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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#4919
Hallo,
ich will mich mal erkundigen wie (ob überhaupt) ich einen Wohnwagen zulassen muß wenn ich ihn für Mogtreffen hintendran hänge.Ich habe bereits im Archiv mit der Suchefunktion nachgeschaut aber nicht das gefunden was ich suche.
Am liebsten wäre mir ein 25KM-Schild drauf und gut.
Hat da jemand Erfahrung von Euch?
Problem:das Ding stand jahrelang (nicht zugelassen) auf so nem Campingplatz. Wenn ich den jetzt zulassen will ist das doch bestimmt ein großer Akt (TÜV usw.)?
Ich will ja nicht jedes Jahr mit dem Bumscontainer( :P ) nach italien in Urlaub fahren, sondern nur 3-4mal im Jahr auf ein Mog/Schleppertreffen. Den Rest des Jahres dient er als Gartenhütte.

Danke und Gruß Hartwig
#21564
Hallo Hartwig,

dass gibt wohl nichts mit 25er-Schild und fertig.

Der Wohnwagen ist definitiv nicht landwirtschaftlich und selbst dann braucht du eine ABE.(oder bist du Schausteller mit Gewerbenachweis?)
TÜV, Sportfreunde Grün-Weiss und der Versicherung ist es egal, ob du damit einen Meter oder tausende von Kilometern auf öffentlichen Strassen zurücklegst.

Es geht vielleicht noch mit Kurzzeitkennzeichen/roter Nummer. Dabei bist Du für den Zustand des Anhängers verantwortlich und Fahrten zur Anregung des Kaufinteresses sind erlaubt (musst halt ein (Zu Verkaufen)-Schild ins Fenster hängen). :cool:
Wenn du keinen KFZ-Betrieb hast, der dir das dann für das Wonchenende zur Verfügung stellt, ist das eine Kostenfrage, was günstiger wird.

Eine entsprechend zugelassene Anhängerkupplung am Mog ist natürlich Voraussetzung.

Gruß Stephan
#21572
Eine legale Möglichkeit für einen Wohnwagen hinter dem Schlepper oder dem Mog gibt es definitiv nicht.

Eine Betriebserlaubnis ist erst ab Baujahr 60 oder 61 nötig.

Erste Möglichkeit. Als Bauwagen, wenn du dich mit einem Bauunternehmer besprechen kannst und er dir die Verwendung der Nummer eines seiner Zugfahrzeuge erlaubt.

Mit einer grünen Nummer, als Schäfer oder Imkerhütte. Schäfer bewegen sich meist sehr ortsgebunden, aber Imker tingeln durch die ganze Republik. Schraub nen Heckbrett dran, stell da ein paar Bienenkästen drauf und spiel ne Kassette mit lauten brum und sum Geräuschen ab. Dann traun sich die Grünen auch nicht so dicht ran. ;)

Thorsten
#21594
Erste Möglichkeit. Als Bauwagen, wenn du dich mit einem Bauunternehmer besprechen kannst und er dir die Verwendung der Nummer eines seiner Zugfahrzeuge erlaubt.

Wieseo das er kann doch seine eigene NR drann hängen er muß nur den Wagen für den Bauunternehmer als Bauwagen fahren das mit der fremden volge Nr geht dochso denke ich überhaupt nich ne ne!!
#21595
Eigentlich kann ich das Thema zulassungsfreie Anhänger überhaupt nicht mehr hören. ;)

Zulassungsfreie Anhänger tragen das Kennzeichen einer auf den jeweiligen landwirtschaftlich (oder eben Bau) Betrieb zugelassenen Zugmaschine. Es muss nicht das Kennzeichen der ziehenden Maschine sein. Bekanntermaßen hat der Landwirt heute nicht nur eine Zugmaschine. Also muss sich am fiktiven Bauwagen ein Kennzeichen eines auf die Baufirma zugelassenen Zugfahrzeugs befinden sofern man die Sache zulassungfrei betreiben will. :casstet: :casstet:

