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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#365104
Hallo,
ich habe in der "Suche-Funktion" leider nichts passendes gefunden.

Hier meine Frage:

Ich habe mir einen 406er, Bj. 1969, Zugmaschine mit H-Gutachten zugelegt.
Er war beim Vorbesitzer als Oldtimer (H-Kennzeichen) angemeldet.

Kann ich den Mog einfach mit "grüner Nummer" als Zugmaschine zulassen, wie unsere anderen Schlepper,
da wir Landwirtschaft haben, oder geht das nur noch als "Oldtimer", weil einmal in den Papieren eingetragen?

"Guten Rutsch"
Tim
#365124
Hallo Tim

herzlichen Glückwunschzu deinem 406er. Hat er als Eintrag Zugmaschine oder Zugmaschine Ackerschlepper?? Ggf hilft die Schlüsselnummer weiter.
Es gibt FA bzw Zulassungsstellen, die mit einer reinen Zugmaschine und Steuerbefreiung für die landwirtschaft Probleme bereiten! Schlimmstenfalls müsstest du das Fahrzeug beim Tüv umschlüsseln lassen.
Ob du das H-Gutachten vorlegst oder ohne H-Kennzeichen anmeldest ist deine Entscheidung.
Nimm doch deine Papiere inklusive dem Daimler-Beiblatt (wenn du es nicht haben solltest, bei DB für 75 Euronen erhältlich) und einer Bescheinigung deiner Versicherung, daß die Ausnahmen nach § 36A mit abgedeckt sind und geh zu deiner Zulassungsstelle. Die geben dir letzlich verbindliche Aussagen.

Gruß, viel Erfolg und guten Rutsch

Peter
#365141
Hallo

bei uns ist die Nutzung entscheident, das besagt auch das Steuerecht. In der Landwirtschaft muss nicht zwangsläufig eine Zugmaschine /Ackerschlepper eingesetzt werden. Das Zulassungsrecht unterscheidet darin, um für LoF geringere Anforderungen zuzulassen, etwa Abgas-und Lärmemissionen, Fahrzeugbreite/Reifenabdeckung etc.
Ein kleines Beispiel: Zugmaschien müssen ab einem Stichtag eine Schweinwerfer-Verstellung haben, Lof-Zugmaschienen erst ein paar Jahre später.
Dem Finanzamt sind diese "Spielereien" egal, da zählt nur die LoF-Nutzung.
Manche Zulassungstellen verlangen vor Ausgabe des grünen Kennzeichens eine Bestätigung des FA, andere geben es so heraus und du bekommst den Nachweisantrag erst später.
Wenn euer Betrieb in dem Zulassungsbezirk schon Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen betreibt ist in der Regel nur der Verweis auf bereits bestehende Fahrzeuge mit Steuerbefreiung ausreichend.
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