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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#107277
Hallo Forum,

habe im Sep. 05 einen U900 406.120 erworben. :D
Der Brief ist nur eine Bescheinigung, da es sich um ein
Ex BW Fahrzeug handelt. (ausgemustert 03.05)

Was muß ich beachten bei der Wiederzulassung auser
das Vollgutachten.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand die Vorgehensweise
beschreiben könnte. Bin übrigens neu in diesem Gebiet. :?

Mit Dank im voraus :o
#107348
Moin,

eher eine Kleinigkeit.

Mit dem Schein der BW (sieht doch so aus wie ein alter KFZ-Schein?) kannst Du bei der Zulassungsstelle nach erfolgreicher Vollabnahme einen Brief erstellen lassen (dafür brauchst Du das technische Datenblatt von DC nicht mehr anfordern).

Ob noch eine Umbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA notwendig ist, kann ich nicht genau sagen.

Frag doch einfach mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, eigentlich ist das mit den ex-BW Fahrzeugen nicht so eine Ausnahmen, als dass Du nicht gleich jemanden findest, der Dir helfen kann.

Ansonsten funk mal HorstWege an, der hat da auch reichlich Erfahrung.

Gruss

Michael
#107353
Servus Michael,

Vielen Dank für deine Hilfe.
Mir wurde immer vermittelt, es sei ein riesen Aufwand
und es werden immer weniger Ex BW Fahrzeuge zugelassen.

Aber ich glaube diese Leute haben nicht wirklich viel
Ahnung von solchen Dingen.
Nochmals Danke! Es ist immer wieder klasse sich mit fachkundigen
Leuten zu unterhaltenn.
#107689
Servus Michael,

ich denke da habe ich nicht ganz so schlechte Karten.
Tarnbeleuchtung, Nato Kupplung habe ich nicht.
Naja das einzige was vieleicht zum Problem führen
könnte ist das er etwas am Getriebe ölt, eine leichte Petrusgrundierung an
den Achsen hat und etwas Luft verliert (Nebenverbraucher).
Das mit der Luft muß ich aber noch iO bringen hoffe nicht's großes.

Auf in das Vergnügen
#107803
Da es sich offensichtlich um ein SOV-Fahrzeug handelt, ist nur die Vorführung beim TÜV zwecks Vollabnahme notwendig. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA brauchst du nicht, du hast ja die Bescheinigung vom Bund. Du erhälst halt nur die neuen Fahrzeugpapiere, achte darauf, welche Reifen-Größen eingetragen werden und das alles, was vom Bund aus dran war, auch übernommen wird, evtl gelbe Rundum-Blinkleuchte, Eintragungen über Tragfähigkeiten, Winterdienst etc.
#108687
Hi,

mal eine kleine Zwischenfrage von mir. Ich wurde von einem Member per PN angeschrieben, ob ich ihm eine Kopie meines Briefes schicken kann, da sein Mog aus England importiert wurde, kein Brief mehr vorhanden ist und er ihn anmelden will. Nun stellt sich mir die Frage, ist es überhaupt legal einen Brief als kopie jemand zur Verfügung zu stellen und was kann mir dabei zum Nachteil werden ??? Habe ihn an DC verwiesen um sich ein Datenblatt anzufordern. Mir ist da unwohl bei dem Gedanken, das jemand eine Kopie meines Briefes hat.


Gruß

Michael
#108695
Moin,

also ich hätte da keine Bedenken, wüsste auch nicht warum (es sei denn mir hat da jemand etwas mit 2 zugedrückten Augen eingetragen, wo ich Gefahr laufe dies bei einer Eskalation der Behördenmeinungen zu verlieren (z.B. 12,5er auf 9 Zoll Felgen)).

Die Kopie dürfte allenfalls genüben, um den Mog auf die 07-er Nummer eintragen zu lassen, da (zumindest bei meiner Zulassungsstelle) nur eine Nachweis der technischen Daten verlangt wird und eine Kopie eines baugleichen Fahrzeuges ausreicht (steht ja eh nicht viel drin in den roten Papieren).

Für eine Zulassung dürfte es aber wohl nicht reichen und man wird den Schrieb aus Gaggenau benötigen.

Michael
#108714
Ich bin der Joachim mit dem 421 aus England, Unbedenklichkeitsanfrage vom KBA liegt vor, wie auch die Datenkarte vom Mercedes-Benz. Bei
dem Wunsch nach einer Briefkopie geht es nur um die Vollabnahme.
Beim Tüv habe ich schon so meine Erfahrungen gemacht!! Außerdem
möchte ich die Bremse für den Hänger gleich mit eintragen. Die ist in
der Datenkarte nicht vermerkt. Ich kenn halt niemand , mit U52 und dachte es wäre kein Problem, na ja . Gruß Joachim



P.S. War schon mal einer mit dem Unimog auf der linken Straßenseite auf

Reisen, da kommt Freude auf vorallem wenn kreiselt.
#113247
Servus Leute,

habe gestern erfahren (von einem Bekannten), dass es keinen Unterschied
zwischen HU und Vollgutachten gibt (im sinne §29 Stvzo).
Es wird auch kein Unterschied gemacht ob vorüber-oder endgültig stillgelegt wird.

Dass heißt, es wird nur eine HU gemacht.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Ich werden mir den Bericht mal geben lassen und einstellen.
#113254
Mero hat geschrieben:Servus Leute,

habe gestern erfahren (von einem Bekannten), dass es keinen Unterschied
zwischen HU und Vollgutachten gibt (im sinne §29 Stvzo).
Es wird auch kein Unterschied gemacht ob vorüber-oder endgültig stillgelegt wird.

Dass heißt, es wird nur eine HU gemacht.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Ich werden mir den Bericht mal geben lassen und einstellen.

Hallo Mero,

der Unterschied zwischen Vollgutachten und einer normalen HU ist eigentlich nur, dass der Prüfer etwas genauer auf die Details schaut. Hier bei uns interessiert da vor allem Dinge wie "ist´s auch der richtige Motor", Fahrgestellnummern und so weiter. Also keine Panik, wenn er durch den normalen TÜV kommen würde, und auch sonst den Papieren entspricht, kommt er auch durch das Vollgutachten.

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