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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#97108
Hallo zusammen,

ich habe von Zeit zu Zeit das Problem, wie vielleicht viele andere Mogler auch, dass ich gelegentlich auf ein Schadenserreigniss treffe.
z.B. :
- Auto ist in den Graben gefahren.
- Auto musste ausweichen, und ist auf den Acker geheizt.
- Auto hat sich auf schlammigem Platz festgefahren.
usw, usw...

Natürlich biete ich immer freundlich meine Hilfe an, und helfe dem
Betroffenen sein Fahrzeug zu bergen.
Jetzt ist mir vor einiger Zeit etwas passiert, dass mich etwas ins
grübeln gebracht hat.

Auto ist halb in den Graben gerutscht, ich mit Unimog ran -
rausgezogen. Da meinte der Typ doch hinterher, das ich mit meinem
Seil eine dicke Macke in seine Stossstangegezogen hätte.
Ich habe ihm dann "angedroht" dass ich seine Karre auch gerne wieder in den Graben schieben könnte, und dann die Polizei rufen könnte.
Da war das Thema erledigt. Plötzlich war das wohl doch eine alte Macke.

Wie kann ich mich vor sowas schützen ?
Gibt es etwas wie eine "Verzichtserklärung" bei Fahrzeug-Bergungen ?
Was sagt der Gesetzgeber ?

Danke !
#98340
Moin Christoph,
die Sache ist ganz klar:
Wenn du dem betroffenen freiwillig hilfst , also ohne eine Gegenleistung zu kriegen, hat bzw. kann er wenn dann ein Schaden am Wagen eintreten soll keine Möglichkeit Regress bzw. dich in Anspruch zu nehmen.
Der Gesetzgebe sagt ganz klar, wenn ich freiwillig unentgeltlich Helfe, kann der geschädigte nicht auch noch hinterher Geld oder Ersatz verlangen. Das wäre ja wie im Mittelalter nach dem Motto: " ich geb dir 10 Taler, darf ich dann bei dir Arbeiten?"
Anders verhält es sich wenn ich Geld dafür verlange oder sonstige Naturalien oder Gegenleistungen (z.B. bei ner Blondine die im Graben liegt, ich helf dir da raus wenn du mir dafür......)
Das wäre dann ein Geschäft. Draus resultierend hat der Auftraggeber einen Anspruch darauf dass die Sache ordentlich und ohne Schäden über die Bühne , Strasse geht. Wenn dann was passiert muss ich auch dafür haften.
Das nächste Problem, wenn ich dafür Geld verlange ist das eine gewerbliche Handlung. Ausserdem in dem besonderen Fall auch noch ein Transport. Dieser Transport, gerade dieser spezielle Transport, fällt unter das Güterkraftverkehrsgesetz. Wenn ich also solche Transporte durchführe, brauche ich hierfür eine entsprechende Haftpflichtversicherung oder besser bekannt als Transport - oder Frachtführerversicherung, wobei Frachtführer hier schon zuweit geht.
Früher war für diesen Transport eine Hakenlastversicherung erforderlich, heute heißt das : Schwerlastversicherung.

Mann lerne also folgendes:
Nur wer freiwillig einem aus der Patsche hilft, hat kein Problem. Wenn er ganz sicher gehen will, kann er sich auch eine Erklärung unterschreiben lassen.
Wer gegen Entgelt hilft, hat im Schadenfall schlechte Karten, auch wenn er vorher eine Verzichtserklärung hat unterschreiben lassen.

Gruß
Bernd
#98888
Hallo Christoph,

unendgeldliche Hilfeleistung ist im Sinne des Gesetzgebers. Daher kannst Du für Schäden bei unendgeldlicher Hilfeleistung in der Regel nicht haftbar gemacht werden. Im Schadenfall zahlt aus diesem Grund auch Deine Haftpflichtversicherung nicht. Der, dem Du hilfst, muss einen durch Deine Hilfe an seinem Eigentum entstandenen Schaden selbst tragen.

