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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#105894
Nabend Gemeinde

Heute war der Info Abend aus dem obrigen Zeitungartikel !!
Es sind sehr viele Infos ausgetauscht worden.

Vertreten waren dort, eine Frau vom Straßenverkehrsamt,
einer vom TÜV und der Polizist der den Zeitungsartikel in der OWZ
erstellt hat !!

Fakten:

- Anhänger hinter Unimog und Traktor sind Zulassungsfrei (bis 25km/h)
wenn, der Anhänger ausschließlich für LOF-Zwecke verwendet wird !
Ob das Zugfahrzeug ein Grünes oder Schwarzes Kennzeichen ist egal !
. wenn ich es richtig verstanden habe muss die Karre eine ABE haben
wenn sie Bj nach 1961 ist !!!


- Bauwagen sind nur Zulassungsfrei wenn diese von Baustelle zu Baustelle bewegt werden. Wer zum Treffen fährt muss den Bauwagen richtig anmelden und Versichern.

- Das H-Kennzeichen hat keinerlei Einschränkungen bezüglich der
Verwendung, darf glaube nur nicht gewerblich genutzt werden.


Alle die teilgenommen haben bitte ich meine Angaben zu vervollständigen.




PS: @HorstWege

Ich meine es war Dein Unimog der Bildlich bei dem Vortrag des TÜV Menschen präsentiert wurde. Bezüglich der Kugelkopfkupplung hinten am Mog ! :)



MfG

Sebastian

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