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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6257
Da ich jetzt endlich etwas land Gepachtet habe und dabei auch noch ein stück auf dem ich einen Stall errichtendarf binn ich nun am grübel wie was wo!?

Also ich denke an einen Offenstall für vier Großpferde mit Heulager für ca 200 Ballen dann sollte nach möglichkeit noch ein Aufenthalsraum und ein Werkzeugraum da sein!

Der aufenthaltsraum darf auch eine seperate Hütte sein! Das ganze soll aus Holz sein und es dürfen keine Fundamente gegossen werden!

Da die Zeiten vorbei sind wo ich dann einfach so los gebaut habe und das jetzt auch mal ein paar Jahre ohne umbau ruhe haben will binn ich echt gespannt auf eure ideen und vorschlage oder evtl auch Pläne oder Zeichnungen!!??
#30964
Moin,

ich habe die letzten Monate meine Wochenenden damit verbracht, aus einem festen Kuhstall einen Pferdestall zu bauen. Leider kann ich Dir bei Deiner Aufgabe nicht helfen, möchte Dich aber zu der Entscheidung für den Offenstall beglückwünschen, ich denke das ist das Beste was Du Deinen Pferden antun kanns.

Vergiss nicht den Stall auf einer Anhöhe zu bauen oder eine ordenliche Drainage einzuziehen, da sich irgendwie das Wasser aufgrund häufiger Benutzung immer rund um den Stall zu sammeln scheint.

Viel Erfolg!

Michael
#30971
Wenn du keine Fundamente bauen darfst, nimm zwei Seecontainer und baue dazwischen ein Dach. Die Container als Werkstatt, Aufenthaltsraum und gleichzeitig Dachauflager, evtl einen 3. quer dahinter. Die Dachkonstruktion als Nagelbinder oder Trapezbleche, die können je nach Profilhöhe bis ca 5 m ohne Stützkonstruktion verlegt werden.
#30972
@Helmut
Mit den Containern ist so schon Prima nur ist das Stall gelände direkt neben einer Siedlung und die letzten Pächter wurden rausgeschmissen und mußten alles Abreißen weil zu viele Beschwerden kamen von Nachbarn unten grenzt direkt Landschaftsschutzgebiet an das Stück also muß da schon alles Passen!

@Nieswurz
Wir haben die Pferde jetzt seit mehreren Jahren im Offenstall und ich muß sagen das sich die Tierarzt Besuche sither auf Impfen beschränkt haben halte auch nix von KNASTHALTUNG
#30975
Hallo Maurice,

wenn du weder Fundamente noch Bodenplatte gießen darfst, hast du immer mit der Feuchtigkeit im Boden.
Dies wird noch dadurch verstärkt, dass die Pferde natürlicherweise noch selbst Feuchtigkeit an den Boden abgeben.
Als Stützen könntest Du alte Telegrafenmasten eingraben. Die sind schön dick und auch geträckt bzw. imprägniert.

Oder Du schaust mal bei google unter \"Einschlagbodenhülsen\" oder \"Einschraubbodenhülsen\" oder \"Boden-Schraubanker\" oder \"(schraubanker)\"

Viel Spass beim Bauen

Martin
#30980
Hallo Maurice
Ich habe mir bei E-bay eine CD gesteigert auf der alle möglichen Hallen, Carports, Ställe, Pavillons usw. alles aus Holz drauf sind. Man nennt das Systembauweise, die Teile sind immer gleich groß und man verschraubt sie. Auch Dachstühle die dazupassen sind auf der CD. Fenster Türen usw. Man kann sich ganz einfach eine Holzliste anfertigen ab ins Sägewerk Holz holen und loslegen!!! Wenn Interesse besteht kann ich dir eine \"Sicherungskopie\" zukommen lassen brauche aber deine Adresse.
#31194
Ist das alles ein mist! Das mit ner Genemigung scheint echt schwer zu sein!

Wenn man kein Landwirt ist Habe mit jemandem von der kammer gesprochen ohne eigenland oder midestens 18 Jahres Pachtverträge keine Landwirtschaft und alles andere wie Lohnunternehmen zuchthängst oder Gefärdete Nutztierrassen zählt nicht!

Bauamt ist der zuständige erst nächsten Do wieder da aber die Dame mit der ich gesprochen habe sagte schon so gut wie keinen zweck! Könnte kotzen!
#31246
Hallo Maurice !

Hab ich das richtig verstanden, Du willst ne Genehmigung für nen Offenstall außerhalb von bebautem Gebiet in der Nähe eines Landschaftsschutzgebiets ?

