- 06.04.2006, 14:34
#107277
Hallo Forum,
habe im Sep. 05 einen U900 406.120 erworben.
Der Brief ist nur eine Bescheinigung, da es sich um ein
Ex BW Fahrzeug handelt. (ausgemustert 03.05)
Was muß ich beachten bei der Wiederzulassung auser
das Vollgutachten.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand die Vorgehensweise
beschreiben könnte. Bin übrigens neu in diesem Gebiet.
Mit Dank im voraus
habe im Sep. 05 einen U900 406.120 erworben.
Der Brief ist nur eine Bescheinigung, da es sich um ein
Ex BW Fahrzeug handelt. (ausgemustert 03.05)
Was muß ich beachten bei der Wiederzulassung auser
das Vollgutachten.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand die Vorgehensweise
beschreiben könnte. Bin übrigens neu in diesem Gebiet.
Mit Dank im voraus
Gruß
Robby Sladic
72661 Grafenberg
Robby Sladic
72661 Grafenberg