Sobald Du Geld bekommst, ist es gewerblich. Dann bist Du voll uneingeschränkt haftbar (mit Deinem jetzigen und zukünftigen Vermögen). Deine Privathaftpflicht greift nicht mehr und Du brauchst eine gewerbliche Haftpflicht usw.

Also wie Bernd schon empfahl: freiwillig, uneigennützig, freundlich und niemals mit Geld!

gruesse
hueroth
#99981
Hallo Christoph,
ich gehöre auch zu den Menschen, die gerne anderen Leuten aus der "Patsche" helfen. Dein beschriebenes Erlebnis ist recht aktuell, da mit den Möglichkeiten die wir haben (UNIMOG) an den zu bergenden Fahrzeugen doch erheblicher Schaden entstehen kann (abgerissene Abschleppöse etc. etc.) Ich habe mir schon öfters überlegt, einen vorbereiteten Text im Handschuhfach mitzuführen, der einen Schadenersatzanspruch ausschließt.
Ich will aber hier ein weiters Problem ansprechen, dass mir zugestoßen ist: Ich zog einen 7,5 Tonner aus einer Wiese, in der sich dieser festgefahren hatte, nachdem er mit seinem LKW rückwärts von der Landstraße aus versuchte zu wenden. Der Fahrer war sich nicht bewußt, dass es die Tage vorher geregnet hatte. Also Seil ran und die Kiste wieder auf die Straße gezogen.
Nach ein paar Wochen flatterte mir eine Anzeige wegen Beihilfe zur Unfallflucht ins Haus. (Sachbeschädigung Baumwiese, nebst Obstbaum -abgeknickter Ast, Straßenverschmutzung).
Da man den Halter des LKW ausfindig machen konnte (da war ein freundlicher Verkehrsteilnehmer sehr aufmerksam!), blieb es bei einem Busgeld und einem Pünktchen in Flensburg...! :evil:

Gruß

Fred
#102640
Hallo Leute,
gans so einfach scheint die Sache nicht zu sein. Der Aspeckt der unentgeldlichenn Hilfestellung schützt scheinbar nicht generell vor Haftung. Ich bin vor kurzem noch mit dem LKW im Hoheitsbereich eines Bergbauunternehmens in einem Wasserloch stecken geblieben, selbstverständlich wird man von der nächsten Raupe freigezogen. Kostenlos es gibt sogar eine separate Dienststelle bei der die sogenannte Schlepphilfe anzufordern ist. Seit einiger Zeit müssen die Geräteführer aber vor der Bergung die sogenannte Schlepphilfeerlaubnis einsehen in der vom Fahrzeughalter ein Verzicht auf eventuelle Schadenersatzansprüche erklärt wird.
Mfg Winni
#103017
Hallo,
ich arbeite im Nebenberuf bei einem Pannen -und Bergungsdienst und werde öfters mal mit Fahrzeugen konfrontiert, die weitab von der Fahrbahn im Acker ``verstreut´´ sind... :wink: :wink:

Fakt ist, dass nach ein nach einem Unfall (und/oder Überschlag) in der Wiese oder im Graben liegendes Fahrzeug nur durch ein annerkantes Abschleppunternehmen geborgen werden darf,....

wenn da der Bauer mit dem Traktor kommt, oder ein freundlicher Mog-Fahrer, könnte es zu einer Anzeige kommen, da die Umweltschutzaspekte (auslaufendes Öl/Kühl/Bremssflüssigkeit) nicht berücksichtigt werden/können...
wenn dann auch noch auf die Polizei verzichtet wird, heisst´s dann schnell beihilfe zur Unfallflucht, wie schon weiter oben beschrieben wurde :(

Da wird der freundliche Helfer, schnell zum ``Gelackmeierten´´ :? :?

Gruss Herbert

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