- 11.01.2006, 15:35
#94980
Bei der Hauptuntersuchung stehen Veränderungen an. Künftig
sollen Halter von Pkw, welche die Frist zur HU um mehr als
sechs Monate überschreiten, eine um 50 Prozent höhere Gebühr
für die HU zahlen. Zudem wird die Untersuchung in
diesen Fällen umfangreicher. Neben den so genannten
Pflichtuntersuchungen werden künftig auch verstärkt Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt.
Begründet wird dies damit, dass HU-Überzieher ihre Fahrzeuge
weniger pflegen und warten als andere.
Eine vorübergehende Stilllegung der Fahrzeuge
wird auch künftig für die Überziehungsfrist nicht in Anrechnung
gebracht. Legt zum Beispiel ein Halter seinen Pkw
für ein Jahr vorübergehend still nachdem die HU-Frist bereits
um drei Monate überschritten wurde, beträgt die Überziehung
auch nach der Wiederinbetriebnahme nur drei und
nicht 15 Monate. Die Regelung wird voraussichtlich zum 1.
April 2006 in Kraft treten.
Quelle Deuvet
sollen Halter von Pkw, welche die Frist zur HU um mehr als
sechs Monate überschreiten, eine um 50 Prozent höhere Gebühr
für die HU zahlen. Zudem wird die Untersuchung in
diesen Fällen umfangreicher. Neben den so genannten
Pflichtuntersuchungen werden künftig auch verstärkt Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt.
Begründet wird dies damit, dass HU-Überzieher ihre Fahrzeuge
weniger pflegen und warten als andere.
Eine vorübergehende Stilllegung der Fahrzeuge
wird auch künftig für die Überziehungsfrist nicht in Anrechnung
gebracht. Legt zum Beispiel ein Halter seinen Pkw
für ein Jahr vorübergehend still nachdem die HU-Frist bereits
um drei Monate überschritten wurde, beträgt die Überziehung
auch nach der Wiederinbetriebnahme nur drei und
nicht 15 Monate. Die Regelung wird voraussichtlich zum 1.
April 2006 in Kraft treten.
Quelle Deuvet