Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#263
Hi leute,
ich spiele gerade mit dem gedanken mir neben meinem U411 einen U406 zuzulegen. Habe auch einen im Amgebot, leider ohne Brief. Da ich den Verkäufer nicht kenne, frage ich mich jetzt ob das sicher ist?
Er könnte ja theoretisch geklaut sein. Wo würde ich evtl einen neuen Brief herbekommen? und wie beweist man dort das er gekauft und nicht gestohlen ist? reicht der kaufvertrag? was kostet der ersatzbrief?
viele fragen auf einmal :(
gruß Tim
#553
Hi leute,
ich spiele gerade mit dem gedanken mir neben meinem U411 einen U406 zuzulegen. Habe auch einen im Amgebot, leider ohne Brief. Da ich den Verkäufer nicht kenne, frage ich mich jetzt ob das sicher ist?
Er könnte ja theoretisch geklaut sein. Wo würde ich evtl einen neuen Brief herbekommen? und wie beweist man dort das er gekauft und nicht gestohlen ist? reicht der kaufvertrag? was kostet der ersatzbrief?
viele fragen auf einmal :(
gruß Tim
#2384
Hi leute,
ich spiele gerade mit dem gedanken mir neben meinem U411 einen U406 zuzulegen. Habe auch einen im Amgebot, leider ohne Brief. Da ich den Verkäufer nicht kenne, frage ich mich jetzt ob das sicher ist?
Er könnte ja theoretisch geklaut sein. Wo würde ich evtl einen neuen Brief herbekommen? und wie beweist man dort das er gekauft und nicht gestohlen ist? reicht der kaufvertrag? was kostet der ersatzbrief?
viele fragen auf einmal :(
gruß Tim
#8024
Hallo Tim,

um einen KFZ-Brief zu bekommen musst Du normal erst beim Kraftfahrtbundesamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Das kostet nach deren Homepage 10,20EUR zuzüglich 3,32 EUR für Nachnahmegebühr und Zahlscheinentgeld. Du kannst die Anfrage Schriftlich oder per Fax ans KBA schicken. Fax 04 61 - 3 16 16 50 bzw. 3 16 12 78.

Antrag: http://www.kraftfahrtbundesamt.de/Stabs ... arZFZR.pdf

Homepage:
Du kannst Dich aber auch auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes informieren.
http://www.kraftfahrtbundesamt.de/

Gruß Björn
#8377
Hallo Tim.
Um erstmal überhaupt festzustellen, ob das Fahrzeug gestohlen
ist, kannst Du auch mit der Fahrgestellnummer zu Deiner
örtlichen Polizeidienststelle gehen. Die schauen dann in ihrem
Computer nach ob dieses Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist,
und geben Dir wenn das nicht der Fall ist eine Bescheinigung darüber.
(Bei mir war das letztes Mal kostenlos!). Damit bist Du schon mal auf der
sicheren Seite. Dann würde ich mir vom Verkäufer im Kaufvertrag versichern lassen,
das er wirklich der Besitzer ist und keinen Brief besitzt. Mit der Bescheinigung der
Polizei kannst Du ohne Probleme einen neuen Brief beantragen.Die Bescheinigung
bekommst Du auch direkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wie von Björn
beschrieben, ist dann nur ein \"offizielleres\" Formular.

mfG Christian
#12006
Die sache ist nicht ganz unproblematisch!
Selbst wenn du einen neuen Brief nach allen Vormalitäten erhälst sich aber der Alte Brief wiederfindet gilt der alte Brief als Eigentumsnachweis und der Besitzer könnte die Herausgabe des KFZ verlangen. So geschehen in derVergangenheit bei einem Unrestaurierten Oldie der nach der restaurierung durch den neuen Besitzer an den alten zurückgegeben werden muste ( Ein Schelm wer böses dabei denkt)Nachzulesen in einer Oldtimer-Markt ausgabe.
Gruß aus dem Oberbergischen
#12036
Jeder kann mit dir einen Kaufvertrag abschliesen .
das berührt aber nicht die Eigentumrechte an der Sache. Der Vorbesitzer könnte die Sache schon in guten Glauben erworben haben, ohne den Hintergrund zu kennen.
Dieses würde an den eigentlichen Eigentumsverhälnissen nichts ändern.Die Gefahr sehe ich aber als sehr gering an, da sich bei dem Kfz nicht um ein Objekt handelt, das sich im 6 stelligen Eurobereich bewegt. Wichtig ist ein guter Vertrag, in dem der Verkäufer versichert, das sich das Kfz in seinem uneingeschränktem Eigentum befindet und das keine Rechte Dritter bestehen.
Dann sollte es eigentlich keine Probleme geben
#12038
Hallo zusammen!

Die Sache mit dem Wiederauftauchen des alten Briefes wage ich zu bezweifeln, lasse mich aber gern eines Besseren belehren!
Das KBA legt bei Neubeantragung eines Briefes die Daten offen, macht eine öffentliche Bekanntmachung. So kann jeder Einspruch erheben.
Wenn das Kfz nicht als gestohlen gemeldet ist und nach einer gewissen Frist sich der Eigentümer (nicht Besitzer!) nicht meldet, wird der alte Brief - so weit ich informiert bin - ungültig.
Dem entsprechend dauert diese Prozedur ein paar Wochen.

TIP: Mit der Fahrgestellnummer bei einer Stern-Niederlassung vorbeischauen und diese bitten, nachzuschauen, ob dieses Kfz bei denen als gestohlen gemeldet wurde.
Das haben wir standardmäßig bei unbekannten Kunden eh gemacht, vor allem bei Baumaschinen.


Gruß und guten Rutsch....

Andi
#12451
Hallo!

Neuen Brief bekommst bei deiner Zulassungsstelle, was das kostet weiß ich leider nicht genau. Ist aber im erträglichen Rahemn, kostet also keine paarhundert Euro oder so.
Ruf einfach mal bei deiner Zulassungsstelle an und frag was die noch alles haben wollen, evtl. Vollabnahme nach §21 beim TÜV könnt ich mir denken.
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