Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier wird in Plattdeutsch über den Unimog geschnackt.

Moderator: Nieswurz

#130102
Moin,

ich war es leid, jedesmal die feste Ackerschiene anzubauen :( und habe umgerüstet :roll: (s. Bild)

Aber, ist das nun (noch) erlaubt, oder nicht? :roll:

Was wisst Ihr darüber?
Dateianhänge:
KKK..jpg
KKK..jpg (94.35 KiB) 6018 mal betrachtet
#130110
Moin moin Mogler,
also Reiner....Eintragung kannst du vergessen :? ....das Problem ist, dass der Kugelkopf ja trotz der Spannketten sich ja trotzdem noch leicht seitlich bewegen kann. Dazu kommt noch, dass meines Wissens, die ganze Mimik, an der der Kugelkopf hängt weder hydraulisch noch pneumatisch bewegt werden darf und auch nicht an einer hydraulischen oder pneumatischen Kraftheberanlage verbunden sein. Ich denke zum rangieren sollte es reichen, zu mehr ist es ja auch verboten :wink:

Gundo, dacht ich zuerst auch, aber schau mal in die rechte Ecke der Ackerschiene :wink: , ich meine alle Unimog-Ackerschinen haben diesen Bolzen an der Ackerschiene und das dazu gehörige Loch im Unterlenker.
#130112
Moin Reiner,

So wie ich mir das Bild betrachte reicht das nicht aus.
Die Ackerschiene muss gegen horizontales und vertikales Verdrehen blockiert sein, eben wie die starre Ackerschiene.

Siehe hierzu z.B. Hier Seite 13 http://www.dlg-test.de/pbdocs/merkblatt ... tt_333.pdf

Dies ist Deinem Bild nicht zu entnehmen. Auch ist der letzte Satz in dem zitierten Abschnitt bezüglich der Bauartgenehmigung wichtig. Das Prüfzeichen alleine reicht wohl nicht aus.

An anderer Stelle habe ich sogar schon gelesen, das die (erstarrte) Ackerschiene so rechtlich zu einem bauart genehmigungspflichtigen FzTeil entsprechend dem Anhängebock für Anhängekupplungen mutiert und eine Abnahme nach §13 FzTv notwendig wird. Dies müßte dann ebenfalls für die bodenkonstante Acherschiene gelten.
#130170
Moin,

und Danke für die Antworten, besonders für den Link.

Darin steht nur:

Kugelkopf muß bauartgeprüft sein = ist der Fall!

die A. Schiene darf sich weder horizontal noch vertikal bewegen = ist auch der Fall!

und sie darf sich nicht drehen = tut sie auch nicht, wie hier ja schon richtig erkannt wurde :D ,

also, dann ist doch alles OK.
#130189
Hallo Reiner,

deine KK-AHK-Lösung ist sicherlich für den Einsatz auf Privatgelände brauchbar - auf öffentlichen Straßen und mit gekuppeltem Hänger würde ich sie nicht einsetzen, denn: Der nachträgliche Einbau einer Anhängevorrichtung (damit ist nicht nur der Kugelkopf gemeint, sondern auch dessen Befestigung) bringt die Betriebserlaubnis des Mog zum Erlöschen, ausser es handelt sich um eine Vorrichtung mit ABE. Eine solche ist mir jedoch für den 411er noch nicht begegnet.

Daraus resultiert, dass, wenn die Vorrichtung (AHK + Konsole) auf öffentlichen Strassen benutzt werden soll, sie einer technischen Prüfstelle zwecks Abnahme vorgestellt werden muss (Prüfung/Einzelabnahme nach § 13 Fahrzeugteileverordnung, wie bereits oben erwähnt). Wird die Vorrichtung dann positiv begutachtet, erhält sie eine "TP-Nr" der Prüfstelle. Danach erfolgt der Eintrag in die Fahrzeugpapiere, so, wie auch die Maulkupplung des 411ers in den Papieren steht.

Von diesem ganzen Prozedere mal abgesehen, sieht man im Schadensfall gegenüber der Haftpflichtversicherung eventuell alt aus, wenn nicht eingetragene sicherheitsrelevante Bauteile am Fahrzeug vorgefunden werden.

Grüsse in den Norden
Gerhard
#130221
@Reiner
Und sie dreht sich doch !
Wenn du an diese Vorrichtung einen Anhänger von z.B. 1,5 t Gewicht anhängst und dann eine Vollbremsung machst oder z.B. irgendwo gegenfährst (soll ja mal vorkommen...) wird die einseitige "Verdrehsicherung" der Ackerschiene von der Hebelkraft der Kupplungskugel locker weggedreht werden. Für solche Drehkräfte ist die nicht ausgelegt. Und dann geht der Anhänger von der Kugel ab.
Wenn eine Vorrichtung dieser Art auch im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden soll, dann müssten z.B. die beiden Oberlenker an den Rahmenenden (feste Anschlagpunkte !!!) und nicht am beweglichen Heckkraftheber befestigt werden.
Und die Ackerschiene müsste gegen einen verdrehsteifen U-Träger aus Baustahl ersetzt werden, der so wirkungsvoll befestigt ist, dass er unter einer Krafteinwirkung von etwa 6 t an der Kupplungskugel weder nachgibt noch sich verdrehen kann.

Wegen der Randfragen wie TÜV, ABE, Abnahme, Versicherung etc. mache ich mir persönlich übrigens keine Gedanken. Wegen der unüberschaubaren Anzahl der auf dem Markt erhältlichen oder in den vergangenen 50 Jahren erhältlich gewesenen Anbau- und Anhängevorrichtungen wird keiner auf die primäre Idee kommen, dass irgendwelche "Formfehler" vorliegen.
Und wenn die (eventuell auch selbstgebaute) Anhängevorrichtung bombenstabil ist, wird es keinen Unfall geben, der durch mangelhafte Bauweise der Anhängekupplung bedingt ist. Also kein Problem.
Die Probleme in der Praxis entstehen doch nur dadurch, dass unstabile Eigenbauten (die ihrer mangelnden Haltbarkeit wegen niemals eintragungsfähig wären) auseinanderfallen, und dadurch einen Unfall verursachen, oder bei einem kleinen Unfall auseinanderfallen und dadurch ein ungewöhnliches Schadensbild entstehen lassen. Erst dadurch werden doch Polizei (und Versicherung) auf den mangelhaften Eigenbau aufmerksam !
Unter diesen Aspekten halte ich deine Konstruktion für nicht ausreichend stabil und steif, um sie sorgenfrei im Straßenverkehr benutzen zu können.
Gundo
Nord-Süd-Treffen 2024

Hier im Tal der Wupper war auch noch kein NST. Ic[…]

Drehzahlmesser

Ich habe meinen neuen Drehzahlmesser hier gekauft.[…]

Unimog 411 Schaltprobleme

Werte Unimog-Kollegen! Kurz zu der Geschichte des[…]

Druckluftverlust

Hallo in die Runde, noch eine kleine Ergänzu[…]