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#430697
Hallo,

ich habe vorhin in einem anderen Forum gesehen, dass es derzeit eine Online-Petition zur Abschaffung des Sonntagsfahrverbotes für private Oldtimer LKWs gibt. Ich habe mal mitgemacht. Mal schauen ob das was wird.

Bundestag

Bitte mitunterzeichnen und ggf. in andere passende Foren einstellen.

Grüße, Mathias
#430734
Hallo Lothar

direkt davon betroffen sind die 1300L und 404, da diese von Hause aus als LKW eingetragen sind. Aber auch viele Unimogs mit "richtiger" Eintragung sind davon betroffen. Ab 406 kann der §30 da sehr schnell greifen.
Die Petition macht aber auch für Zugmaschinen durchaus Sinn.
#430777
Hallo,

der Text der Petition hebt im Wesentlichen auf Oldtimmer (also solche mit H Kennzeichen) ab:

"1b. Fahrzeuge nach §23 STVZO(Oldtimer) und ihre Anhänger, soweit keine gewerblichen Güter befördert werden, das Fahrzeug nicht durch einen Berufskraftfahrer in einem Arbeitsverhältnis geführt wird und die Fahrt allein Sport- oder Freizeitzwecken oder dem Besuch von Oldtimerveranstaltungen, Märkten, Volksfesten oder sonstigen Brauchtumsveranstaltungen dient. "

Einer der Diskutanten auf der Petitionsseite schlägt aus meiner Sicht richtigerweise vor, dass man das Ganze generell nur für nicht gewerbliche Nutzung (unabhängig davon ob Oldtimer oder nicht) zulassen sollte. Dem würde ich mich auch sofort anschließen, denn mein 417.101 ist nicht nur noch kein Oldtimer (Bj 1991) sondern auch kein Lkw (sondern eine Lof Zugmaschine/Ackerschlepper) aber bisher davon betroffen. Es müsste in dem Text der Petition nur der oben groß geschriebene Text gestrichen werden und fertig.

Herzl. Gruß
von Erni
#431773
Hallo

ich möchte andieser Stelle nochmal auf die Petition aufmerksam machen. Die Mitzeichnungs-Frist läuft am 19.12.2013 aus. Das ist für eine gute Sache, die uns allen helfen kann. Wenn die "echten" Zugmaschinen wie die "unechten" dem LKW-Sektor komplett zugeschlagen werden bekommen wir alle das Problem.
Bisher ist die notwendige Mitzeichnerzahl noch nicht erreicht. Gerade viele Nutzer von Unimogs könnten davon profitieren, wie z.B. 404 und 435(1300L), insbesondere mit Anhänger. Da sehr viele Mogler auf Treffen mit Wohnwagen unterwegs sind, wäre diesen damit die Möglichkeit gegeben, auch Sonntags unterwegs sein zu können.
Es wäre schön, wenn wir zusammen etwas erereichen, auch wenn die Zugmaschienfahrer nicht direkt davon betroffen sind, sollten wir alle an einem Strick ziehen. Eine der wenigen Möglichkeiten, aktiv auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.
Man muss sich zwar online registrieren und seine Daten eingeben. Aber keine Angst, die sind sowieso in den Wählerverzeichnissen bekannt. Wer annonym bleiben will kann sich mit einem Nickname z uwort melden oder nur mit der Listennummer im Petitonsverzeichnis.
Und Verfassungsschutz, BKA und NSA kennen eure Daten sowieso besser als iher selber. :wink:
#431777
Hallo
Ich Persönlich dene auch, dass es eine Gute sache ist weshalb ishc unterschrieben habe.


MFG Anton
#431812
Hallo
Wir haben auch einen 424 und der ist als Zugmaschine eingetragen. Ich kenne sogar U 435 mit Zulassung als Zugmaschine grün und Steuerfrei.,
Egal wie er eingetragen ist ob grün,schwarz, rot oder gelb (äh nee, die sind nicht mehr dabei), sobald die Nutzlast größer als 40% des Zul Ges.Gew ("unechte Zugmaschine")ist, fällt er unter das Sonntagsfahrverbot. Unterhalb von 7,5 t geht er dann noch als Solofahrzeug, aber nicht mehr mit Anhänger/Wohnwagen. Die 404 und 1300L sind, sofern sie nicht umgetypt wurden, generell ein LKW. Aber auch nach Umtypung dürfte der Nutzlastanteil größer 40% sein, somit hilft es nicht wirklich.
Das gilt natürlich auch für vile alte VW-Bullis, umgetypte Geländewagewn aller Marken, dort gabe es z.B. auch viele LKW-Zulassungen. Der bekanntest DKW-Munge ist original "LKW 0,25t" und vielfach auch so zugelassen. Auch der dürfte dnicht mit Wowa Sonntags auf die Strecke.
Also vielleicht auch mal in befreundeten anderen Foren mal ansprechen. Oldies helfen Oldies, denkt mt mal an die vielen schönen restaurierten alten Kipper-LKW.
Nur gemeinsam können wir was erreichen.

@ Reiner
auf dich ist Verlass :spitze
#431815
Hallo Rainer,
ich denke das ein Munga mehr als 600 Kg wiegt und ist dann raus
-424 5000 Kg leer Zulässiges Gesamtgewicht 7500Kg raus
-435 Zuladung 2000 Kg raus

Aber grundsätzlich unterstütze ich die Sache da ich auch gerne LKW Treffen besuche.
Gruß Lothar
frontscheibe einklappen

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