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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#29635
§52 STVZO
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
wenn die vorgenannten Bedingungen nicht greifen, kannst du es vergessen.
#29658
Hallo Ulli,

danke für den Auszug, endlich habe ich einen Weg für meine RKL gefunden:

Ich lasse den Beamten mal in meinen Koffer gucken und dann greift der Passus mit der Müllbeseitigung, daß scheint ja auch nicht in den Schein eingetragen werden zu müssen.

Allen eine schönes Ostern und den Niederbayern ein schönes Treffen!

Michael
#29661
Vielen Dank für die umfassende aber leider sehr unbefriedigende Antwort (nicht weil die Antwort unbefriedigend war, sondern weil ich die RKL dann wohl besser vergesse).

Hat vielleicht jemand Erfahrung mit \"schwarz\" angebauten RKL´s und der lieben Polizei ? Waren die Herren und Damen gnädig oder kennen die keine Gnade. Schliesslich ist ja so ein 95PS Mog ja ein Verkehrshindernis (solange es nicht ins Gelände geht)

Freue mich auf Antworten.

Bernhard
#29664
also ich habe eine abnehmbare RKL mit passendem \'Verhüterli\'. Bis jetzt hat sich noch keiner Beschwert. Beim Tüv sagsgste halt das ist eine Stange für die Satelitenschüssel. Solange Du nicht immer mit eingeschalteter RKL fährst...

Ob Dich dann jemand abmahnt, wenn Du das Ding beim Abschleppen oder abgeschleppt werden einschaltest, wage ich zu bezweifeln.

Ulli, wie hoch sind denn die Strafen?

Michael
#29667
Hallo Bernhard
Habe vor ein par Tagen einen 406 Doka (ex Flugzeugschl.) durch den Baurat gebracht,
Der hat son Teil serienmäsig drauf,und obwoh er als normale Zugmaschiene zugelassen
wird hat es der Tüv eingetragen laut einem Paragrafen zuverwenden...
An meiner Doka habe ich sie später angebaut und es scheint keinen zu stören habe sie erst Vorgestern beim schleppen eines 404 wieder benutzt.
Bei uns im Ort fährt jeder 2. Landwirt mit ner Leuchte,weil sie im Winter Schnee schieben
oder aber überbreite Anbaugeräte an ihren Treckern haben.
Gruß Horst
Keilriemen 411 OM 636

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