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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#26193
Ich wiil mich ja nicht einmischen.

Habe aber neulich einen Fasttrak mit
Rundballenpresse auf der Autobahn gesehen.
Marschgeschwindigkeit 84 km/h.
Schlepper schwarz, Presse rot beschildert.
Bin extra n Moment dahinter geblieben um mir
die Sache zu betrachten.
Das Gespann lag besser auf der Straße, als ein Cadädilack mit Wohnwagen,
den sie am Berg locker gegriffen haben.

Hab echt gestaunt.
Thorsten
#26196
Moin Bernd,
deine Aussage
Hinter schwarzem kennzeichen Zulassungsfreie Anhänger ist ebenfalls kein Problem. Hier brauch man auch keinen Advocat.
kann ich nicht so teilen.

Ein Anhänger (in der Definition der STVZO) ist ein Fahrzeug zur Personen- oder Güterbeförderung und damit zulassungsfrei hinter einem Kfz mit schwarzem Kennzeichen grundsätzlich nicht erlaubt (Steuerhinterziehung). Sicher gibt es auch hier Ausnahmen, z.B. die schwarz zugelassene Zugmaschine des Landwirts, soweit der Einsatz des Anhängers im Zusammenhang mit dessen landwirtschaftlicher Tätigkeit steht.

Eine angehängte fahrbare Arbeitsmaschine (das ist im Sinne des Gesetzes kein Anhänger) ist grundsätzlich zulassungsfrei, solange deren Höchstgeschwindigkeit 25km/h nicht übersteigt.

Im Umkehrschluss gilt die Regel:
Alles, was schneller als 25km/h fahren darf, ist zulassungspflichtig.
Bis 25km/h sind Anhänger zulassungsfrei, solange sie in lof-Verwendung sind und fahrbare Arbeitsmaschinen unabhängig vom Einsatzzweck (Mähdrescher, Strohpresse, Baustellenkompressor...).
#26204
Um dem ganzen noch ein i-tüpfelchen aufzusetzen : es gibt ja dann auch noch Anhänger, die sind zwar zulassungsfrei und haben eine Vmax = 80 km/h sind aber dann Kennzeichenpflichtig.. :-) (Das sind im allgemeinen die Pferdeanhänger bzw. Anhänger für Sportgeräte)
#26251
Hallo ich möchte zu diesem Thread die Verwirrung noch etwas vergrößern !
Also mein Mog,ihr kennt ihn alle,ist zugelassen mit grünem Kz. als Bergungs und
Abschleppfahzeug somit darf ich auch meinen Autotransportanh. zugelassen mit Schw.
Kz. ziehen.Soweit kein Problem,aber ich habe die grüne Nummer für den Mog auch
bekommen weil ich mit Landwirdschaftlichen Fahrzeugen wzb. Anhängern handel
und sie auch bewegen mus,holen ,Tüv ,ausliefern usw.zum teil mit Roten Kennzeichen
aber auch schon mal mit Grünen oder auch Schwarze ehemaliege BW Anhänger zb.
@Ulli was brauch ich nun für nen FS. zb. nen 25 stkm 2 Achs Anhänger mit Grüner-NR.
oder für nen 7,5 t Tandem mit 99cm Achsabstand mit Schwarzer-NR.
@Bernd wie ist es mit der Versicherung ?
Also ich blick da absulut nicht durch bislang ging alles gut mit den Grünen Freunden
aber währe gut wenn man eine passende Antwort parat hat.
Gruß Horst
#26252
Hi Horst !

Also all die Bergungs&Abschleppfahrzeuge die ich bisher so gesehen habe, hatten grüne Nummer (zumindest die großen) aber einfach aus dem Grund, das es sich um selbstfahrende Arbeitsmaschinen handelt, dazu zählen z.b. auch Kehrmaschinen und LKW mit einem fest aufgebauten Kompressor samt Farbkessel zur Straßenmarkierung. Da hat das grüne Kennzeichen aber wirklich nichts mit Landwirtschaft zu tun - es kennzeichnet lediglich die Steuerfreiheit...
#26271
hallo Ulli,

an Dich als Zulassungs- und Führerscheinexperte:

Ich habe neben dem Mog (schw. Kennzeichen) auch noch einen steuerbefreiten lof-Schlepper. Wenn ich nun mit dem Mog und einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger bis 25 km/h (grünes Schlepperkennzeichen am Anhänger) fahre, komme ich dann noch mit der alten FS-Klasse 3 aus ? Ist ja dann eigentlich ein landwirtschaftlicher Zug oder ?

Vielen Dank an all die anderen, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Eigentlich ging es nur um eine HD-Presse, die ich kaufen wollte. Aber aus den vielen Antworten habe ich sehr viel Neues erfahren. Die Foren sind eine wirklich tolle Sache, besondern für Anfänger, wie ich einer bin. Ich hoffe, mich in den nächsten Jahren mit dem bis dahin hoffentlich erworbenen Wissen revangieren zu können !!

Ich schlage vor, nachdem Ulli geantwortet hat, dieses Thema abzuschließen. Wird nämlich langsam unübersichtlich mit den 2 Seiten.

MfG Gerd
#26286
Hallo Gerd,
da der Mog bauartbedingt schneller als 32km/h läuft, wirst du bei zweiachsigem Anhänger um den FS CE nicht herumkommen. Der alte 4er reichte dafür nicht(max 25km/h) und in L (als \"Untermenge\" von FS 3) ist die Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine auf 32km/h begrenzt, bei T auf 60km/h.
Mit FS 3 geht hinter dem Unimog also nur ein Ein(Tandem)-Achser, auch wenn das Ganze als lof-Zug läuft.
#26291
Aber Ulli in einem zug mit einem Mog und dahinter einem 25km Anhänger gilt doch automatisch eine Maximale Geschwindigkeit des schwächsten Fahrzeuges!

