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#6287
Unfall Berufsgenossenschaft: Nur mit Führerschein oder Erlaubnis / Junge nicht mehr im Koma

Immer wieder werden Jugendliche beobachtet, die sich an das Verbot nicht halten. Selbst die Polizei ist über die vor ein paar Jahren geänderten Vorschriften noch nicht genau informiert.
Manslagt/Suurhusen - Der 12-jährige Junge, der am vergangenen Sonnabend bei einem Trecker-Unfall fast ertrunken wäre, ist wieder aus dem Koma erwacht. Aber trotzdem zieht der Unfall noch Kreise: Die Berufsgenossenschaft wies gestern darauf hin, dass 12-Jährige auf landwirtschaftlichen Flächen nicht Trecker fahren dürfen. Die Polizei hatte das auf Anfrage der OZ noch anders dargestellt.

„Vor ein paar Jahren war es noch erlaubt, dass Jugendliche einen Trecker auf Weiden und Äckern steuern dürfen“, meint Gebhard Kromminga (Suurhusen) von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Sitz in Hannover. Aber die Bestimmungen seien geändert worden.

Demnach darf ein Trecker auf landwirtschaftlichen Flächen von Landwirten und ihren Beschäftigten nur mit Führerschein „oder einer gleichwertigen Ausbildung“ gefahren werden. Diese „gleichwertige Ausbildung“ macht man beispielsweise an der Deula-Schule in Westerstede, wo viele Landwirte, aber auch andere, ausgebildet werden. Auf einem reinen Privatgrundstück sei das anders.

Aber die Weide, auf der der dramatische Unfall am Sonnabend passiert ist, sei kein solches Privatgrundstück gewesen, sondern eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Damit war es dem 12-Jährigen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft nicht erlaubt, ob unter Aufsicht oder nicht, den Trecker zu starten und zu fahren.

Sowohl Polizei als auch die Berufsgenossenschaft wissen natürlich, dass die alltägliche Praxis auf den Bauernhöfen anders aussieht. Viele Landwirte halten sich nicht an die Bestimmungen, ob sie sie nun kennen oder nicht. „Aber wir können schließlich nicht überall sein“, meint Kromminga. Wenn es zu Verstößen kommt, darf übrigens nur die Berufsgenossenschaft einschreiten, nicht die Polizei.

Dass der Unfall in Manslagt offenbar glimpflich abgelaufen ist, hat der Junge vor allem dem Landwirt zu verdanken, mit dessen Trecker er in die Viehtränke gefahren ist. Weil der Landwirt und seine Lebensgefährtin so schnell reagiert und den bewusstlosen Jungen wiederbelebt hatten, wird der 12-Jährige offenbar keine bleibenden Schäden davontragen. Dabei muss er mehrere Minuten unter Wasser gelegen haben. Denn zwischen der Viehtränke und dem Bauernhof, von dem der Freund des 12-Jährigen Hilfe holte, liegen 350 Meter.

Wie es gestern hieß, ist der Junge wieder ansprechbar. Ein Lungenflügel ist wieder frei.

© 2002 ostfriesen-zeitung.de
Von Heiner Schröder
#31411
Hm, der Punkt ist doch der, dass es eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft und eben kein Gesetz ist, weshalb die Gesetzeshüter ja auch nicht einschreiten (können). Darum erübrigt sich auch die Frage nach der Strafmündigkeit.
Nun ist es ja so, dass sich eh keiner dran hält und wenn dann was passiert ist der Jammer groß.
Meine Töchter fahren ja auch auf der Wiese zum Weidepfosten verteilen und so weiter.

Wo es mir immer kalt den Rücken runter läuft ist, wenn ich auf Schleppertreffen 10 jährige alleine nen D80 oder nen Schlüter durch die Besucher fahren sehe.
Da so ein Treffen findet i.d.R. ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum sondern auf Privatgelände statt, Demnach wäre es völlig legal, wenn Kinder dort fahren. Nur, wer springt den ein, wenn mal was passiert ?
Der Veranstalter? Die Erziehungsberechtigten, Die Versicherung des Fahrzeugs (wenn überhaupt versichert) ?