Thorsten
#21599
Hallo Thorsten,
das ist so nicht ganz richtig:
§60 STVZO
(5) Beim Mitführen von zulassungsfreien Anhängern ... muß an der Rückseite des letzten Anhängers das gleiche Kennzeichen wie am Kraftfahrzeug angebracht werden; bei zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genügt ein Kennzeichen, das dem Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Kraftfahrzeuge zugeteilt worden ist.
will sagen, der Bauwagen muß das Kennzeichen des ziehenden Kfz tragen und bei landw. Anhängern ist nicht der Halter des Anhängers, sondern der des ziehenden Fahrzeuges in der Pflicht. Wenn ich mir für meinen Trecker einen Anhänger von einem Bauern leihe, dann muss ich mein Kennzeichen an den Anhänger machen.
#21601
Hallo Hartwig
Bevor sich alle die Finger wund schreiben sage uns erstmal wie den Mog zugelassen ist
Grün oder Schwarzes Kennzeichen LKW oder Zugmaschiene?
Grünes Kennzeichen am Mog und Schwarzes am Anhänger geht nicht.
LKW und Anhänger geht nicht an Sonn und Feiertagen.
Zugmaschiene mit Schwarzem Kennzeichen geht auch Sonntags.
Es gibt auch Ausnahmen ich habe eine !
Mein Ex Flugzeugschlepper ist zugelassen als Bergungs und Abschlepp-Zugmaschiene
mit grünem Kennzeichen.Mein Autotransportanhänger,den ich auch hinter den
VW-Bus hänge hat natürlich ein Schwarzes Kennzeichen.
Als ich mit dem Gespann auf der Autobahn rausgewunken wurde (hatte einen VW-Bus
aufgeladen ) gabs eine Anzeige , die später durch die Klärung meines Finasamtes
eingestellt wurde.Mir wurde aber weiterhin untersagt solche Transporte durchzuführen,
da es sich NICHT um eine Bergung gehandelt hat.
Gruß Horst
#21605
Ich hatte am Anfang meiner ersten Antwort geschrieben, dass es keine legale Möglichkeit gibt einen Wohnwagen zulassungsfrei zu betreiben.
Das heißt auf alle Fälle, dass er nicht sein eigenes Kennzeichen verwenden kann, weil er kein Baugeschäft betreibt. Das Betreiben eines Baugeschäftes kann es allerdings erforderlich machen, Zugmaschinen einzusetzen, die nicht auf den Betrieb zugelassen sind. Ebenfalls kann es erforderlich sein Anhänger oder angehängte Geräte zu verwenden, die dem Betrieb nicht gehören. Das Umsetzen oder Verbringen eines Bauwagens kann den Einsatz externer Zugmaschinen erfordern, die nicht unbedingt einer Baufirma gehören müssen, sonder z.B. geliehen sind oder einem Transportunternehmen gehören, das normalerweise nicht in der Bauwirtschaft tätig ist. Hierzu würde ich auch Zugmaschinen zählen, die im Rahmen der \"Nachbarschafthilfe\" eingesetzt werden.

Nochmal. Eine legale Möglichkeit gibt es nicht. Es gibt aber Lücken im Gesetz, die man vor Gott und der Polizei nutzen könnte. Ich würde sogar sagen, das im Bauwagenfall die Versicherung des Bauunternehmers ohne Einwand einspringt, wenn der Bauunternehmer erklärt, dass er Auftraggeber für den Bauwagentransport war. Erst recht dann, wenn der Bauunternehmer den \"Bauwagen\" in seiner Betriebshaftpflicht aufgeführt hat.

Bauwirtschaft ist nicht Landwirtschaft. Einen Landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen)Anhänger darf ich onehin nur mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine bewegen. Sprich eine Zugmaschine mit grüner Nummer. Daher die ebenfalls unsichere Schäfer oder Imkerlösung, wenn die Zugmaschine grün versichert ist.

Nochmal ganz deutlich: Legal ist das nach den Buchstaben des Gesetzes sicher nicht !!

