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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#370311
Hallo zusammen,

einen Unimog zu kaufen ist nicht schwer, aber dann geht das Fragen los. Ich habe seit 2 Tagen einen U 900 agrar Baumuster: 406 120 10024 916. Baujahr 1975.
Er war auf 30 Km/H gedrosselt. 5. und 6. Gang mechanisch gesperrt. Die Platten im Getriebe sind mitlerweile ausgebaut, was der TÜV durch einen Fehler nicht gemerkt bzw. nicht umgetragen hat. Der MOG ist jetzt mit zwei Jahren TÜV Grün angemeldet. Frage: Was soll ich tun?? Fehler korrigieren oder so tun als wäre es mir nicht aufgefallen?? Was könnte das für Konsequenzen haben??

Für reichhaltige Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Güsse aus Wittgenstein
#370316
Hallo Namenloser,

vorab ein Tipp, hier bei der UCom wird es gerne gesehen, dass man mit seiner Vornamen unterschreibt - macht die ganze Sache auch persönlicher und freundlicher. :wink:

Zu Deiner Frage
Jetzt den TÜV-Prüfer dafür verantwortlich zumachen, finde ich nicht fair. Ebenso sollte eigentlich der, der die Gangsperren ausgebaut hat, den Prüfer darauf hinweisen, dass am Fahrzeug etwas geändert wurde und eine neue Abnahme stattfinden muss.

Z. Zt. hat Dein Unimog keine gültige Betriebserlaubnis und sollte nicht bewegt werden.
Das ganze ist eine Ordnungwidrigkeit, welche mit einen Bußgeld von 50,00 Euro und 3 Punkten belegt ist.

Sollte es zu einen Unfall kommen, kannst Du Dir bestimmt selbst ausmalen, wie die Versicherung darauf reagiert (zahlt nicht).

Mein Rat:
Mit den Unimog zum TÜV und den Rückbau der Getriebesperrung abnehmen lassen. Danach die Änderung bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.


Glückauf
Lutz
#370317
Hallo nach Wittgenstein,

herzlich willkommen hier im Forum und bei den Unimogbesitzern und herzlichen Glückwunsch zu dem Neuerwerb.

Was möchtest Du mit dem Mog den machen?
Grünes Kennzeichen bedeuted ja meist reine Lund und oder Fortstwirtschaft.
Gibt es bei Dir irgendwelche Einschränkungen seitens Führerschein, zb nur der neue B ?

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand gemäß Zulassungsverordnung Deines Mogs bist Du als Halter und der jeweilige Fahrer, nicht aber der TÜV oder die Zulassungsstelle. Wenn Du da Dinge verheimlichst etc wird immer Dir daraus ein Strick gedreht.

Wenn das Fahrzeug nicht dem entspricht wie es zugelassen ist führt dies unter Umständen eben zu einer nicht gültigen Zulassung, selbst wenn alles technisch einwandfrei ist. Daran hängen dann noch so Kleinigkeiten wie Versicherungsschutz.

Also einzige Empfehlung, mach dass der Mog der Zulassung oder die
Zulassung dem Mog enspricht, und dann wirdst Du viel Freude mit dem "Spielzeug" haben.

Noch ein Nachtrag:
Nach Deiner Veröffentlichung hier, kannst du Dich auch nicht auf Unwissenheit heraus reden, zumal bekanntlich auch die nicht vor Strafe schützt.
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