulassungstechnischen Hinderungsgründe.
Der Anhänger muss rechts, links und hinten mit 25kmh-Schildern versehen werden - wird der aaS beim TÜV schon im Gutachten festlegen (bbH=25kmh), dann bekommt er eine eigene Zulassung mit schwarzem Kennzeichen, weil keine zulassungs- oder steuerbefreienden Gründe vorliegen und ab geht die Post...

Gruß Ulli
#366027
Danke für die Antworten.

Heute hat mir die Zulassungsstelle bestätigt, dass die Zulassung mit Einleiterbremse und 25 km/h ohne LoF problemlos möglich ist.
Gestern war die Aussage noch, dass dies nicht möglich sei.

So habe ich den Hänger gekauft. Mittlerweile habe ich die Bordwände neu gemacht und eine neue Zuggabel bei MM gekauft, weil die alte nicht mehr zu retten war.

Gruß
Wolf-Dieter
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UDBK 4,6t zGG Bj. 1963
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