Also feste Bauten (mit Fundament, gemauert, etc.) wirst Du da auch als Landwirt kaum genehmigt bekommen. Es gibt aber in der Baugesetzgebung etliche Ausnahmen, was bewegliche (was immer das auch ist :-) ) Bauten und Bauten mit geringer Fläche angeht. Du solltest da mal die entsprechenden Gesetze für NRW durchstöbern. Das mit dem Landwirt sein oder nicht ist immer so eine zweischneidige Sache, vielfach auch der Laune des Beamten ausgesetzt. Eine gute Voraussetzung ist aber wenn Du Mitglied bei der Landw. Berufsgenossenschaft bist, denn nach Bewertungsgesetz ist ein solches Mitglied ein Landwirtschaftlicher Betrieb. Wenn die Fläche, die du \"bewirtschaftest\" auch noch nachweislich zur Ernährung deiner Pferde ausreicht und Du das Futter (Heu,Silage) weitestgehend selber produzieren kannst gilt Pferdehaltung auch als Landwirtschaft. Im Bewertunggesetz steht auch irgendwo drinne, das selbst Liebhaberei kein Grund ist, die Landwirtschaft abzuerkennen. Nun kannst Du ja als ein solcher Landwirt auch die Ausnahmen des Baugesetzbuches für dich in Anspruch nehmen und sog. Unterstände für deine Tiere auch außerhalb eines Baugebiets errichten....

Was meinst Du denn mit \"min. 18 Jahres Pachtverträge\" ?
#31248
Also gepachtet haben wir ca. 17 Morgen Weiden im Landschaftsschutz da ist mit Bauen eh nix!
Und ca 2 Morgen Wiesen die aber schon Bauland sind Ich könnte auch heut am tag nen Bagger an rollen lassen und anfangen auf unserem und dem Reststück 52 Einfamilienhäuser bauen aber eben keinen Stall!

Dieses schöne gesetz wie in Bayern 75 m3 Umbauter Raum genemigungsfrei giebt es hier laut Bauamt nicht! Selbst für nen 6*6m Carport muß ich ne Genemigung haben oder für die lagfristige Aufstellung von Containern! (Werds wohl mit ner genemigung fürn carport versuchen!)

Unterstützung von der LW Kommer giebts nicht und Landwirtschaft sagten die mir nur bei eigenland oder Pachtland was mindestens auf 18 Jahre Gepachtet ist!
#31249
Hi Maurice !

Der LW-Kammer würd ich mal in den \"Arsch\" treten....warum soll man Eigenland haben ? Und wieso nen Pachtvertrag über 18 Jahre ?? Was iss denn das für ein Blödsinn ? Ich kann doch heut nen Hof mit 70 ha Land pachten, 50 Kühe halten und bin Landwirt und hab selber keinen einzigen qm Land...also das iss wohl ausgemachter Blödsinn. Und warum soll ich für 18 Jahre pachten ?? normal sind wohl eher 5 Jahre in gängigen Pachterverträgen....Hab mehr den Eindruck die wollen dich mit unbegründeten Aussagen abwimmeln...
#31250
Also in § 65 BauO NW steht unter 1 folgender Text :

1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung

Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,

Da sagts Du das gibt es nicht....

PS : Der Link zum Text : http://www.bdia-nrw.de/bdia-recht/bauon ... T52-65.htm



[Editiert am 23/5/2004 von OliverStollenwerk]
#31252
Sorry ich hab da doch keinen plan von!

Habe nur das wiedergegeben was die funz vom Bauamt gesagt hat!
Außerdem war das was sie sagte halt für Privat dein Gesetz trägt ja wie du chreibst nur für Landw Zwecke! So wie ich das verstehe und nicht für ställe oder les ich falsch??
#31253
Upsa, da hab ich auch nicht richtig gelesen...musste ein paar Abschnitte tiefer schauen...Gebäude die dem vorübergehenden Schutz von Tieren und Pflanzen dienen...deine Pferde sind ja nicht dauernd im Stall :-)

Für Dein Pachtland musst Du doch eh BG-Beiträge zahlen, oder seh ich das falsch ?
#31254
Jain also die 17 morgen da haben wir keinen richtigen Pachtvertrag sondern nur einen Nutzungs Vertrag für die 5 Jahre!
Denke daher wird keine Kammer ankommen da es noch über den Bauern Läuft!

Die 2 Morgen wo ich bauen möchte sind keine lw Fläche mehr daher denke ich auch das da nix kommt keine ahnung!

Werde diese woche versuchen dem Besitzer das Waldes den ich auf handschlag noch dabei habe nen Pachtvertrag aus der tasche zu laiern dann versuch ich das über die Forstwirtschafts schiene!
#31257
Mit was für einer Begründung verweigert denn das Bauamt einen Stallbau auf Bauland ? Wegen Geruchsbelästigung ?

In die landw. BG aufgenommen zu werden, iss hier zumindest einfacher als man denkt..man brauch bloß mehr als 1200 m² Grundstück zu haben, schon ist man Zwangsmitglied...vielleicht haben die bei dir da andere Vorschriften, die sind aber meist auch per Internet einsehbar, ansonsten einfach mal anrufen. Der Bauer von dem Du das Land hast, wird sich bestimmt nicht weigern, wenn Du einen Teil seiner BG-Beiträge zahlen willst.. :-)
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