Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#8970
Hallo
Du darfst insgesammt inkl. Fahrer 8 Persohnen auf der ladefläche mitnehmen es müssen aber einige vorausätzungen erfüllt werden, die ich aber nicht alle kenne.
Ich weiß nur das z.b. personen auf der ladefläche mitgefürt werden dürfen um zur arbeitstätatte zu gelangen, wenn sie eine geeignette sitzgelegenheit haben. Das aber nur in einen umkreis von c.a. 70 km deines wohnortes. Es gibt aber eine Internet site der Strassenferkersordnung wo das genauer beschrieben steht. An sonsten kannst du auch bei einer Polizeidinstelle anfragen die müssten das auch genau wissen.
Ich hoffe dir damit ein wenig weiter geholfen zu haben

Gruss aus dem Emsland
Sigi
#8974
Oliver,
das Thema regelt der § 21 der STVO eindeutig: \"Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.\"
Entfernung oder Fahrzeit spielen keine Rolle.

Damit ist auch ein juristischer Schwachpunkt speziell beim Unimog definiert: wenn Dein Unimog als Zugmaschine zugelassen ist, dann trifft die Beschreibung des § 21 nicht mehr zu und Du dürftest theoretisch niemanden hinten auf der Ladefläche mitnehmen. Bisher hat das noch niemanden gestört, aber im Falle eines Unfalls könnte das durch einen gerissenen Juristen ein Problem werden. Übrigens sind Umzüge
( z.B.Karneval, Kirmes etc.) von dieser Regelung ausgenommen.

Ich hoffe das klärt Deine Frage.
Gruss
e.a.
#9003
Hallo,
lt. einer Infoschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche von Zugmaschinen und deren Anhängern nur gestattet wenn Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Die Beförderung von stehenden Personen, z.B. auf der Ackerschiene, ist verboten. Von einer Entfernungsbegrenzung steht hierin aber nichts.
Thorsten
#9056
Hallo Oliver,
von originalen Sitzbänken steht in keiner Verordnung etwas. Es müssen nur geeignete Sitzgelegenheiten vorhanden sein und auch benutzt werden. Du kannst genausogut eine Festzeltgarnitur auf die Pritsche schrauben. Ich würde aber auf jeden Fall auch die seitlichen Bordwände stabil erhöhen und hinten rüber eine Kette oder ein Seil spannen. Solange nichts passiert juckt das niemanden, blos wenn dann ist der Teufel los.
Thorsten
#9068
Der transport vo personen auf der pritsche ist auf jeden fall möglich, wenn du eine sitzgeleigenheit mit gurten auf die pritsche baust. Am leichtesten ist das, wenn die mitfahrer entgegen der fahrtrichtung sitzen, dann mmüssen sie nur mit einem beckengurt gesichert werden. Wichtig dabei ist, dass keine kanten und ecken in der nähe des sitzes sind. Auch nötig ist eine kommunikationsmöglichkeit mit dem fahrer. Das kann eine einfacher drucktaster sein, der ein licht unt tonsignal im führerhaus erzeugt. Besser noch dürfte eine fenster sein, das auch von den sitzplätzen auf der pritsche aus zu öffnen ist, damit man sich mit dem fahrer unterhalten kann. Die personenzahl ist 8 personen incl fahrer, gerechnet auf das ganze fahrzeug. z.B. 1 fahrer 2 beifahrer im führerhaus und 5 weitere auf der pritsche.
Das ganze muss dann natürlich beim tüv eingetragen werden, deshalb besser vorher beim geeigneten tüv nachfragen!!!????
Ich habe deshalb auch schon mal mit einem tüv ingenieure in der nähe von stuttgar gemailt!!


Alle angaben ohne gewähr! Aber nicht aus der luft gegriffen.

gruß stefan
#9352
Ich bin schon öffters wegen so etwas angehalten worden. Nehme immer meine Freunde mit. Einmal musste ich 30 Euro zahlen. Das wars dann aber auch.

Wenn man einen Hänger hinter hat und dort Leute drauf sind, müssen die Flachten den Leute im Sitzen mindestens bis zur Schulter gehen. (Hat mein Fahrlehrer gesagt)

Gruß, Hannes Aulich
#10258
Hallo,
zu diesem Thema wurden ja schon viele richtige Lösungen gebracht. Insbesondere die Beiträge von Sigi und e.arens haben die juristische Seite seitens StVZO richtig getroffen und wiedergegeben.
Versicherungstechnisch bleibt es dennoch ein Problem und um sich vor Regressansprüchen der eigenen Versicherung zu schützen. sollte man sich den Personentransport bestätigen lassen.
Speziell für landwirtschaftliche Versicherungen gibt es sogar Versicherungen die die Beförderung von Personen für z.B. Kirchweih (Kirmes) Fasching oder ähnliche und sonstige Umzüge und Festveranstaltungen explizit in Ihren Bedingungen mitversichern.
Aber wie gesagt, nur für Fahreuge die als landwirtschaftliche Zugmaschine (grünes Kennzeichen) zugelassen sind.
gruß
Bernd Schömann

Moin Micha, ich gerade das selbe Problem und s[…]

Danke für die Antworten. Dann werde ich mal d[…]

Hallo, hinter der Riemenscheibe ist vorn am Motor[…]

Kein Problem, gerne .....gruß Rainer