Thorsten
#31451
Da hast du vollkommen recht !!
Bei einer Veranstalltung sollte es eigendlich ausser Frage stehen das 10 Jährige nicht Fahren dürfen !!
Aber in der Praxis sieht es ebend leider immer anders aus.
Bei uns wird asdrücklich darauf geachtet, das wärend einer Veranstallzung kein FZ gefahren wird ! aleine wegen der Unfallgefahr.
Ich finde es gut das so etwas mal angesprochen wird.
Sigi
#31474
Hi,
auf nicht öffentlichen Gelände darf jeder Fahren was und wie er will, sofern es sein eigenes Gelände ist oder der Eigentümer dem Fahrer das Gelände abgesperrt überlässt. Landwirtschaftliche Flächen sind normalerweise keien öffentlichen Verkehrsflächen, isnofern darf ein Landwirt, wenn er es denn zulässt, einen Achtjährigen auf seiner Weide den Trekker fahren lassen.
Da ich selbst aus der Landwirtschaft komme, bzw. Landwirt gelernt habe (1979) und die Gefahren kenne und weiss wie es da auf den Höfen innerhalb geschlossener Ortschaftren zugeht, habe ich heute eigentlich kein Verständnis dafür, dass Mann/Frau, Kinder mit Trekker fahren lässt. Der unbekümmertheit eines Kindes kann man die Gefahr die von einer solchen Maschine ausgeht überhaupt nicht begreiflich machen, zumal wenn man sie einmal fahren lässt, sie glauben dass macht ja nur Spaß.
Jeder der schon mal mit einem 40 PS Trekker einen zweiachser mit 400 Ballen Heu gefahren hat, weiß dass der Spass beim bergabfahren auf der frisch gemähten Wiese schnell aufhören kann......
Auch wenn der Hänger noch leer ist und es geht bergab, stellt der unbekümmterte jugendliche oder Kind sehr schnell fest, dass diese 25 km/h doch quälend langsam sind, vor allem bergab, also schnell mal auf die Kupplung getreten.........
Ich habe so in meiner Unerfahrenheit schon welche von meinem Hänger hüpfen sehen, und Gott sei dank ist niemanden was passiert.
Respekt vor der Masse kann man nicht vermitteln, man muss sie sehen und erfühlen lernen.
Beste Grüße und ein schadenfreies Pfingstwochenende an alle.
gruß
Bernd Schömann
#31480
hi,
ich finde das fölliger schwachsinn, denn ich bin selber 15j. und kann nur sagen die 8-10jährigen Bauernsöhne fahren aber um einiges besser als ihr. Denn wir mache´n auch son bischen ldw. und mein großonkel war bauer, dort habe ich mit 8j. das treckerfahren auf dem flachen land gelernt. Heute fahre ich bei uns seit einem jahr an einer recht steilen wiese ohne probleme. also zeigt am besten euren kindern wie die kupplung funzt, dann klappt dat schon. :D

florian
bei linksschreibfehlern laut rufen und aus dem fenster springen
#31488
Es geht aber nicht nur um das \"können\" sondern auch um das Verständnis für Risiken und ein Gefühl für das was geht und was nicht.

Mit 15 kann man das sicher schon (teilweise) vorraussetzen aber mit 10?

Und Veranstaltungen sind auch durch den Lärm/Stress/Menge von Leuten was anderes als eine flache oder auch schräge Wiese.

BTW: \"völlig\" nicht \"föllig\" (Bin selbst kein Rechtschreibungsfascho aber der tut in den Augen weh)

Gruß
Greenhorn
#31490
@ Florian
Mit 15 war ich in der Lehre, da durfte ich dann auf dem Hof unserer Werkstatt LKW fahren. Allerdings habe ich mir nie eingebildet, ich könnte besser Fahren als die LKW-Fahrer, aber Einbildung ist auch ne Art von Bildung ( Pisa läßt grüßen)
Habe letzte Woche übrigens einem 14 Jährigen Bauersohn geholfen, den Zaun aus dem Fahrwerk des Heuwenders zu puhlen, na ja, mit 14 kann man ja noch nicht wissen, wie weit das Teil bei Kurven neben dem Fahrzeug läuft.
#31494
hi,
mir geht es nicht um das dähmlich treffen, da sollte natürlilch niemand ohne führerschein fahren. aber auf ner wiese zum üben ich sagte ja man soll langsam anfangen. mit dem wender passiert jedem mal sogar meinem nachbarn als hobbylandwirt mit 40j.
man wird halt nur aus erfahrung glug. :D hab schließlich auch mal ne karre mit nem treckerhinterad hoch gehoben da war eine zuengekurve :D

florian

bei linkschreibfehlern laut rufen und aus dem fenster springen
#31548
hi,
natürlich haben die Kinder aufnem Treffen oder im Straßenverkehr ohne Lappen nichts verloren, auf dem Treffen war für mich selbstverständlich da dort in dem Moment wo viele Fremde dort rum laufen automatisch ein Öffentlicherverkehrsraum ist. Ich hoffe da denkt von euch keiner dran seinen Kurzen aunem Treffen fahren zu lassen! Auf der eigenen Wiese hingegen ist es jedem selbst überlassen, finde es aber nur gut für die Blagen wenn se Spass dran haben es auszuprobieren/ nutzen.

Florian
#31674
Ich finde, man sollte das Schlepperfahren schon von jemand beigebracht bekommen, ders kann! Hm, das Alter is ne schwierige Frage, ich denk ab 14-16 is auf Privatgrund schon Ok, da kann man ja auch L machen! Denn, wer Führerschein Klasse B macht hat ja auch L, aber dann gleich aufen Schlepper? Ich weiss nicht, ich möchte es nicht, ein Schlepper auch mit 32 kmh bbh und 2x5t Mist oder sonstwas hat halt doch ein leicht anderes Fahrverhalten als der Golf V aus der Fahrschule! Vor allem bergab!

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