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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#234
Hallo an alle, darf ich mit einere Zugmaschine ohne Druckluftbremsanlage die ungebremste Anhänger bis 1,4 t ziehen darf einen Anhänger mit druckluftbremse leer ziehen der so nur 1,2 t wiegt oder ist das zulässige gesamtgewicht des Anhängers entscheident?
uned wie verhält sich das bei einem Fendt bei dem ja meines wissens keine Begrenzung zum ziehen ungebremster Anhänger vorliegt, oder gelten auch hier die 750kg?
Danke für eione Antwort
#524
Hallo an alle, darf ich mit einere Zugmaschine ohne Druckluftbremsanlage die ungebremste Anhänger bis 1,4 t ziehen darf einen Anhänger mit druckluftbremse leer ziehen der so nur 1,2 t wiegt oder ist das zulässige gesamtgewicht des Anhängers entscheident?
uned wie verhält sich das bei einem Fendt bei dem ja meines wissens keine Begrenzung zum ziehen ungebremster Anhänger vorliegt, oder gelten auch hier die 750kg?
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#2355
Hallo an alle, darf ich mit einere Zugmaschine ohne Druckluftbremsanlage die ungebremste Anhänger bis 1,4 t ziehen darf einen Anhänger mit druckluftbremse leer ziehen der so nur 1,2 t wiegt oder ist das zulässige gesamtgewicht des Anhängers entscheident?
uned wie verhält sich das bei einem Fendt bei dem ja meines wissens keine Begrenzung zum ziehen ungebremster Anhänger vorliegt, oder gelten auch hier die 750kg?
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#19266
Moin,
es gilt die tatsächliche Anhängelast. Bei deiner Zugmaschine mit 1,4to Anhängelast darfst du den luftgebremsten Anhänger anhängen und noch 4 Sack Zement draufladen :D

Anhängelasten wurden erst ab 60er Jahre eingetragen, dein Fendt ist wohl aus den 50ern.
Wenn bei Anhängelast ein \"-\" steht, darfst du (fast) alles dranhängen, gebremst bis zum Gesamtzuggewicht von 40to, ungebremst gab es wohl mal eine Regel, die sagte, nicht mehr als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs, ist aber irgendwann in den 70ern durch die pauschale 750kg-Begrenzung bei Neuzulassungen aufgehoben worden.
Mein Ritscher (Bj.1953, 28PS, 2to GG) durfte lt. originalem Brief ungebremst 1,6to (sein Leergewicht) ziehen und bei gebremst war dieser \"-\".
Beim Baurat 1999 wurde ungebremst auf 750kg gesetzt und gebremst auf 16to (war eine Empfehlung der Fa. Ritscher als Stempel im Originalbrief).

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