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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#365836
Hallo Tobias,

die gleiche Frage hab ich auch schon mal gestellt, leider war das Feedback damals nicht so groß.

http://www.unimog-community.de/index.ph ... highlight=
Abmontiert sein und erst im Wald wieder dranmontiert werden ?
Das ist ja eigentlich kaum möglich. Man müsste das Anbaugerät ja mit Hilfe eines Krans auf die Pritsche des Unimogs oder die Ladefläche eines Anhängers heben und im Wald wieder herunterheben. Hierfür wäre ja dann ein Frontlader notwendig und der ist beim Unimog ja auch ein Anbaugerät.

MfG Andreas.
#365839
Hallo ihr beiden,

verboten sind Anbaugeräte auf der Autobahn grundsätzlich nicht.

Allerdings gibt es für Anbaugeräte (eigentlich immer und nicht nur auf der Autobahn) einiges zu beachten.

So z. B. Sicherung, Beleuchtung, Größen ....

Ich erinner mich da an einen uralten Thread über die Sicherung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten. Da wurden all diese Dinge im Grundsatz diskutiert. Irgendein User hatte damals sogar eine Aufstellung, was alles beachtet werden muß, in Merkblattform verschickt.
Ich find den aber momentan auf die Schnelle nicht. :(

Grüße

Tobias

PS Vielleicht sollte der Thread in "Versicherung, Zulassung..." verschoben werden.

Hallo! ist hier ein Mod der das mal macht?

na klar, schon erledigt Ulli
#365840
jetzt hab ich doch noch einen Fred gefunden. Ist aber nicht der, den ich meinte. Aber trotzdem schon ein "bischen" aufschlußreicher:

http://www.unimog-community.de/index.ph ... er%C3%A4te

Im Fred ist ein Link auf das Verkehrsportal. Der ist deshalb interessant, weil alle Vorgaben für Anbaugeräte gelistet sind!!


Grüße

Tobias
(hoffe geholfen zu haben)

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