Thorsten
#21610
Thorsten, es ist sicher möglich, einen Bauwagen mit einer geliehenen Zugmaschine umzusetzen, dann muß aber der Bauwagen das Folgekennzeichen der geliehenen Zugmaschine führen - das Kennzeichen eines auf den Halter des ziehenden Zugfahrzeuges zugelassenen Kfz.
Es geht hier um die Halterfeststellung, also wem gehört die Zugmaschine, mit der der Anhänger bewegt wird, es geht nicht darum, wem der Anhänger gehört, ist einfach eine Haftungsfrage, wenn der Zug z.B. im Vorbeifahren meinen Aussenspiegel rasiert, nützt es mir wenig, den Halter des Anhängers zu erfahren, der mir dann nachweist, dass sich zum fraglichen Zeitpunkt keine seiner Zugmaschinen in der Nähe meines Autos aufgehalten hat.
Wenn ich als Bauer Anhänger eines Nachbarbauern an meinen Trecker anhänge, muß ich meine Folgekennzeichen verwenden.

Soweit zur Kennzeichnungspflicht, wohlwissend, dass die Praxis häufig nicht gesetzeskonform ist.

Was das Ziehen eines (zulassungsfreien) Wohnwagens angeht, stimme ich dir vollständig zu, das geht definitiv nicht, obwohl wir bei jeden Oldtimertreffen eines Besseren belehrt werden. Streng genommen ist das Steuerhinterziehung (auch die Fahrt mit dem grün zugelassenen Trecker dorthin) - es hat schon Veranstaltungen gegeben, wo sich Finanzbeamte die Kennzeichen aufgeschrieben haben und das FA anschließend Gebührenbescheide verschickt hat - und richtig Stress gibt es, wenn ein solcher Zug in einen Unfall verwickelt wird.

Moral von der Geschicht: Wohnwagen ordnungsgemäß zulassen, so ein 1-Tonner kostet an Steuern und Versicherung max 100 ¤ p.a. und ich kann ihn auch mal hinter einen PKW hängen.
#21611
Trotzdem hol ich demnächst vom Schlosser-Fritz die Schäferhütte ab und restaurier das Ding. Ähm, wie war der Spruch ?
Diesem System keinen TÜV und keinen Groschen. :D :D :D

Und nix für ungut.
Thorsten
#21623
Hallo,
nein, der spruch geht anders:

Ich nix wisse was du wolle, ich nixe chefe, chefe sage: du fahre bauwagen hole auf bauplatz, andere baustelle, ich immer mache was chefe sage, wenn du mache stress mit mir chefe mache auch stress mit mir weil bauwage nix andere baustelle heute abend, chefe nix könne schlafe bei baustelle und chefe mich schmeisse aus arbeit weil ich nixe bringe bauwage bei andere baustelle, und ich habe fünfe kinder und frau, und alle mache stress bei mir wenn ich nix arbeite und bringe geld, ouhouhouhou !

:D :D :D

vielleicht hilft\'s ja ...

mfg,
Andreas
#21662
Wo seht ihr alle das Problem?

Zieht nach Bayern um, und bei einer \"Verfolgung\" der Gesetzteshüter müßt ihr nur \"Kampflinie\" fahren. so geschehen letzte in Woche in Schönach (ca. 35 km von Regensburg) Ein 14-jähriger klaute einen Mobilbagger (keinen richtig großen), wurde dabei ertappt und von der Polizi verfolgt. Selbst ein mutiger Schuß in der Reifen konnte den Flüchtigen nicht stoppen.. Eine Überholung des Fahrzeuges war dank \"Kampflinie\" auch nicht möglich. Mittlerweile sah sich der Verfolgte in die Sackgasse getrieben, da bereits 9 Polizeiautos vor Ort waren, fuhr er den Bagger in ein Spargelfeld, sprang unbeheligt ab und flüchtete. Den Bagger lies er mit Standgas weiterlaufen, um die Polizei zu verwirren (was auch gelang, da sie den führerlosen Bagger verfolgten) Erst nach Festfahren im Feld schlugen die Beamten zu...
Übrigens wurde der Täter am nächstn Tag verhaftet... - Vielleicht sollte er eine Baulehre beginnen!
Die Geschichte ist wahr, nur sollte sie nicht kopiert werden!

Gruß Thomas / Regensburg

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