Sprich 25km und wenn der mog 150 laufen würde ein Bekannter Bauer hat z.B. einen JCB Fasttrac und hat sich dem entsprechend informiert da die Leuts die ihm helfen alle keinen 2er lappen haben solange ein Anhänger mit einer zulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km drann hängt reicht klasse 5 laut der Grünenfraktion und dem stva denn wer da Schneller fährt ist ja eh schon außerhalb jedes Gesetzes mit einem 80km anhänger wiederum ist klasse 2 fällig!

Will hier nun wirklich nicht klugscheißen da ich Persönlich da keine ahnung von habe gebe nur das weiter wie es mir gesagt wurde!

Gruß aus dem Bergischen Maurice


[Editiert am 2/2/2004 von Maurice(SG)]
#26294
Hallo Maurice,
Klasse 5 reicht in keinem Fall, das ist der für die Mofas :D
Klasse L = Zugm. max. 32km/h + Anhänger max 25km/h (geht auch mit 3)
Klasse T = Zugm. + Anhänger max 60km/h
Klasse 4 = Zugm. max. 25 + Anhänger max. 25km/h
Wenn der Fasttrac 80km/h läuft und unter 7,5to zGM hat, kann er mit 3 gefahren werden + 2 25km/h Anhänger(lof).
Dürfen die Anhänger schneller als 25km/h laufen, ist in jedem Fall Kl. 2 bzw. CE erforderlich.
Ausschlaggebend für den Führerschein ist nicht die Geschwindigkeit des langsamsten Gliedes im Zug, sondern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine.
#26296
Hm, ich jetzt wieder.
Um zur Verwirrung beizutragen.
Mit dem umgeschriebenen alten Dreier darf man jetzt aber 12to zul. Gesamtgewicht.
18to (Zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine+50%) mit einem Einachser(Tandem) Völlig unabhängig vom Kennzeichen.
Das bedeutet aber wiederum auch, dass ich mit dem T (der ist ja enthalten) vor einer lof Maschine (die auch schwarz zugelassen sein kann) mit nicht mehr als 60km/h zwei entsprechend versicherte Anhänger mit Druckluftbremse bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht vo 40to bewegen darf.

Sam Hawkins
Wenn ich mich nicht irre.

Für uns alte Dreier hat die EU echt was getan.
#26302
Hi ulli sorry wenn ich mich vertue aber in meinem schönen rosa lappen steht unter klasse 4:

Krafträder mit einem HUBRAUM von nicht mehr als cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h (Kleinkrafträder und Fahräder mit Hilfsmotor)

Klasse 5

Krankenfahrstühle [mog hihi] (§18 Abs. 2 Nr.5 StVZO) und Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h

also wenn dann klasse 5 und nicht 4 es sei denn das amt hat sich in meinem lappen vertan!


@ Thorsten
T ist leider meines wissens nicht einfach so in 3 enthalten zumindest laut einem link in einem anderen trad!
#26306
Hallo Maurice.
T ist beim Umschreiben enthalten.
Du musst allerdigs explizit darauf hinweisen, dass du ihn auch haben willst.
Auch einige andere Dinge, die der alte Dreier bietet musst du wirklich verlangen. Von alleine tragen die das bei uns eher nicht ein. Habe mir damals nen Zettel von einem Kundigen mitgenommen, um auch wirklich alle möglichen Buchstabenkombinationen zu erhaschen. Selbst bin ich Ahnungslos und weiß immer noch nicht, was ich jetzt darf.
Das solln mir dann im Falle eines Falles die Grünen erklären. Hähähä.

Thorsten

Hiermit auch einen mitleidigen Gruß an alle Dreierbesitzer, die nicht mal nen Klaufix anhängen dürfen.
#26320
Uups,
da hat es bei den alten FS-Klassen wohl mal eine Änderung gegeben, die mir entgangen ist :(

Ich habe anno 1966 FS 5 gemacht, um Moped (50ccm, 40km/h) fahren zu dürfen und 1967 FS 4, damit ich den Trecker des Bauern fahren durfte. Mit der Klasse 4 durfte ich auch Kleinkrafträder mit 50ccm fahren.
#26335
Hi Ulli,
Die Neu-Zeit überrollt uns Dinosaurierund das geballte Halbwissen aus der Gründerzeit der BRD. Ja damals, für FSK 1+3 zusammen 280DM, 4 und 5 sowieso inclusive. Aber das mit FSK 5 war bis Ausstellungdatum 31.12.88 auch für selbstfahrende Arbeitsmaschien bis 25Km/h. Damals wurde der Mofa-Führerschein \"erfunden\".
Und heutzutage, da gibts den UGN
#26336
Moin Helmut,
mich hat 1968 Fs 1+3 genau 235 DM inkl. Prüfungsgebühr gekostet - war immerhin ein Monatslohn als Lehrling im 3. Lehrjahr. 6 Fahrstunden auf Opel Commodore A Coupé in Treysa, dort gab es die einzige Ampel geregelte Kreuzung im gesamten Landkreis Ziegenhain:D
Mopped-Führerschein auf BMW R26 mit Einzelsitzen, aber ohne funktionierende Vorderrad-Bremse, ich hätte auch eine Heinkel Bella mit funktionierenden Bremsen nehmen können - aber wer setzte sich damals freiwillig auf einen Roller, mit dem sonst nur die Rentner rumfuhren.

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